SVB-Generalversammlung tagte am 10. April
Wien (svb) - Zur Generalversammlung der Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) begrüßte
Obfrau Vizepräsidentin ÖKR Theresia Meier die zahlreich erschienenen Versichertenvertreterinnen und -vertreter
aus ganz Österreich sowie die Gesundheits- und Sozialministerin Mag. Beate Hartinger-Klein in der SVB-Hauptstelle
Wien.
Die von der Regierung geplante Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger für die selbstständig
erwerbstätigen Bauern und Gewerbetreibenden war ein zentrales Thema dieser Generalversammlung. Obfrau Meier
meinte dazu: „Die SVB ist bereit, diese Veränderung aktiv mitzugestalten. Wir führen derzeit konstruktive
Gespräche mit der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und der Wirtschaftskammer.“
Bundesministerin Hartinger-Klein hob den Wert der Sozialversicherung für die Bevölkerung hervor und stellte
klar, dass die medizinische Versorgung der Versicherten im Vordergrund steht und erst in zweiter Linie über
die Finanzierung diskutiert werden soll. Sie kündigte für Mai einen Ministerratsvortrag an, bei welchem
die geplante neue Organisation der Sozialversicherungsträger vorgestellt wird. Das Regierungsprogramm sieht
eine Fünf-Träger-Struktur vor. Sie zeigte sich davon überzeigt, dass eine Neuorganisation der Sozialversicherung,
wie auch eine Fusion der SVB und der SVA zu einem gemeinsamen Sozialversicherungsträger der Selbstständigen,
ein wichtiger Prozess ist, um Synergien zu bündeln, und gleichzeitig eine große Herausforderung, bei
welcher sie um Unterstützung der SVB und aller Systempartner ersucht.
Eine wesentliche Forderung der SVB ist, dass ein gemeinsamer Sozialversicherungsträger, wie auch die SVB bisher,
alle drei Sparten – Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung – enthält und somit den Vorteil für die
Versicherten, ein Ansprechpartner in allen sozialen Fragen zu sein, weiterhin bieten kann. Die Obfrau unterstrich
den Wert der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung, die es zu erhalten gilt, damit die Mitsprache der jeweiligen
Berufsgruppe gesichert ist und die Anliegen der Versicherten in die Entscheidungsgremien weitergetragen werden
können: „Die Versichertenvertreter der SVB wissen um die Wünsche und Sorgen der Bauern und arbeiten intensiv
und mit hohem Engagement an der Weiterentwicklung der sozialen Absicherung mit.“ Ein wichtiger Punkt ist, dass
in der Sozialversicherung auch künftig auf die Besonderheiten des bäuerlichen Berufes im Leistungsrecht
Rücksicht genommen wird und bauernspezifische Leistungen bestehen bleiben. Obfrau Meier erwähnte hier
etwa die Soziale Betriebshilfe, die Zeckenschutzimpfaktion, die im bäuerlichen Bereich eine besondere Priorität
hat, Leistungen für spezifische Berufskrankheiten, wie die Farmerlunge, sowie die breite Palette an Gesundheitsaktionen.
Zudem gelte es, das pauschale Beitragssystem, das sich an den Einheitswert der land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe orientiert, zu erhalten. „Bei allen Fusionierungsbestrebungen muss der Fokus auf der sozialen Absicherung
der Menschen liegen. Wir sind zu Veränderungen bereit, wobei das hohe Leistungs- und Serviceniveau für
die bäuerlichen Familien im Vordergrund bleiben muss“, so Obfrau Theresia Meier.
Die sozialversicherungsrechtliche Wirksamkeit der Einheitswert-Hauptfeststellung wurde von 1. Jänner 2017
auf den 1. April 2018 verschoben. „Diese Gesetzesänderung war notwendig“, betonte die Obfrau, „denn mit dem
neuen, einheitlichen Stichtag kann die Hauptfeststellung gesetzeskonform umgesetzt werden und wird eine Gleichbehandlung
aller bäuerlichen Betriebe erreicht.“
Ein wichtiges Anliegen ist Obfrau Meier die Erleichterung des Zugangs zu Erwerbsunfähigkeitspensionen für
die bäuerliche Berufsgruppe. Bei der Inanspruchnahme der krankheitsbedingten Pension sind Bäuerinnen
und Bauern derzeit im Nachteil, da für sie kein Berufsschutz besteht, sondern erst ab Vollendung des 60. Lebensjahres
der allgemeine Tätigkeitsschutz berücksichtigt wird. Hier gelte es, eine Annäherung an andere Berufsgruppen
zu erwirken.
Der Generaldirektor der SVB, Mag. Franz Ledermüller, präsentierte den Voranschlag für das Jahr 2018,
der von der Generalversammlung beschlossen wurde. Für bäuerliche Familien stehen Leistungen der Kranken-,
Unfall- und Pensionsversicherung sowie Pflegegeld in Höhe von 3,4 Milliarden Euro zur Verfügung. In der
Krankenversicherung wird ein Plus von 13,7 Millionen Euro erwartet. Der Bilanzverlust in der bäuerlichen Unfallversicherung,
der aus dem Wegfall des Bundesbeitrages resultiert, in Höhe von 12,7 Millionen Euro kann derzeit noch über
die Krankenversicherung bedeckt werden. Der Generaldirektor machte darauf aufmerksam, dass ab dem Jahr 2019 die
Zusammenschau dieser beiden Versicherungszweige negativ ausfallen wird, weshalb zur langfristigen Finanzierung
der bäuerlichen Sozialversicherung – auch angesichts eines neuen, gemeinsamen Selbstständigenträgers
– die Mittel aus der Tabaksteuer in Höhe von 31 Millionen Euro jährlich notwendig sind und rückgefordert
werden müssen. Diese Mittel, die die ungünstige Versichertenstruktur im bäuerlichen Bereich ausgleichen
sollten – auf einen aktiven Versicherten kommen bereits 1,3 Pensionisten –, wurden der SVB im Zuge der politischen
Verhandlungen zum Beitragsrabatt letzten Jahres gestrichen.
Weiters beschloss die Generalversammlung die Anpassung der Satzungshonorarordnung, wodurch bei Inanspruchnahme
von Leistungen bei Wahlärzten die Kostenzuschüsse angehoben wurden. Damit erhalten die bäuerlichen
Versicherten in Summe rund 420.000 Euro mehr Kostenzuschuss pro Jahr.
|