Probeziehungen betreffend minderwertiger, gefälschter oder gesundheitsgefährdender
Lebensmittel im Handel.
Wien (bmask) - Bei den seit sieben Jahren jährlich stattfindenden operativen Schwertpunktoperationen
OPSON werden auch in Österreich Stichprobenuntersuchungen im Lebensmittelbereich vorgenommen. Koordiniert
wird OPSON von den internationalen Polizeiorganisationen INTERPOL und EUROPOL, mit dem Ziel, Kriminalität
im Bereich der Herstellung und des Handels von Lebensmitteln aufzudecken und zu bekämpfen. Insgesamt wurden
im Zeitraum von Dezember 2017 und März 2018 in 68 Ländern stichprobeartig Lebensmittel aus den verschiedensten
Bereichen geprüft.
In Österreich sind das Bundeskriminalamt, die nationale INTERPOL und EUROPOL Ansprechstelle. In dieser Eigenschaft
fungiert das Bundeskriminalamt als nationaler OPSON Focal Point und ist sowohl die Schnittstelle zwischen den österreichischen
Verwaltungsbehörden und den nachgeordneten Landeskriminalämtern, als auch zwischen den Organisationen
INTERPOL und EUROPOL sowie allen teilnehmenden Ländern. Im Zuge der international koordinierten Vorbereitungen
der Operation OPSON VII wurden als mögliche Ziele der nationalen Maßnahmen Meeresfische als auch Haselnüsse
hervorgehoben. Wahrnehmungen entsprechend werden wiederholt minderwertige Meeresfische als höherwertigere
angeboten sowie geriebene Haselnüsse mit günstigeren Nüssen verunreinigt gehandelt.
Fisch und Haselnüsse auf dem Prüfstand
Die Probenziehung im Rahmen von OPSON VII fand im Zeitraum zwischen 11. – 31.1.2018 statt. Insgesamt wurden
32 Probeziehungen durchgeführt, wobei es bei keiner Probe zu einer Beanstandung gekommen ist. Lediglich auf
das Verbesserungspotenzial des Allergenmanagements wurde hingewiesen.
In den Bundesländern Niederösterreich, Wien und Salzburg wurden 15 Fischproben (9 verschiedene Spezies)
untersucht. Dabei wurde bei der Tierartenuntersuchung eine von der Bezeichnung abweichende Fischart identifiziert.
In den beiden Bundesländern Steiermark und Oberösterreich wurden geriebene Haselnüsse auf Verfälschungen
hin geprüft. Bei den 15 Proben gab es keine Beanstandungen, es erfolgten jedoch vier Hinweise bezüglich
nicht deklarierter angeführter Schalenfrüchte – Walnüsse und Mandeln – in geringer Menge an die
Behörde. Schwellenwerte für die Auslösung einer allergischen Reaktion durch Walnüsse bzw. Mandeln
wurden aber nicht erreicht. Das Ergebnis wurde jedoch genutzt, um bei den betroffenen Unternehmen anzuregen, die
Effektivität des Allergenmanagements im Unternehmen zu überprüfen.
Auch bei der Untersuchung einer Backware wurde ebenfalls aufgrund eines Walnussanteils ohne entsprechender Deklaration
im Zutatenverzeichnis ein Hinweis an die Behörde verfasst.
Bei dem untersuchten Fertiggericht mit Haselnüssen wurden Erdnuss, Walnuss, Cashewnuss und Pistazie nachgewiesen.
Auch hier lagen die Werte alle unter den in der Prüfempfehlung angeführten Werten. Es wurde jedoch auch
hier ein Hinweis hinsichtlich der Verbesserung des Allergenmanagements verfasst.
Im internationalen Vergleich nimmt Österreich damit bei der Aufdeckung und Bekämpfung von Kriminalität
im Bereich der Herstellung und des Handels von Lebensmitteln eine Vorbildfunktion ein.
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