Bestbieterprinzip unterstützt Regionalpolitik
Wien (pk) - Das Bestbieterprinzip im Vergaberecht wird weiter gestärkt. Mit dem Vergaberechtsreformgesetz
2018 stellt der Bund einen neuen Rahmen für Auftragsvergaben der öffentlichen Hand zur Verfügung.
Das Gesetz setzt EU-Vorgaben um und modernisiert das Rechtssystem. Neben einer vollständigen Neufassung des
Bundesvergabegesetzes gehören ein neues Bundesgesetz über die Vergabe von Konzessionsverträgen und
eine Novellierung des Bundesvergabegesetzes für den Bereich Verteidigung und Sicherheit zu dem Reformpaket.
Im Bundesrat herrschte am 26. April Einigkeit zu den Vorhaben der Regierung. In der Vorwoche hatte im Nationalrat
lediglich die Liste Pilz gegen das Gesetz gestimmt. In Kraft treten kann das neue Bundesvergabegesetz nur, wenn
auch alle Bundesländer zustimmen.
Neues Vergaberecht fördert regionale Klein- und Mittelbetriebe
Das Gesetz stellt Sonja Zwazl (ÖVP/N) zufolge ein klares Bekenntnis zu den österreichischen KMUs dar.
Zwazl befürwortete in diesem Sinne auch die Ausweitung des Bestbieterprinzips. Licht und Schatten erkannte
sie in der elektronischen Vergabe.
Es sei Ziel des Gesetzes, das Vergabeverfahren zu modernisieren und zu vereinfachen, so Bundesrätin Elisabeth
Grimling (SPÖ/W). Das neue Verfahren gelte nicht nur für Bund, Länder und Gemeinden sondern auch
für Auftragsverfahren in bestimmten Sektoren, wie etwa der Wasser- und Energieversorgung und Teilen des öffentlichen
Verkehrs, stellte sie die Inhalte des Gesetzes vor. Dadurch werde die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen
Unternehmen gestärkt.
Verbesserungen für Gemeinden stellte Peter Samt (FPÖ/St) unter anderem durch die Weiterführung der
Direktvergabe fest. Regionaler Wettbewerb werde unter Bedachtnahme auf die Einhaltung der Richtlinien gefördert,
sagte er und ging auch auf EU-weite Ausschreibungen ein. Die Stärkung des Bestbieterprinzips bekämpfe
Preisdumping, betonte er.
Für Peter Raggl (ÖVP/T) ist nicht der niedrigste Preis sondern eine Förderung der Regionalpolitik
die richtige Wahl. Vergaben im Ausmaß von 60 Mrd. € jährlich sind von der Novelle betroffen, hob Raggl
hervor. Wichtig sind ihm transparente und moderne Vergaberegeln für die Gemeinden, die insbesondere regionale
Unternehmen fördern.
Erfreut über die Umsetzung des Gesetzesvorhabens zeigte sich auch Justizminister Josef Moser. Es sei bereits
eine Klage gegen Österreich wegen verspäteter Umsetzung von EU-Regelungen anhängig, unterstrich
er und warnte vor hohen Kosten, sollten die Länder dem Vorhaben nicht zustimmen. Das Gesetz mache Österreich
im Vergaberecht zukunftsfit. Es gebe regionalen KMUs eine Chance und auch benachteiligte Personen können beruflich
gefördert werden, sagte er.
In weiterer Folge diskutierte der Bundesrat über aktuelle EU- Vorhaben zu Datenschutz und Vergaberecht sowie
Pläne im Bereich Justiz. Zentrale Stellung nehmen hier der digitale Binnenmarkt und die Vollendung der Sicherheitsunion
ein. Die Berichte des Justizministers wurden mehrheitlich zur Kenntnis genommen.
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