Bundesminister Moser im Budgetausschuss zu den Bundesvoranschlägen 2018-2019 für
Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz
Wien (pk) - Der Budgetausschuss diskutierte am 10. April mit Justizminister Josef Moser den geplanten Einsatz
der Mittel für sein Ressort. Für Diskussionen sorgte schon im Vorfeld, dass in den Detailbudgets eine
Reduktion von Planstellen bei den Gerichten sowie weitere Einsparungen im Justizbudget vorgesehen sind. Moser kündigte
dazu einerseits Maßnahmen zur Finanzierung aus Rücklagen an, etwa im Bereich der Gerichtspraktika. Für
das Bundesverwaltungsgericht verwies er auf die Möglichkeit des Einsatzes von Leiharbeitskräften beim
Verwaltungspersonal, wenn im Jahr 2019 befristete Stellen für Asylverfahren nicht mehr nachbesetzt werden.
Dem Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz sollen laut Budgetentwurf im Jahr
2018 rund 1,58 Mrd. € und im Jahr 2019 rund 1,6 Mrd. € zur Verfügung stehen.
Moser: Planstellen über Stand werden rückgeführt, ergänzend Finanzierungen aus Rücklagen
und Einsatz von Leiharbeit
Bundesminister Josef Moser zufolge geht es bei den diskutierten Einsparungen von Planstellen nicht um Reduktionen,
sondern um Rückführungen und Nicht-Weiterführungen von Nachbesetzungen hinsichtlich Teilzeitkräften
und Karenzierungen. 2018 und 2019 sollen jedenfalls keine Stellen von Richtern und Staatsanwälten eingespart
werden, so Moser. Durch Nachbesetzungen von Teilzeitlücken und von Karenzierungen sei es zu 42 Planstellen
über Stand gekommen, deren Weiterführung eine Aufstockung bedeuten würde. Für das Bundesverwaltungsgericht
verwies er auf die Möglichkeit des Einsatzes von Leiharbeitskräften beim Verwaltungspersonal, wenn im
Jahr 2019 befristete Stellen für Asylverfahren nicht mehr nachbesetzt werden.
In gewissen Bereichen sieht Moser aber sehr wohl Mehraufwand, der abzudecken sei. Hier werde noch eine Diskussion
über Planstellen zu führen sein. Moser erachtet zum Teil eine Finanzierung aus Rücklagen etwa für
Gerichtspraktika, aber auch hinsichtlich der Umsetzung des Erwachsenenschutzgesetzes, sowie für Baumaßnahmen
– Stichwort Jugendkompetenzzentrum Gerasdorf - für nötig. Diese seien im Budget nicht enthalten, und
würden sich somit 2018 auch massiv reduzieren. Es sei davon auszugehen, dass 2019 Rücklagen nicht mehr
vorhanden sein werden, so Moser.
Erkundigt hatten sich nach der Planstellensituation etwa Peter Wittmann und Johannes Jarolim (beide SPÖ).
Letzterer setzt Hoffnungen auf ein angekündigtes Gespräch der StandesvertreterInnen mit Vizekanzler Heinz-Christian
Strache und dem Justizminister am 12. April.
Stephanie Krisper (NEOS) und Peter Wittmann sprachen in diesem Zusammenhang die Gerichtsgebühren an. Wittmann
warf auf, dass die Rechtsprechung am meisten verdiene, aber zugleich durch Einsparungen unter die Räder komme.
Krisper interessierte, welche Maßnahmen zur Senkung der Gebührenlast geplant seien.
Hier sei bei einer etwaigen Senkung der Gebühren jedenfalls die erforderliche Querfinanzierung zu beachten,
betonte Bundesminister Moser. Es gebe zwar Überlegungen in Richtung Senkung, aber der Ausfall müsse gedeckt
werden. Etwa das Geld aus Kartellbußen, das nunmehr dem allgemeinen Haushalt zufließe, fehle der Justiz.
Moser teilt auch die Einschätzung des Budgetdienstes des Parlaments, der etwa darauf verweist, dass zur "Gebührenbremse"
der Regierung hier konkrete Reformen noch offen seien.
