Arbeitsinspektion: Mehr Entscheidungsspielraum
 statt strengeren Vorgaben

 

erstellt am
24. 04. 18
13:00 MEZ

Neuer Zielwerte-Erlass für mehr Sicherheit
Wien (bmasgk) - Die Arbeitsinspektion leistet einen unverzichtbaren Beitrag zur Unfallvermeidung und Sicherheit an den Arbeitsplätzen. Die Wirkung ihrer Tätigkeit wird daran gemessen, welche und wie viele Verbesserungen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes durch ihre Aktivitäten (Beratungen, Kontrollen) erreicht werden.

Mehr Beratung führt dazu, dass viele Mängel gar nicht erst entstehen.
Ziel der verstärkten Beratung ist es, viele Mängel im Vorhinein zu verhindern und die Arbeitgeber dabei zu unterstützen, Mängel selber zu erkennen. Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Beate Hartinger-Klein erwartet, dass durch vermehrte Beratung der eindeutige Trend von rückläufigen Strafanzeigen fortgesetzt werden kann. „Es ist im Interesse aller, dass die Anzahl der Arbeitsunfälle minimiert wird“, so Bundesministerin Hartinger-Klein.

Bundesministerin Beate Hartinger-Klein hat nach mehreren medialen Berichten als Sofortmaßnahme den alten Zielwerte-Erlass aufgehoben und die Ausarbeitung eines neuen Erlasses angeordnet. Parallel dazu wurde für das Bundesbudget die neue Budgetkennzahl "Verbesserung pro Intervention" entwickelt, die die alte Kontrolleffizienzquote ersetzt. Die neue Kennzahl gibt an, wie viele Verbesserungen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz auf Grund einer Intervention der Arbeitsinspektion (durch Beratung oder Kontrolle) ohne anschließende Strafanzeige durchschnittlich vorgenommen wurden.

„Die Damen und Herren aller Arbeitsinspektorate leisten bundesweit gute und wichtige Arbeit. Ich bedanke mich bei allen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, dass sie sich so für die Sicherheit an den Arbeitsplätzen einsetzen“, so Bundesministerin Hartinger-Klein und ergänzt weiter: „Sie benötigen dazu keine Vorgaben, die als Anleitung zur Fehlersuche aufgefasst werden könnten. Wir werden stattdessen darüber nachdenken, wie die Arbeitsinspektionen regionale Besonderheiten noch besser in ihren Jahresplänen berücksichtigen können“.

Der neue Zielwerte-Erlass ist der erste Schritt in die richtige Richtung und er steht auch für die Weiterentwicklung der Österreichischen Arbeitsinspektion.

 

 

 

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