Vorschlag der Kommission zur Bekämpfung unlauterer Geschäftspraktiken ist ein Schritt
in die richtige Richtung
Brüssel/Wien (bmnt) - Am 11. April hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine
Richtlinie zu unlauteren Geschäftspraktiken zwischen Verkäufer und Käufer entlang Lebensmittelversorgungskette
präsentiert. Sie kommt damit Forderungen des Rates und des Parlaments nach, etwas gegen die unlauteren Praktiken,
die vor allem landwirtschaftliche Betriebe und kleine Unternehmen unter Druck bringen, zu unternehmen. „Wir müssen
den Kampf David gegen Goliath entschlossen weiterführen. Der Vorschlag der europäischen Kommission ist
hier ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung“, freut sich Nachhaltigkeitsministerin Elisabeth Köstinger
über die Rückendeckung aus der EU. „Uns geht es um die Stellung unserer Bäuerinnen und Bauern in
der Lebensmittel- versorgungskette. Tausende Landwirte stehen nur wenigen Handelsketten in Österreich gegenüber.
Es ist unsere Aufgabe der Anwalt unserer heimischen Landwirtschaft zu sein.“, ergänzt Köstinger. Geschützt
werden sollen vor allem kleine Landwirte und Unternehmen, die Lebensmittel erzeugen, liefern und diese an große
Unternehmen verkaufen.
Unlauteren Praktiken den Kampf ansagen
Durch die Definition einer Reihe von verbotenen Praktiken und durch die Einrichtung einer eigenen Behörde
in den Mitgliedstaaten soll den unlauteren Handelspraktiken der Kampf angesagt werden. Vor allem bei schlecht oder
nur mündlich formulierten Verträgen, kann es oft zur Ausnutzung des Machtungleichgewichtes kommen. „Den
ersten Schritt sind wir bereits mit der Einrichtung einer Beschwerdehotline gemeinsam mit der Bundeswettbewerbsbehörde
gegangen. Nun müssen wir weiter Schritte setzten. Die europäische Kommission bietet uns nun die Grundlage,
um eine Beschwerdestelle weiter zu forcieren und auch in Österreich zu etablieren“, so Köstinger. Die
Behörden sollen laut dem Entwurf der Kommission aufgrund von Beschwerden oder von Amts wegen ermitteln, über
Verstöße entscheiden und entsprechende Strafen verhängen können. „Wir haben im Regierungsprogramm
den unlauteren Handelspraktiken bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen den Kampf angesagt. Mit diesem Vorschlag
folgt die Europäische Kommission der österreichischen Forderung nach einer EU-weiten Regelung.“, zeigt
sich Köstinger entschlossen. Der Vorschlag muss nun im Detail geprüft werden und eine erste Diskussion
wird im Agrarministerrat 16. April stattfinden.
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