Faßmann hebt wichtige Bedeutung des Datenschutz-Anpassungsgesetzes für den Forschungs-
und Innovationsstandort Österreich hervor
Wien (bmwfw) - „Mit dem neuen Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 – Wissenschaft und Forschung ist es gelungen,
sowohl die Interessen am Schutz der persönlichen Daten einerseits und das öffentliche Interesse an neuen
Forschungsergebnissen andererseits zu berücksichtigen. Das Gesetz schafft Rechtssicherheit für eine legitime
Verwendung personenbezogener Daten im Interesse der Wissenschaft und Forschung“, zeigt sich Wissenschaftsminister
Heinz Faßmann am 20. April anlässlich des Beschlusses des Gesetzes im Nationalrat zufrieden, „der Schutz
personenbezogener Daten ist ein wichtiges Anliegen der Österreicherinnen und Österreicher und hatte bei
der Erstellung oberste Priorität.“
Der Rechtswissenschaftler Nikolaus Forgó wies bezugnehmend auf den Ausschuss im Parlament darauf hin, dass
unklare Datenschutzbestimmungen bisher oft Probleme für die Anwendung von Forschungsergebnissen ergaben, wodurch
diese ungenützt blieben. Die Novelle werde nur Klarheit schaffen und eine regelkonforme Forschung mit personenbezogenen
Daten ermöglichen. Keinesfalls werde dabei nun alles erlaubt sein, sondern es müsse ein Interessensausgleich
erfolgen.
Durch das Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 - Wissenschaft und Forschung werden durch die Nutzung der Öffnungsklauseln
der DSGVO wettbewerbsfähige rechtliche Rahmenbedingungen und gleichzeitig größtmögliche rechtliche
Klarheit geschaffen und die neuen Forschungsmethoden und künftigen Anforderungen an Wissenschaft und Forschung,
wie etwa bei den Biobanken, Big Data, Artificial Intelligence oder Citizen Science wurden mit dem neuen Gesetz
berücksichtigt.
Ein weiterer Vorteil des neuen Gesetzes ist die mögliche Verknüpfung von Informationen aus Registern,
die neue Erkenntnisse von großem Wert in Bezug auf weit verbreitete Krankheiten wie Herz-Kreislauferkrankungen,
Krebs und Depression erzielen wird. So weist auch die Vizerektorin der MedUni Wien, Michaela Fritz, auf die Wichtigkeit
personenbezogener Daten für die medizinische Forschung hin: „Das betrifft etwa die Diabetesforschung, die
nur mit Big Data neue Therapien entwickeln kann, die Krebsforschung und personalisierte Medizin. Data Sharing bei
der Erforschung seltener Krankheiten setzt Rechtssicherheit voraus.“
Nach IHS-Direktor Martin Kocher hat in den Sozial- und Wirtschaftswissenschaften darüber hinaus ein Paradigmenwechsel
stattgefunden. Waren vor etwa 30 Jahren um die 3/4 aller wissenschaftlichen Publikationen auf Spitzenniveau theoretisch
bzw. nicht-quantitativ, so hat sich das Verhältnis jetzt umgedreht. Empirische, evidenz-basierte Forschung
ist mittlerweile die wichtigste Quelle des wissenschaftlichen Fortschritts in den Sozial-und Wirtschaftswissenschaften.
Im Bereich der Sozialwissenschaften ermöglicht es die Forschung anhand von Registern, entscheidende Erkenntnisse
über den langfristigen Zusammenhang einer Reihe sozialer Umstände wie Arbeitslosigkeit und Bildung mit
anderen Lebensumständen zu erlangen. Durch Register erhaltene Forschungsergebnisse bieten solide, hochwertige
Erkenntnisse, die die Basis für die Erarbeitung und Umsetzung wissensgestützter politischer Maßnahmen
darstellen, die Lebensqualität zahlreicher Menschen verbessern und die Effizienz der Sozialdienste verbessern
können.
Umfangreicher Katalog von Datensicherheitsmaßnahmen im FOG
Der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung kann im Einvernehmen mit der jeweils zuständigen
Bundesministerin oder mit dem jeweils zuständigen Bundesminister eine umfassende Prüfung durchführen,
aus welchen Registern eine Bereitstellung von Daten den Zielsetzungen des Gesetzes entspricht und für Registerforschung
geeignet ist sowie eine entsprechende Verordnung nach öffentlicher Begutachtung erlassen. Das Recht auf Registerforschung
kann erst ab 1. Jänner 2019 geltend gemacht werden.
Das Gesetz sieht einen umfangreichen Katalog von Datensicherheitsmaßnahmen vor, insbesondere sind vor Heranziehung
von Registern jedenfalls Datenschutzbeauftragte zu bestellen. Diese haben die Einhaltung und Geeignetheit der Datensicherheitsmaßnahmen
zu kontrollieren. Es hat des Weiteren eine lückenlose Dokumentation der Zugriffe auf personenbezogene Daten
zu erfolgen. Darüber hinaus haben alle Beteiligten die personenbezogenen Daten geheim zu halten.
In den Leistungsvereinbarungen mit den Universitäten wird das Wissenschaftsressort noch in diesem Jahr die
zu schaffenden Strukturen und Verfahren festlegen. Auch werden die Universitätsräte in Bezug auf die
Weiterentwicklungen im Bereich Datenschutz entsprechend sensibilisiert.
Weiters wird im BMBWF eine Vertrauensperson eingerichtet werden, die subsidiär zusätzlich zu den Datenschutzbeauftragten
und der Datenschutzbehörde Hilfestellungen in Bezug auf die speziellen Bestimmungen des WFDSAG 2018 bieten
soll – insbesondere zur organisatorischen Begleitung der Registerforschung. Auch wird das Wissenschaftsministerium
ein entsprechendes Handbuch zur Umsetzung des WFDSAG 2018 gemeinsam mit wissenschaftlichen Einrichtungen/Forschenden
und Datenschützerinnen und Datenschützern erarbeiten und zur Verfügung stellen.
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