Keine Änderungen mehr im Plenum an Regierungsentwürfen
Wien (pk) - Die parlamentarischen Beratungen über das Doppelbudget 2018/19 sind abgeschlossen. Nach
insgesamt zehntägigen Verhandlungen gab der Nationalrat am Abend des 19. April grünes Licht für
die beiden von der Regierung vorgelegten Bundesfinanzgesetze und den neuen Bundesfinanzrahmen bis zum Jahr 2022.
Die Beschlüsse fielen mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ, lediglich das Parlamentsbudget und das Budget
der anderen Obersten Organe – Rechnungshof, Volksanwaltschaft, VfGH, VwGH und Präsidentschaftskanzlei – erhielten
in Zweiter Lesung auch die Unterstützung der SPÖ und der NEOS. Mitberücksichtigt bei der Abstimmung
wurde die vom Budgetausschuss empfohlene Erhöhung des Parlamentsbudgets für 2019, darüber hinaus
gehende Änderungen nahmen die Abgeordneten an den Regierungsentwürfen nicht vor.
Geprägt war die dreitägige Plenardebatte von unterschiedlichen Bewertungen des Budgetkurses der Regierung.
Während sich die Abgeordneten der Koalitionsparteien einmütig hinter die beiden Bundesvoranschläge
stellten und unter anderem die Budgetschwerpunkte Sicherheit und Bildung hervorhoben, stieß das Zahlenwerk
bei der Opposition zum Teil auf herbe Kritik. Anders als versprochen, werde nicht im System gespart, vielmehr würden
Kürzungen auf dem Rücken der Menschen vorgenommen, sind sich SPÖ und Liste Pilz einig. Die NEOS
beklagten, dass die Regierung die boomende Konjunktur nicht für Strukturreformen nutze und weiter "im
alten System" Politik mache. Auch den Einsparungen im Justizbudget brachte die Opposition wenig Verständnis
entgegen. Finanzminister Hartwig Löger sprach hingegen von einer Kehrtwende nach jahrzehntelanger Schuldenpolitik.
In Form von Entschließungsanträgen machte sich die Opposition unter anderem für eine Aufstockung
der Budgetmittel für Gewaltschutzmaßnahmen und für Entwicklungszusammenarbeit, einen Nationalen
Aktionsplan zur Bekämpfung von Kinderarmut und die Angleichung des Beamten-Dienstrechts an das für die
Privatwirtschaft geltende Arbeitsrecht stark. Sie konnte sich damit aber nicht durchsetzen.
Regierung will 2019 erstmals seit Jahren wieder Budgetplus erreichen
Gemäß den vom Nationalrat verabschiedeten Bundesfinanzgesetzen ( 13 d. B., 14 d.B.) sind für 2018
Einnahmen in der Höhe von 76,38 Mrd. € und Ausgaben in der Höhe von 78,54 Mrd. € veranschlagt. Das entspricht
einem Defizit des Bundes von 2,2% des BIP. 2019 wird dann – bei Einnahmen von 79,69 Mrd. € und Ausgaben von 79,17
Mrd. € – ein Plus von 0,5% erzielt. Auch gesamtstaatlich ist, berechnet nach Maastricht-Kriterien, ein Nulldefizit
zu erwarten. Anders schaut es beim strukturellen Defizit des Bundes aus: Bereinigt um Sonderausgaben und Konjunktureffekte
wird es auch 2019 einen negativen Saldo von 0,5%, und damit einen schlechteren Wert als 2017 (minus 0,1%), geben.
Signifikant rückläufig ist die Schuldenquote. Sie sinkt von 78,1% im Jahr 2017 auf 70,9% im Jahr 2019.
Auch der Bundesfinanzrahmen bis 2022 ist vom Ziel getragen, ab 2019 keine neuen Schulden mehr aufzunehmen.
22 Entschließungsanträge der Opposition
Insgesamt haben die Oppositionsparteien im Zuge der dreitägigen Budgetberatungen 22 Entschließungsanträge
zur Bekräftigung einzelner Forderungen eingebracht. So mahnten SPÖ, NEOS und Liste Pilz in einer gemeinsamen
Initiative mehr budgetäre Mittel für Maßnahmen zum Gewaltschutz und zur Gewaltprävention ein.
