Politische Einigung zur Modernisierung des Global Agreements stärkt offenen, fairen und
regelbasierten Handel
Wien (pwk) - „Es ist sehr erfreulich, dass nach Vorlage der Beschlüsse für den Abschluss und die
Unterzeichnung der Handelsabkommen mit Japan und Singapur nun mit der politischen Einigung zur Modernisierung des
Global Agreements der EU mit Mexiko ein weiterer wichtiger Schritt zum Ausbau der Handelsbeziehungen gelungen ist.
Jetzt gilt es rasch die technischen Details fertigzustellen und einen endgültigen Vertragstext auf den Tisch
zu legen“, betonte Christoph Leitl, Präsident der Wirtschaftskammer Österreich und der Europäischen
Wirtschaftskammer, Eurochambres, am 23. April. Als kleines, exportorientiertes Land und offene Volkswirtschaft
profitierte Österreich überdurchschnittlich vom internationalen Handel. „Aufgrund der protektionistischen
Handelspolitik der USA und des drohenden Brexit brauchen wir verlässliche Rahmenbedingungen und sicheren Zugang
zu Drittlandsmärkten, die moderne Handelsabkommen bieten“, unterstrich Jürgen Roth, Vizepräsident
der WKÖ.
Österreichische Unternehmen haben bereits durch den liberalisierten Waren- und Dienstleistungsverkehr vom
bestehenden Abkommen zwischen der EU und Mexiko vielfach profitiert. Die österreichischen Warenexporte nach
Mexiko erreichten nach vorläufigen Zahlen 2017 mit einer Zunahme um 17 % einen neuen Rekordwert von 1 Milliarden
Euro. Auch die Dienstleistungsexporte entwickelten sich äußerst positiv. Sie erreichten im Vorjahr 97
Millionen Euro.
Das bestehende Abkommen der EU mit Mexiko gehört zur „alten“ Generation von Handelsabkommen, die die EU mit
wichtigen Handelspartnern geschlossen hat. „Vor diesem Hintergrund war eine Modernisierung des Abkommens dringend
erforderlich, um das Abkommen den Bedürfnissen der heutigen Zeit anzupassen und so neue Arbeitsplätze
zu schaffen bzw. bestehende Arbeitsplätze zu erhalten. Durch das modernisierte Abkommen werden die noch bestehenden
hohen Zölle Mexikos u.a. auf Lebensmittel und Getränke abgebaut, was für österreichische Unternehmen
neue Exportchancen für unsere hochwertigen Lebensmittel und Getränke bringt“, so Leitl.
Darüber hinaus bietet das Abkommen neue Möglichkeiten für den Dienstleistungsexport in Bereichen
wie Finanzdienstleistungen, Transport, E-Commerce und Telekommunikation. So wurden im Abkommen die höchsten
Standards für den Arbeits-, Sicherheits-, Umwelt- und Verbraucherschutz verankert, gleichzeitig wird ausdrücklich
auf das Vorsorgeprinzip Bezug genommen. Wie bereits das Japan-Abkommen, so enthält auch das modernisierte
Abkommen mit Mexiko, ein ausdrückliches Bekenntnis zum Pariser Klimaschutzübereinkommen. Es wird auch
das erste Handelsabkommen der EU sein, das Bestimmungen zur Korruptionsbekämpfung inklusive Maßnahmen
gegen Bestechung und Geldwäsche beinhaltet. „Wie die Handelsabkommen der EU mit Kanada, Singapur und Vietnam,
so enthält auch das Abkommen mit Mexiko alle Aspekte des neuen Ansatzes der EU zum Investitionsschutz inklusive
des reformierten Investitionsgerichtshofsystems. Damit werden die Rechte der EU und der Mitgliedstaaten gewahrt,
im öffentlichen Interesse regulierend tätig zu sein“, unterstreicht Roth.
„Nach der Grundsatzeinigung vom 21. April gilt es nun so rasch wie möglich die letzten technischen Details
zu klären und den endgültigen Vertragstext auf den Tisch zu legen. Ebenso rasch sollten wir außerdem
zu einer Verabschiedung der Beschlüsse für die Handelsabkommen der EU mit Japan und Singapur kommen,
damit diese ab Anfang 2019 angewendet werden und österreichische Unternehmen von den neuen verbesserten Rahmenbedingungen
und Exportchancen profitieren können“, so Leitl abschließend.
Factsheets der WKÖ zu den Handelsabkommen finden Sie hier http://www.wko.at/handelsabkommen
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