Debatte über Bundeskanzleramt und Oberste Gerichtshöfe
Wien (pk) - Die Debatte zum Doppelbudget 2018 und 2019 sowie zum Bundesfinanzrahmen startete am 17. April
wie üblich mit den Budgets für die sogenannten Obersten Organe. Keine Zustimmung von Seiten der Opposition
gab es bei den Kapiteln Bundeskanzleramt und Öffentlicher Dienst, wo vor allem die mangelnde Transparenz bei
den Sonderbudgets und die ungleiche Verteilung bei der Aufstockung von Planstellen angesprochen wurden.
Gemäß den Budgetentwürfen für das Gesamtbudget sind für 2018 Einnahmen in der Höhe
von 76,38 Mrd. € und Ausgaben in der Höhe von 78,54 Mrd. € veranschlagt. Das entspricht einem Defizit des
Bundes von 2,2% des BIP. 2019 wird dann – bei Einnahmen von 79,69 Mrd. € und Ausgaben von 79,17 Mrd. € – ein Plus
von 0,5% erreicht. Auch gesamtstaatlich ist, berechnet nach Maastricht-Kriterien, ein Nulldefizit zu erwarten.
Anders schaut es beim strukturellen Defizit des Bundes aus: Bereinigt um Sonderausgaben und Konjunktureffekte wird
es auch 2019 einen negativen Saldo von 0,5% geben. Signifikant rückläufig ist die Schuldenquote: Sie
sinkt von 78,1% im Jahr 2017 auf 70,9% im Jahr 2019.
Kurz kündigt Beendigung der Arbeitsleihverträge in den Kabinetten an
Für das Bundeskanzleramt sind laut Bundesvoranschlag 2018 343,7 Mio. € an Ausgaben vorgesehen. Der Anstieg
um 11,4% ist in erster Linie den Aufwendungen für die EU-Ratspräsidentschaft geschuldet, die im kommenden
Jahr wieder wegfallen. 2019 betragen die Ausgaben dann 311,4 Mio. €, das sind 32,3 Mio. € bzw. 9,4% weniger als
heuer. In den darauffolgenden Jahren sinkt die Auszahlungsobergrenze im Finanzrahmen bis 2022 auf 288,2 Mio. €.
Im Jahr 2019 steigt das Budget für die Parteienförderung von rund 29,9 Mio. € auf rund 41 Mio. €, was
großteils auf die EU-Wahl 2019 zurückzuführen ist. Die Förderung der politischen Akademien
liegt in beiden Jahren bei ca. 10,5 Mio. €. Gleich bleibt die Presse- und Publizistikförderung mit je 9 Mio.
€ für die Jahre 2018 und 2019. Das Kultusamt erhält sowohl 2018 als auch 2019 63,7 Mio. €. Für die
Volksgruppenförderung gem. Volksgruppengesetz stehen 2018 und 2019 je 3,9 Mio. € zur Verfügung.
Bundeskanzler Sebastian Kurz wies auf die zahlreichen Änderungen hin, die durch das Bundesministeriengesetz
vorgenommen wurden. Abgewandert seien etwa das Bundesverwaltungsgericht, der Verfassungsdienst und die Datenschutzagenden,
während die Aufgaben für die EU, Kultur und Medien sowie für Frauen, Familien und Jugend hinzugekommen
sind. Ein großer Budgetposten sei natürlich für die österreichische EU-Ratspräsidentschaft
im zweiten Halbjahr 2018 (43 Mio. €) vorgesehen. Darüber hinaus habe man sich bemüht, im BKA sehr sparsam
zu agieren und in jenen Bereichen gegenzusteuern, wo es Fehlentwicklungen gegeben hat. Als Beispiel führte
er die Arbeitsleihverträge an, die nun beendet werden sollen. Das bringe alleine in seinem Kabinett Einsparungen
in der Höhe von 44.000 € pro Monat. Sparen im System bedeute aber auch eine Reduktion der Repräsentationsausgaben
sowie die Tatsache, dass nur mehr jede dritte Stelle nachbesetzt werden soll.
