Investitionssicherheit und bessere Planbarkeit von Projekten - UVP-Reform und Modernisierung
des Verfahrensrechts ebenfalls vordringlich
Wien (pwk) - „Österreich benötigt eine zentrale Zielsetzung im Hinblick auf die Förderung
des gesamtwirtschaftlichen Wachstums und den Erhalt der internationalen Wettbewerbsfähigkeit. Die vorliegende
Punktation zum Standortentwicklungsgesetz trägt diesem Gedanken Rechnung und stärkt in einem wichtigen
Segment, insbesondere der Verkehrs- und Energieinfrastruktur, den Wirtschaftsstandort Österreich“, betonte
Christoph Leitl, Präsident der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), am 25. April.
Leitl verwies darauf, dass das Standortentwicklungsgesetz Großinvestitionen in Österreich noch stärker
als bisher unterstützen werde und damit den Wirtschaftsstandort Österreich fördere. „Wir wissen
aus den Konjunkturprognosen, dass sich das Wirtschaftswachstum in den kommenden Monaten abschwächen wird.
Risiken aus der internationalen Handelspolitik tun ihr Übriges. Wir müssen unsere Hausaufgaben bestmöglich
machen, um Arbeitsplätze zu sichern und die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen“, ist Leitl überzeugt:
„Damit können notwendige Projekte, die durch eine sehr lange Verfahrensdauer oftmals blockiert waren, rascher
genehmigt werden.“ Der Flughafenausbau Wien-Schwechat, die Neutrassierung der 380KV-Leitung in Salzburg, der Semmering-Bahntunnel
oder der Bau des Lobau-Tunnel sind bekannte Beispiele für „never ending“ Stories.
Verfahrensbeschleunigung für Projekte
Das Standortentwicklungsgesetz wird die Möglichkeit bieten, verfahrensbeschleunigende Maßnahmen für
Projekte zu setzen, die besonders zur Entwicklung des Wirtschaftsstandortes Österreich beitragen und daher
auch im besonderen Interesse der Republik liegen. Die Entscheidung erfolgt durch die Bundesregierung. In die Beurteilung
werden Experten ebenso wie andere Bundesministerien und die Bundesländer eingebunden. Eine Punktation zum
Standortentwicklungsgesetz passierte heute den Ministerrat, das Gesetz soll noch vor dem Sommer im Nationalrat
beschlossen werden.
„Nun ist vordringlich, dass die von der Bundesregierung im Regierungsprogramm geplanten Maßnahmen der Verfahrensbeschleunigung
im UVP-Gesetz sowie im Verfahrensrecht rasch folgen, um Verzögerungspotenziale an der Wurzel auszuschalten.
Die heimische Wirtschaft vertraut darauf, dass Projekte entlang der gesetzlichen Möglichkeiten effizient umgesetzt
werden können, denn das ist eine Grundvoraussetzung für Investitionssicherheit. Das Standortentwicklungsgesetz
wird hierfür ein solider Baustein sein “, so WKÖ-Präsident Christoph Leitl abschließend.
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