Fundraising Verband und Österreichs NPOs begrüßen nationale Novellierung des
Datenschutzgesetzes und Verbesserung der Rechtssicherheit für gemeinnützige Organisationen.
Wien (fundraising) - Ab 25. Mai 2018 gilt in Österreich das neue Datenschutzgesetz, das jede Körperschaft
betrifft, die personenbezogene Daten verarbeitet. Besonders gemeinnützige Organisationen sind durch die Vorgaben
der DSGVO mit erheblichen Hürden konfrontiert. Der Fundraising Verband Austria begrüßt daher die
im Nationalrat beschlossene Novellierung des Datenschutzgesetzes, wodurch von der Datenschutzbehörde primär
gewarnt, anstatt gestraft werden soll.
"Wir sind sehr froh, dass es mit dem Datenschutz-Deregulierungs-Gesetz zu einer Ausgestaltung des DSGVO mit
Augenmaß kommt! Der Schutz vor existenzbedrohenden Sanktionen ist gewährleistet und Rechtsunsicherheiten
für NPOs wurden weitestgehend beseitigt", kommentiert Günther Lutschinger, Geschäftsführer
des Fundraising Verbands Austria – Dachverband Österreichs Spendenorganisationen – die beschlossene Novelle.
Das Datenschutz-Deregulierungs-Gesetz legt fest, dass die Verhältnismäßigkeit bei der Verhängung
von Strafen nach der Datenschutzgrundverordnung stets zu wahren ist. Zu einer Strafe der Datenschutzbehörde
soll es erst nach mehrmaliger Vorwarnung kommen. Österreichs NPOs begrüßen auch, dass die Novellierung
eine Doppelbestrafung ausschließt. Die Datenschutzbehörde kann also mit Sicherheit nicht strafen, wenn
eine andere Verwaltungsbehörde bereits eine Verwaltungsstrafe verhängt hat. Da das Datenschutzrecht schwierig
zu interpretieren ist, spricht sich der Fundraising Verband dafür aus, dass die Datenschutzbehörde auch
verstärkt als Beratungsstelle fungiert.
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