Wolfgang Gerstl (ÖVP) bezeichnete es als sehr positiv, dass das BKA mit gutem Beispiel vorangehe und alle
Arbeitsleihverträge stoppen wird. Überdies lobte er die Reduktion der Repräsentationskosten um 30%.
SPÖ kritisiert "Körberlgeld" im BKA-Budget
Die SPÖ-Abgeordneten Thomas Drozda und Peter Wittmann zitierten Medienberichte, wonach insgesamt 51 Mio. €
"Körberlgeld" im BKA-Budget versteckt sein sollen. Im Gegensatz zu Vizekanzler Strache habe der
Bundeskanzler im Ausschuss Fragen zu diesem Thema nicht beantwortet und auch nicht gesagt, wofür das Geld
verwendet werden soll. Auch fragte sich Wittmann, wo im Kabinett eingespart wurde, wenn es nun im Vergleich zum
Vorgänger um 21 MitarbeiterInnen mehr gibt. In einem Entschließungsantrag forderte er, dass die in ihrer
Verwendung nicht genau definierten Ansätze in den Budgets ("Körberlgeld") entfallen und dass
auf die "aufgeblähten" Büros verzichtet wird. Jörg Leichtfried lehnte den Stil des Bundeskanzlers
ab und meinte, dass Zahlen retuschiert wurden.
NEOS-Mandatar Nikolaus Scherak kritisierte die mangelnde Transparenz bei den Sonderbudgets und forderte eine Reduktion
der Parteienförderung.
Oberste Gerichtshöfe brauchen mehr Geld
Die beiden Höchstgerichte – Verfassungsgerichtshof (VfGH) und Verwaltungsgerichtshof (VwGH) – erhalten mehr
Geld, was vor allem auf die erhöhte Verfahrensanzahl zurückzuführen ist. Konkret steigen die Ausgaben
für den VfGH von rund 14,7 Mio. € im Jahr 2017 auf 15,9 Mio. € im laufenden Jahr 2018, das ist ein Plus von
8,0%. Für 2019 sind 16 Mio. € budgetiert, was eine Anhebung von 1% bedeutet. Es sollen zwei Planstellen dazukommen,
damit verfügt der VfGH über 102 Planstellen. Das Budget 2018 für den Verwaltungsgerichtshof sieht
Auszahlungen in der Höhe von rund 20,4 Mio. € und bringt somit eine Erhöhung um ca. 4%; 2019 sind 20,9
Mio. € und damit um ca. 2,4% mehr an Ausgaben geplant. Der VwGH verfügt ab 2019 über 203 Planstellen,
davon 69 im richterlichen Bereich.
SPÖ-Abgeordneter Johannes Jarolim sprach generell von einem unrealistischen und unseriösen Budget, das
vor allem die Vermögenden bevorzuge. Insbesondere kritisierte er die Kürzung des Bildungsbudgets um 40%
sowie die "komplette Zertrümmerung" der Justiz. Auch Nikolaus Scherak (NEOS) gab zu bedenken, dass
man gerade bei einer der wesentlichsten Voraussetzungen für die Demokratie – dem Rechtsstaat – nicht sparen
sollte. Die beiden Gerichtshöfe hätten dringend mehr Mittel benötigt, um etwa die Asylverfahren
zu beschleunigen, erklärte Abgeordneter Alfred Noll (PILZ). Stattdessen billige man sich selber mehr Geld
zu; dies sei zynisch.
Abgeordneter Harald Stefan (FPÖ) wies darauf hin, dass die jeweiligen Präsidenten der Obersten Gerichtshöfe
gesagt hätten, es ginge sich mit den vorliegenden Budgets aus. Außerdem komme es zu leichten Personalsteigerungen.
Nikolaus Berlakovich (ÖVP) nahm Bezug auf die Volksgruppen in Österreich. Diese seien ein wichtiger Bestandteil
der österreichischen Bevölkerung, sagte er und wollte die Einzigartigkeit Europas sicherstellen indem
die kulturelle und sprachliche Vielfalt unterstützt wird.
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