Wien (bmi) - Innenminister Herbert Kickl bringt diese Woche eine neue Fremdenrechtsnovelle auf den Weg. Behörden
sollen Einsicht in die Handys von Flüchtlingen erhalten, Asylsuchenden sollen bis zu 840 Euro als Verfahrensbeitrag
abgenommen werden können und Krankenhäuser sollen Auskunft über die Entlassung von Asylwerbern geben
müssen.
Innenminister Herbert Kickl betont, dass es dabei darum gehe, Defizite und Lücken im System zu beseitigen.
Ziel sei ein vollziehbares und restriktives Fremdenrecht. Das Paket werde am 18. April 2018 im Ministerrat eingebracht,
während der Woche gehe ein entsprechender Gesetzesentwurf in Begutachtung. Der Beschluss in National- und
Bundesrat soll noch vor dem Sommer erfolgen. Bei der Auswertung mitgeführter Datenträger wie Mobiltelefone
gehe es nicht um die Auswertung von SMS oder Ähnlichem, sagt Kickl, sondern darum, via Geodaten den Fluchtweg
rekonstruieren zu können. Könne man feststellen, wo der Flüchtling den "Dublin-Raum" betreten
habe, könne man diesen in das für das Verfahren zuständige Land überführen.
Derzeit sind Gebietsbeschränkungen nur für Asylwerber möglich, gegen die eine Rückkehrentscheidung
ins Heimatland erlassen wurde. Künftig werde diese Möglichkeit auf "Dublin-Fälle" ausgeweitet,
wenn eine Anordnung zur Außerlandesbringung rechtskräftig erlassen wurde, sagt Kickl. "Das bedeutet,
Betroffene dürfen ab diesem Zeitpunkt den Bezirk, in dem sie untergebracht sind, nicht mehr verlassen. Tun
sie es doch, gibt es Verwaltungsstrafen." Die bisher auf ins Verfahren "zugelassene" Asylwerber
beschränkte Möglichkeit, den Bezug einer bestimmten Unterkunft anzuordnen, werde nun auf das Zulassungsverfahren
ausgeweitet, ergänzt der Innenminister. Etabliert werden solle über die Novelle die sogenannte "Anschluss-Schubhaft".
Diese solle über straffällig gewordene Asylwerber nach verbüßter Haftstrafe verhängt
werden können.
Bis zu 840 Euro sollen bei Asylsuchenden für Verfahrenskosten eingezogen werden können, sagt Kickl. "Aber
auch behandelnde Ärzte sollen verpflichtet werden, über den voraussichtlichen Entlassungstermin von Fremden,
bei denen ein Verfahren zur Erlassung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme bereits eingeleitet wurde, zu
informieren."
Auch Änderungen im Staatsbürgerschaftsrecht seien vorgesehen, sagt der Innenminister. "Asylberechtigte
und auch andere Zuwanderer sollen erst nach zehn Jahren den österreichischen Pass beantragen dürfen."
Bisher gehörten sie zu jenen "privilegierten" Gruppen wie etwa auch EWR-Bürger, die bereits
nach sechs Jahren um die Staatsbürgerschaft ansuchen konnten.
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