Darüber hinaus urgierte die SPÖ nicht nur mehr Budgetmittel für bilaterale Entwicklungszusammenarbeit
und den Auslandskatastrophenfonds, sondern wandte sich auch gegen vorgesehene bzw. drohende Einsparungen beim Ausbau
von Kinderbetreuungseinrichtungen, bei der Familienberatung und bei der Unterstützung von Start-Ups. Zudem
forderte sie die Regierung auf, den ursprünglichen Zeitrahmen für den Ausbau von Ganztagsschulen beizubehalten
und auf aufgeblähte Ministerkabinette und Generalsekretäre-Büros sowie auf nicht konkretisierte
Sonderbudgetposten für Bundeskanzler Sebastian Kurz und Vizekanzler Heinz-Christian Strache – Stichwort "Körberlgeld"
– zu verzichten.
Weitere Anliegen der Sozialdemokraten betrafen die rasche Umsetzung der Digitalisierungsstrategie "Schule
4.0" inklusive der Bereitstellung der notwendigen finanziellen Ressourcen, die Weiterführung der Beschäftigungsaktion
20.000, die Erhöhung des Ausgleichszulagenrichtsatzes für Personen mit 40 Versicherungsjahren auf 1.200
€, die Schaffung eines Rechtsanspruchs auf Altersteilzeit und die Fortführung der AUVA. Überdies hält
die SPÖ eine Lösung der Finanzierungsfrage in Bezug auf die Abschaffung des Pflegeregresses für
dringend geboten. Ausreichend finanzielle Mittel braucht es nach Meinung von SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch
und seinen ParteikollegInnen auch für die Ausbildungsgarantie bis 25.
Den NEOS ging es neben der Angleichung des Dienstrechts öffentlich Bediensteter an den privaten Sektor auch
um eine Erhöhung des Budgets des Wissenschaftsfonds sowie die Einrichtung einer Integrationsstiftung nach
dem Vorbild der Innovationsstiftung für Bildung. Klubobmann Matthias Strolz erhofft sich davon eine Bündelung
der Kräfte in Sachen Integration und eine bessere Vernetzung von öffentlichen und privaten Einrichtungen
mit Unternehmen und NGOs.
Für die Erarbeitung eines Nationalen Aktionsplans zur Bekämpfung von Kinderarmut und mehr Geld für
Grundwehrdiener setzte sich die Liste Pilz ein. Außerdem drängte sie auf höhere Fördermittel
für den Bio-Landbau und eine aufkommensneutrale Steuerreform, die schrittweise umgesetzt werden soll. Dem
AMS möchten Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber und ihre FraktionskollegInnen pro Jahr 300 Mio. € mehr
zur Verfügung stellen, zweckgewidmet für ältere Langzeitarbeitslose, die Arbeitsmarktintegration
für Flüchtlinge und die Ausbildungsgarantie für junge Menschen bis 25.
Begleitende Gesetzesbeschlüsse zum Doppelbudget
Bereits am Dienstag haben die Abgeordneten das Budgetbegleitgesetz beschlossen, es bringt zahlreiche Neuerungen,
angefangen von der Anhebung des Zugangsalters zur Altersteilzeit über Mittelkürzungen für die Beschäftigungsaktion
20.000 bis hin zum Ausstieg des Bundes aus der Wohnbaubank. Das Foto auf der e-Card wird erst ab dem Jahr 2020
kommen, die Auszahlungen der reservierten Mittel für den Ausbau von Ganztagsschulen werden bis zum Jahr 2032
gestreckt. Für Unternehmen sind etliche Erleichterungen in Bezug auf die künftige monatliche Übermittlung
von Lohndaten (Beitragsgrundlagen) an die Sozialversicherung vorgesehen. Was den Ausbau und den Betrieb der Schieneninfrastruktur
betrifft, darf der Verkehrsminister bis zum Jahr 2023 budgetäre Vorbelastungen im Ausmaß von 41 Mrd.
€ eingehen.
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