Bundesrechtsbereinigung startet in die Begutachtungsphase
Wien (bka) - Bundeskanzler Sebastian Kurz erläuterte im Rahmen eines Pressegesprächs mit Vizekanzler
Heinz-Christian Strache und Bundesminister Josef Moser am 27. April den Begutachtungsstart zum 2. Bundesrechtsbereinigungsgesetzes.
"Wir wollen notwendige Reformen zustande bringen, dazu gehört auch die Deregulierung. 'Menschen das Leben
einfacher gestalten lassen', lautet die Devise. Wir erleben eine stetige Steigerung der Bürokratie und Regulierung.
Dadurch gibt es immer weniger Freiheit und Eigenverantwortung für die Menschen", erklärte der Bundeskanzler.
"Für Unternehmen wird es schwieriger, auch im privaten Bereich wird es immer komplizierter. Im Bereich
der Deregulierung werden wir daher bis zum Sommer mehrere Schritte setzen. Den Anfang macht die Rechtsbereinigung,
das heißt, von der Dichte an Gesetzen und Verordnungen jene zu streichen, die wir nicht mehr brauchen",
bedankte sich der Bundeskanzler beim Vizekanzler und beim Justizminister für die Umsetzung der Versprechen
aus dem Regierungsprogramm.
Vizekanzler Heinz-Christian Strache sprach von einer "längst überfälligen Bereinigung des Gesetzesdschungels".
Der Österreich-Konvent habe die Notwendigkeit bereits vor längerer Zeit festgehalten. "Es ist wichtig
und konsequent, dass wir rasch an die Umsetzung gehen. Zuletzt wurden 1999 mit einem Bundesbereinigungsgesetz alte
Rechtsvorschriften außer Kraft gesetzt. Die jetzige Bereinigung soll für eine moderne und dienstleistungsorientierte
Verwaltung mit mehr Rechtssicherheit und Klarheit sorgen. Es braucht Freiheiten, die nun geschaffen werden."
Man habe dafür Sorge zu tragen, dass die Bürger eine gute Servicestelle erhalten und dass Amtswege durch
direktes Service wegfallen. "Unsere Behörden sollen im digitalen Zeitalter ankommen. Bürgerinnen
und Bürger sollen möglichst einfach elektronisch auf staatliche Leistungen zugreifen können",
ergänzte der Vizekanzler. Auch für die Unternehmen sei der Bürokratieabbau notwendig, um Kosten
einsparen zu können.
Bundesminister Josef Moser untermauerte, dass diese "Regierung für Reformen" stehe. Dazu gehöre
auch, Ballast in Form der Rechtsbereinigung abzuwerfen. "Wir haben alle Gesetze, die vor dem 1. Jänner
2000 kundgemacht worden sind, einer Prüfung unterzogen, ob diese noch gültig beziehungsweise anwendbar
sind. Das Ergebnis war, dass beispielsweise Gesetze in Kraft sind, die für die Kronländer gelten. Eine
moderne Rechtsordnung erfordert, dass man diesen Ballast abwirft. Es ist höchste Zeit, dass der Staat mehr
Durchblick für den Bürger ermöglicht", so der Bundesminister. Das Auffinden für Rechtsvorschriften
sei dann rascher, einfacher und kostengünstiger. "Es wird mehr Rechtssicherheit und ein einfacherer Zugang
zum Recht geschaffen", ergänzte Moser, der auf den sorgsamen Umgang mit sensiblen Bereichen hinwies,
etwa im Bereich des Arbeitnehmerschutzes und des Verbraucherschutzes. "Rund 600 Gesetze und 1 800 Verordnungen
können auf diese Weise aufgehoben werden. Das entspricht einer Bereinigungsquote von rund 50 Prozent“, erklärte
Bundesminister Moser abschließend.
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