Reischl und Biach: „Selbstbehalte für Begleitpersonen abgeschafft - Herzstück der
Gesundheitsreform damit jetzt finalisiert“
Wien (sva) - Die Einführung der Kinder-Rehabilitation in vier Versorgungsregionen in ganz Österreich
war im vergangenen Jahr ein wichtiger Meilenstein sowohl für junge Patienten und deren Angehörige als
auch für die Sozialversicherung. Mit dem heutigen Beschluss zur Befreiung von Zuzahlungen für Begleitpersonen
und unbetreuten Begleitkindern in der Trägerkonferenz des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger
ist ein weiterer Meilenstein umgesetzt worden. „Um die medizinisch notwendige und sinnvolle Rehabilitation von
Kindern und Jugendlichen nicht durch finanzielle Belastungen zu verhindern, wird ab sofort die Zuzahlung für
diese Personengruppen generell entfallen“, freut sich die Vorsitzende der Trägerkonferenz und Obfrau der Wiener
Gebietskrankenkasse, Ingrid Reischl. Betroffen sind davon Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sowie Begleitpersonen
und Patienten im Rahmen der familienorientierten Rehabilitation. Bisher mussten diese Personen eine Zuzahlung in
Höhe von rund € 8.- pro Tag (maximal für 28 Tage) leisten.
Nach der Versorgungszone Süd (Ende Juli 2016), der Versorgungszone Nord (Mitte November 2016) und der Versorgungszone
Ost (Ende Dezember 2016) wurde Mitte vergangenen Jahres mit dem Zuschlag in Tirol der Bedarf laut Reha-Plan - und
somit die Vollversorgung erfüllt. Für ganz Österreich stehen nun in vier Versorgungszonen mit elf
Indikationsgruppen insgesamt 343 Rehabilitationsbettten für Kinder und Jugendliche sowie zuzüglich 50
Betten für Angehörige zu Verfügung. „Die Einführung der Kinder-Rehabilitation war ein wichtiger
Meilenstein für die Sozialversicherung. Mit der Abschaffung von Zuzahlungen für Familienangehörige
konnte jetzt auch eine finanzielle Erleichterung für Familienangehörige erreicht werden“ so der Vorsitzende
des Verbandsvorstands im Hauptverband, Alexander Biach, abschließend.
|