LR Schleritzko und LR Teschl-Hofmeister: „Heutige Beschlüsse belegen gutes Miteinander
zwischen Land NÖ und den Gemeinden“
St. Pölten (nlk) - „Die heutigen Beschlüsse in der Sitzung der NÖ Landesregierung belegen
erneut das gute Miteinander zwischen dem Land und den Gemeinden“, sind Finanz- Landesrat Ludwig Schleritzko und
Bildungs-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister überzeugt. Den Gemeinden wurden mit diesen Beschlüssen
vom 24. April Beihilfen bei Katastrophenschäden sowie Unterstützung bei Investitionen und der schulischen
Tagesbetreuung zugesichert.
Mit 920.000 Euro wird den Gemeinden bei der Beseitigung von Katastrophenschäden aus den Jahren 2015 und 2016
bzw. den daraus resultierenden Kosten unter die Arme gegriffen. „Hochwasser, Hagel-und Orkanereignisse haben Straßen,
Brücken und Gebäude in Mitleidenschaft gezogen, die im Eigentum von Gemeinden stehen. Diese Beihilfen
sollen den Gemeinden zumindest einen Teil der entstandenen Schäden ersetzen“, erklärt Schleritzko.
Genehmigt wurden auch sogenannte Landes-Finanzsonderaktionen. „Wir unterstützen damit Gemeinden bei Investitionen
in der Höhe von 14,5 Millionen Euro. Damit werden unter anderem Feuerwehrfahrzeuge angekauft, Amtsgebäude
barrierefrei gestaltet bzw. saniert oder Volksschulen umgebaut. Alles in allem sichern und schaffen diese Investitionen
mehr als 330 Arbeitsplätze in den Regionen“, berichtet Finanz-Landesrat Ludwig Schleritzko. Zur Förderung
von Tagesbetreuungseinrichtungen wurden auf Initiative von Bildungs-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister
1,2 Millionen Euro in der heutigen Sitzung zur Verfügung gestellt. Neun Gemeinden und Schulerhalter mit 21
Gruppen erhalten Mittel für infrastrukturelle Maßnahmen der Tagesbetreuung. „Die Eltern sollen sich
sicher sein können, dass ihre Kinder in der Schule in guten Händen sind – auch nachmittags. Mit dem Tagesbetreuungsangebot
in Niederösterreichs Gemeinden können wir die bestmögliche Vereinbarkeit von Familie und Beruf sicherstellen“,
erklärt Landesrätin Teschl-Hofmeister. Grundlage für die Förderung ist die Vereinbarung gemäß
Artikel 15a BVG mit dem Bund.
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