Digitalisierung: Auch EDV der Justiz am Einsparungspfad
Mit fünf bereits früher angekündigten Planstellen für die Staatsanwaltschaft für Hassdelikte,
nach denen sich Petra Bayr (SPÖ) erkundigte, sei derzeit nicht zu rechnen, sagte Bundesminister Moser. Er
nehme aber durchaus die neuen Herausforderungen im Internet oder auch beim Thema Cyberkriminalität wahr.
Kritik kam etwa von Johannes Jarolim (SPÖ) und Alfred Noll (PILZ) an Einsparungen im Bereich der EDV. Moser
verwies hier auf eine Zusage des Finanzministers für eine zusätzliche Finanzierung von Digitalisierungsprojekten.
Man sei hier auf einem außerordentlich hohen Stand, er unternehme hier alles, dass in Weiterentwicklung investiert
werde, um einen Rückfall zu vermeiden. Auch die von Christian Ragger (FPÖ) angesprochene Transparenz,
etwa Digitalisierung des Bürgerservice, brauche finanzielle Bedeckung. Ein laufendes Projekt sei etwa die
digitale Unternehmensgründung, die Philipp Schrangl (FPÖ) thematisierte.
Steigende Herausforderungen im Strafvollzug
Ein Rekrutierungsproblem hatten laut Moser die Justizanstalten, hier konnten zahlreiche Stellen nicht nachbesetzt
werden. Im Hinblick auf absehbare Pensionierungen seien nun 100 Ausbildungsstellen zugesichert worden. Den steigenden
Herausforderungen etwa durch zunehmende Gewaltbereitschaft werde durch entsprechende Schulungen, aber auch durch
Resozialisierungsmaßnahmen entgegengewirkt. Im Hinblick auf eine Kostenexplosion in der Haftunterbringung,
die Markus Tschank und Christian Lausch seitens der FPÖ thematisierten, sei das Ressort stark darauf ausgerichtet,
zusätzliche Haftkapazitäten innerhalb der Justiz zu schaffen, aber etwa auch Heeresspitäler heranzuziehen,
so Moser. Es gehe ihm aber auch um die Deckungsrate der Länder, hier sollten Gespräche geführt werden.
Außerdem werde eine Gesamtkonzeption benötigt, wie man mit geistig abnormen Rechtsbrechern umgeht, beispielsweise
zur Frage, wie es insgesamt mit der psychiatrischen Versorgung aussehe. Grundsätzliche Maßnahmen, die
Häftlingszahlen zu senken, sieht Moser etwa im Bereich Fußfessel mit einer möglichen Ausweitung
auf 24 Monate, aber auch in der Unterstützung von Herkunftsländern, um Häftlinge entsprechend abschieben
zu können.
Hinsichtlich eines von Alfred Noll befürchteten Flaschenhalses bei der Justiz durch Aufstockung in der Polizei
kann sich aus Sicht von Josef Moser zeitversetzt ab dem Jahr 2020 ein höherer Bedarf ergeben. Im Rahmen der
Budgetverhandlungen für 2020 werde darauf Rücksicht zu nehmen sein, so Moser.
Umsetzung des Erwachsenenschutzgesetzes teils aus Rücklagen, Ausarbeitung der Reformpakete bereits fortgeschritten
Zum Erwachsenenschutzgesetz, nach dem sich Hermann Brückl (FPÖ) und Michaela Steinacker (ÖVP)
erkundigten, werden inklusive Rücklagen für 2018 und 2019 die Auslagen gedeckt, erklärte der Justizminister.
Dazu werde auch mit den Erwachsenenschutzvereinen verhandelt werden.
Was die Weiterbildung betrifft, ist Moser die von Martina Kaufmann (ÖVP) angesprochene Sensibilisierung zum
Thema Antisemitismus wichtig. Zur Unabhängigkeit der Gerichte thematisierte Friedrich Ofenauer (ÖVP)
Bestrebungen in Richtung Compliance Management. Moser bestätigte, diese nicht zuletzt aufgrund der Eingliederungen
laufend auf neue Beine zu stellen.
