Hohes Leistungs- und Serviceniveau
 für bäuerliche Familien sicherstellen

 

erstellt am
12. 04. 18
13:00 MEZ

SVB-Generalversammlung tagte am 10. April
Wien (svb) - Zur Generalversammlung der Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) begrüßte Obfrau Vizepräsidentin ÖKR Theresia Meier die zahlreich erschienenen Versichertenvertreterinnen und -vertreter aus ganz Österreich sowie die Gesundheits- und Sozialministerin Mag. Beate Hartinger-Klein in der SVB-Hauptstelle Wien.

Die von der Regierung geplante Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger für die selbstständig erwerbstätigen Bauern und Gewerbetreibenden war ein zentrales Thema dieser Generalversammlung. Obfrau Meier meinte dazu: „Die SVB ist bereit, diese Veränderung aktiv mitzugestalten. Wir führen derzeit konstruktive Gespräche mit der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und der Wirtschaftskammer.“

Bundesministerin Hartinger-Klein hob den Wert der Sozialversicherung für die Bevölkerung hervor und stellte klar, dass die medizinische Versorgung der Versicherten im Vordergrund steht und erst in zweiter Linie über die Finanzierung diskutiert werden soll. Sie kündigte für Mai einen Ministerratsvortrag an, bei welchem die geplante neue Organisation der Sozialversicherungsträger vorgestellt wird. Das Regierungsprogramm sieht eine Fünf-Träger-Struktur vor. Sie zeigte sich davon überzeigt, dass eine Neuorganisation der Sozialversicherung, wie auch eine Fusion der SVB und der SVA zu einem gemeinsamen Sozialversicherungsträger der Selbstständigen, ein wichtiger Prozess ist, um Synergien zu bündeln, und gleichzeitig eine große Herausforderung, bei welcher sie um Unterstützung der SVB und aller Systempartner ersucht.

Eine wesentliche Forderung der SVB ist, dass ein gemeinsamer Sozialversicherungsträger, wie auch die SVB bisher, alle drei Sparten – Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung – enthält und somit den Vorteil für die Versicherten, ein Ansprechpartner in allen sozialen Fragen zu sein, weiterhin bieten kann. Die Obfrau unterstrich den Wert der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung, die es zu erhalten gilt, damit die Mitsprache der jeweiligen Berufsgruppe gesichert ist und die Anliegen der Versicherten in die Entscheidungsgremien weitergetragen werden können: „Die Versichertenvertreter der SVB wissen um die Wünsche und Sorgen der Bauern und arbeiten intensiv und mit hohem Engagement an der Weiterentwicklung der sozialen Absicherung mit.“ Ein wichtiger Punkt ist, dass in der Sozialversicherung auch künftig auf die Besonderheiten des bäuerlichen Berufes im Leistungsrecht Rücksicht genommen wird und bauernspezifische Leistungen bestehen bleiben. Obfrau Meier erwähnte hier etwa die Soziale Betriebshilfe, die Zeckenschutzimpfaktion, die im bäuerlichen Bereich eine besondere Priorität hat, Leistungen für spezifische Berufskrankheiten, wie die Farmerlunge, sowie die breite Palette an Gesundheitsaktionen. Zudem gelte es, das pauschale Beitragssystem, das sich an den Einheitswert der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe orientiert, zu erhalten. „Bei allen Fusionierungsbestrebungen muss der Fokus auf der sozialen Absicherung der Menschen liegen. Wir sind zu Veränderungen bereit, wobei das hohe Leistungs- und Serviceniveau für die bäuerlichen Familien im Vordergrund bleiben muss“, so Obfrau Theresia Meier.

Die sozialversicherungsrechtliche Wirksamkeit der Einheitswert-Hauptfeststellung wurde von 1. Jänner 2017 auf den 1. April 2018 verschoben. „Diese Gesetzesänderung war notwendig“, betonte die Obfrau, „denn mit dem neuen, einheitlichen Stichtag kann die Hauptfeststellung gesetzeskonform umgesetzt werden und wird eine Gleichbehandlung aller bäuerlichen Betriebe erreicht.“

Ein wichtiges Anliegen ist Obfrau Meier die Erleichterung des Zugangs zu Erwerbsunfähigkeitspensionen für die bäuerliche Berufsgruppe. Bei der Inanspruchnahme der krankheitsbedingten Pension sind Bäuerinnen und Bauern derzeit im Nachteil, da für sie kein Berufsschutz besteht, sondern erst ab Vollendung des 60. Lebensjahres der allgemeine Tätigkeitsschutz berücksichtigt wird. Hier gelte es, eine Annäherung an andere Berufsgruppen zu erwirken.

Der Generaldirektor der SVB, Mag. Franz Ledermüller, präsentierte den Voranschlag für das Jahr 2018, der von der Generalversammlung beschlossen wurde. Für bäuerliche Familien stehen Leistungen der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung sowie Pflegegeld in Höhe von 3,4 Milliarden Euro zur Verfügung. In der Krankenversicherung wird ein Plus von 13,7 Millionen Euro erwartet. Der Bilanzverlust in der bäuerlichen Unfallversicherung, der aus dem Wegfall des Bundesbeitrages resultiert, in Höhe von 12,7 Millionen Euro kann derzeit noch über die Krankenversicherung bedeckt werden. Der Generaldirektor machte darauf aufmerksam, dass ab dem Jahr 2019 die Zusammenschau dieser beiden Versicherungszweige negativ ausfallen wird, weshalb zur langfristigen Finanzierung der bäuerlichen Sozialversicherung – auch angesichts eines neuen, gemeinsamen Selbstständigenträgers – die Mittel aus der Tabaksteuer in Höhe von 31 Millionen Euro jährlich notwendig sind und rückgefordert werden müssen. Diese Mittel, die die ungünstige Versichertenstruktur im bäuerlichen Bereich ausgleichen sollten – auf einen aktiven Versicherten kommen bereits 1,3 Pensionisten –, wurden der SVB im Zuge der politischen Verhandlungen zum Beitragsrabatt letzten Jahres gestrichen.

Weiters beschloss die Generalversammlung die Anpassung der Satzungshonorarordnung, wodurch bei Inanspruchnahme von Leistungen bei Wahlärzten die Kostenzuschüsse angehoben wurden. Damit erhalten die bäuerlichen Versicherten in Summe rund 420.000 Euro mehr Kostenzuschuss pro Jahr.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
http://www.svb.at

 

 

 

 

 

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