Zoller-Frischauf: „Österreichs Jugendschutzgesetze werden harmonisiert“
Hall in Tirol/Innsbruck (lk) - Die JugendreferentInnenkonferenz, welche unter dem Vorsitz von Tirols Jugendlandesrätin
Patrizia Zoller-Frischauf stattfand, ging am 20. April in Hall in Tirol mit historischen Ergebnissen zu Ende. LRin
Zoller-Frischauf präsentierte gemeinsam mit der Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend, Juliane
Bogner-Strauß, das zentrale Ergebnis der JugendreferentInnenkonferenz: Die VertreterInnen haben sich gemeinsam
für die Harmonisierung der Jugendschutzgesetze in Österreich ausgesprochen.
„Ab 1. Jänner 2019 werden die Bestimmungen zum Alkohol- und Tabakkonsum in allen österreichischen Bundesländern
einheitlich sein. Bei den Ausgehzeiten haben sich alle anwesenden LändervertreterInnen auf eine Vereinheitlichung
geeinigt. Die VertreterInnen von Oberösterreich, die nicht in Hall mit dabei waren, haben in diesem Punkt
noch Abstimmungsbedarf. Die Harmonisierung ist damit auf Schiene – ein Meilenstein für den Jugendschutz in
Tirol und Österreich und ein historischer Erfolg für die österreichischen Jugendlichen“, betonten
LRin Zoller-Frischauf und BMin Bogner-Strauß unisono. LRin Zoller-Frischauf ergänzt: „Es freut mich
sehr, dass uns die Einigung unter dem Vorsitz Tirols gelungen ist. Auch wird es wichtig sein, entsprechende Präventionsmaßnahmen
weiterhin österreichweit zu koordinieren und auszubauen. Prävention ist immer noch der beste Jugendschutz.“
Dass die gefassten Beschlüsse die zukünftige Jugendpolitik in Österreich nachhaltig und entscheidend
prägen, darüber waren sich die Landesrätin und die Bundesministerin einig.
Neue Bestimmungen bei Rauchen und Alkoholkonsum
Beim Konsum von Alkohol gilt das Schutzalter von 16 Jahren. Das Verbot von „harten“ alkoholischen Getränken
bis zum 18. Geburtstag wird in ganz Österreich gültig sein. Auch das Schutzalter beim Rauchen wird einheitlich
auf 18 Jahre angehoben. Bezüglich der Ausgehzeiten sieht die Regelung vor, dass der Aufenthalt an allgemein
zugänglichen Orten bis zum vollendeten 14. Lebensjahr bis 23 Uhr und bis zum vollendeten 16. Lebensjahr bis
ein Uhr nachts zulässig ist. Für Jugendliche über 16 Jahren gibt es keine zeitliche Beschränkung.
„Das letzte Wort haben aber immer die Eltern der Jugendlichen“, betonen LRIn Zoller-Frischauf und BMin Bogner-Strauß.
Die Harmonisierung bei den Ausgehzeiten betrifft alle Bundesländer außer Oberösterreich.
Weitere Ergebnisse der Konferenz
Bei der LandesjugendreferentInnenkonferenz wurde außerdem ein Bekenntnis dazu abgegeben, jungen Menschen
den Zugang zu Europa zu erleichtern. Die Mobilität der Jugendlichen soll unterstützt und gestärkt
werden. Im September findet in Wien im Rahmen des österreichischen EU-Ratsvorsitzes 2018 ein informeller EU-Jugendministerrat
statt. Die Tiroler Jugendlandesrätin bemüht sich um eine Teilnahme in ihrer Funktion als Vorsitzende
der LandesjugendreferentInnenkonferenz. Sie möchte beim Jugendministerrat stellvertretend für alle Bundesländer
den europäischen Mitgliedstaaten die Schwerpunkte der Jugendarbeit der Bundesländer präsentieren.
Jugendforschung und Jugendarbeit
Nicht nur der Jugendschutz war zentrales Thema der Konferenz. Auch die stärkere Vernetzung der Jugendforschung
in Österreich wird angestrebt“, betont LRin Zoller-Frischauf. Darüber hinaus sind Lehrlinge im Bereich
der außerschulischen Jugendarbeit eine zentrale Zielgruppe. „Jugendzentren und -organisationen sollen noch
stärker mit Berufsschulen kooperieren, um insbesondere auch junge Frauen zu erreichen“, erklärt LRin
Zoller-Frischauf.
Bundesjugendsingen im Jahr 2020
Alle Jugend- und Schulchöre können sich freuen: Im Jahr 2020 wird das nächste Bundesjugendsingen
in Kärnten stattfinden. „Die Durchführung der Veranstaltung wurde durch den Beschluss der LandesjugendreferentInnenkonferenz
gesichert“, freut sich LRin Zoller Frischauf.
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