Im Bereich der Reformpakete, die etwa für Alfred Noll ein Thema sind, bekräftigte der Justizminister,
bereits sehr weit fortgeschritten zu sein. Hier sei ein Begutachtungsentwurf nahezu fertig. Moser sprach dabei
von 5.800 Rechtsvorschriften, von denen rund 2.500 außer Kraft treten könnten. Zudem laufe ein Projekt
der Überprüfung, wo eine etwaige Übererfüllung von EU-Recht – Stichwort Gold Plating, das Johanna
Jachs (ÖVP) aufwarf – nicht mehr notwendig sei. Darüber hinaus gebe es hinsichtlich der Kompetenzbereinigung
sehr gute Gespräche mit den Ländern, was auch Thema für Michaela Steinacker (ÖVP) war. Fortschritte
zur Bereinigung der Kompetenzen könnten bereits bei der nächsten Landeshauptleutekonferenz erzielt werden,
erhofft sich der Minister.
Wichtig ist Moser auch, die Aufgabenreform und Deregulierung in einer Reformpartnerschaft gemeinsam mit den MitarbeiterInnen
zu gestalten, verwies er etwa auf eine entsprechende Auftaktveranstaltung mit der Gewerkschaft.
Budgetentwurf in Zahlen: Eingliederung, Planstellen in der Rechtsprechung und in Justizanstalten
Die für 2018 geplanten Auszahlungen im Budgetentwurf übersteigen den vorläufigen Erfolg für
2017 (1,51 Mrd. €) deutlich. Laut Vorlage ist dies unter anderem auf die Eingliederung des Verfassungsdiensts,
der Datenschutzagenden und des Bundesverwaltungsgerichts im Jahr 2017 mit einer Auswirkung von 72,8 Mio. € zurückzuführen.
Aufgrund der Eingliederung erhöhte sich demnach auch die Anzahl der Planstellen im Jahr 2017 um 655 auf 12.022.
Im Jahr 2018 soll die Zahl um insgesamt 54 Planstellen auf 12.076 weiter steigen. Verringern soll sich der Gesamtstand
im Jahr 2019, und zwar um 176 auf 11.900 Planstellen. Im Jahr 2018 sind so zwar beispielsweise 100 zusätzliche
Ausbildungsplanstellen im Bereich Justizanstalten und jeweils fünf in der Stabsstelle des Ministeriums und
in der Datenschutzbehörde geplant. Bei den Gerichten sollen jedoch 80 Planstellen 2018 und 136 weitere 2019
wegfallen, vorrangig durch Einhaltung des vorgegebenen Einsparungspfades, ist den Erläuterungen der Detailbudgets
zu entnehmen. 2019 ist zudem beim Bundesverwaltungsgericht eine Reduktion von 40 Planstellen vorgesehen. Es handelt
sich demnach dabei um eine erste Rückführung von Stellen, die aufgrund der Flüchtlingskrise befristet
zugewiesen wurden.
Darüber hinaus sind in den Bundesfinanzrahmen-Entwürfen 2018 – 2021 und 2019 – 2022 für die Justiz
Einsparungen von 475 Stellen gegenüber 2017 geplant, erläutert der Budgetdienst des Parlaments in seiner
Analyse.
Einnahmen übersteigen im Bereich Rechtsprechung deutlich die Auszahlungen
Den Justizbudget-Auszahlungen (2018: 1,58 Mrd.€, 2019: 1,6 Mrd. €) stehen laut Budgetentwurf Einzahlungen von 1,26
Mrd. € im Jahr 2018 und von 1,31 Mrd. € im Jahr 2019 gegenüber. Der Großteil der Einzahlungen kommt
aus der Rechtsprechung mit 1,2 Mrd. € im Zeitraum 2018 (2019: 1,25 Mrd. €). Demnach steht für diesen Bereich
ein kräftiges Plus im Verhältnis zu seinen Aufwendungen: In die Rechtsprechung fließen im Jahr
2018 mit 966,4 Mio. € (2019: 963,6 Mio. €) deutlich weniger, als eingenommen wird. Für den Strafvollzug sind
im Jahr 2018 496,1 Mio. € (2019: 517,9 Mio. €), für Steuerung und Services 112,7 Mio. € (2019: 118,2 Mio.
€) an Einzahlungen budgetiert. Im Gesamtergebnis des veranschlagten Justizbudgets verbleibt 2018 ein Abgang von
313 Mio. €, im Jahr 2019 sollen es 287 Mio. € sein.
Laut Budgetdienst des Parlaments finden sich zwar im Regierungsprogramm mehrere Hinweise auf eine Gebührenbremse,
in den Budgetunterlagen zur Justiz jedoch noch keine konkreten Maßnahmen dazu.
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