Vorarlberger Landesregierung stellt Weichen für Neuordnung der Raumplanung und des Grundverkehrs
Lochau/Bregenz (vlk) - Die Mitglieder der Vorarlberger Landesregierung haben bei ihrer Regierungsklausur
in Lochau am 23. April die Weichen für die Neuordnung der Raumplanung und des Grundverkehrs gestellt. Die
Novellen zum Raumplanungsgesetz und Grundverkehrsgesetz werden in die Begutachtung geschickt, teilten Landeshauptmann
Markus Wallner, Landesstatthalter Karlheinz Rüdisser und Landesrat Johannes Rauch im Pressegespräch mit.
Im Kern geht es der Landesregierung darum, einen sparsamen Umgang mit Grund und Boden sicherzustellen, Wohnen leistbarer
zu machen, Baulandhortung zu verhindern, die Sicherung von Flächen für Wirtschaft und Landwirtschaft
zu gewährleisten und eine gewisse Mobilität von Bauflächen zu erreichen.
Weniger Baulandhortung, aktive Bodenpolitik
Landeshauptmann Wallner sprach von einem „beachtlichen Fortschritt im Bereich Raumplanung und Grundverkehr“.
Baugrundstücke gelten gegenwärtig als sichere Wertanlage. Sie werden als reine Wertanlage – ohne Bauabsicht
– erworben. Dadurch sind die Grundstückspreise in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. „Diese Preissteigerungen
am Grundstücksmarkt haben auch Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt“, so der Landeshauptmann, „mit den Gesetzesnovellen
wollen wir leistbares Wohnen auch in Zukunft ermöglichen“.
Befristete Widmung von Bauflächen
„Es geht um die Sicherung von Flächen für Siedlung und Wirtschaft“, betonte Landesstatthalter Rüdisser,
der dies auch anhand einiger Zahlen beschrieb: „In den vergangenen 20 Jahren ist Vorarlbergs Bevölkerung um
50.000 Personen gewachsen, das ist mehr als die Einwohnerzahl Dornbirns. Auch die Zahl der Haushalte ist deutlich
angestiegen“.
Die Landesregierung betonte auch, dass Ergebnisse des im Herbst 2017 durchgeführten Bürgerinnen- und
Bürgerrats sowie der kürzlich stattgefundenen Raumbild-Konferenz bei der Ausarbeitung der Gesetzesnovellen
berücksichtigt wurden. Die zentralen Maßnahmen, die in den nun vorliegenden Gesetzesentwürfen enthalten
sind, sind:
- eine befristete Widmung von Bauflächen auf sieben Jahre
bei Neuwidmungen – LH Wallner: „Keine Widmungen mehr auf Vorrat“
- ein Erklärungsverfahren beim Erwerb von Baugrundstücken
incl. einer Grenze von 5 Hektar beim Erwerb von unbebauten Baugrundstücken
- die grundsätzliche Vermeidung einer weiteren Ausdehnung
der äußeren Siedlungsränder,
- Schaffung von Siedlungsschwerpunkten und Verdichtungszonen
in dafür besonders geeigneten Bereichen (z.B. Ortszentren, ÖPNV-Knoten)
- die Verpflichtung der Gemeinden zur Erstellung eines räumlichen
Entwicklungskonzepts innerhalb der nächsten drei Jahre
- Stärkung der Vertragsraumordnung durch Einführung
eines dritten möglichen Vertragstypus über Infrastrukturmaßnahmen
- Einkaufszentren dürfen künftig nur noch mehrgeschossig
gebaut werden. Großteil der Stellplätze muss in Garagen oder auf den Gebäuden errichtet werden.
- Einführung von Vorbehaltsflächen für den
gemeinnützigen Wohnbau
Aktive Bodenpolitik von Land und Gemeinden wird forciert
„Über das neu zu schaffende Instrument des Bodenfonds sollen Land und Gemeinden künftig in die Lage versetzt
werden, strategisch wichtige Grundstücke für die Landes- und Gemeindeentwicklung anzukaufen,“ informierte
Landesrat Rauch, „sei es für die eigene Nutzung oder als Flächenreserve für andere Grundstücke,
die nur im Tauschwege zu bekommen sind.“ Die Landtagsparteien von ÖVP und Grünen werden dazu dem Landtag
einen Antrag vorlegen, der die Vorgaben für diese zu gründende Gesellschaft beinhaltet. Zielsetzung ist,
dass die Umsetzung bis zu Beginn des 4. Quartals 2018 erfolgt ist.
Die Gesetzesnovellen gehen jetzt in die Begutachtung und sollen spätestens im Herbst 2018 vom Vorarlberger
Landtag beschlossen werden.
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