Weniger Baulandhortung, aktive Bodenpolitik

 

erstellt am
24. 04. 18
13:00 MEZ

Vorarlberger Landesregierung stellt Weichen für Neuordnung der Raumplanung und des Grundverkehrs
Lochau/Bregenz (vlk) - Die Mitglieder der Vorarlberger Landesregierung haben bei ihrer Regierungsklausur in Lochau am 23. April die Weichen für die Neuordnung der Raumplanung und des Grundverkehrs gestellt. Die Novellen zum Raumplanungsgesetz und Grundverkehrsgesetz werden in die Begutachtung geschickt, teilten Landeshauptmann Markus Wallner, Landesstatthalter Karlheinz Rüdisser und Landesrat Johannes Rauch im Pressegespräch mit. Im Kern geht es der Landesregierung darum, einen sparsamen Umgang mit Grund und Boden sicherzustellen, Wohnen leistbarer zu machen, Baulandhortung zu verhindern, die Sicherung von Flächen für Wirtschaft und Landwirtschaft zu gewährleisten und eine gewisse Mobilität von Bauflächen zu erreichen.

Weniger Baulandhortung, aktive Bodenpolitik
Landeshauptmann Wallner sprach von einem „beachtlichen Fortschritt im Bereich Raumplanung und Grundverkehr“. Baugrundstücke gelten gegenwärtig als sichere Wertanlage. Sie werden als reine Wertanlage – ohne Bauabsicht – erworben. Dadurch sind die Grundstückspreise in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. „Diese Preissteigerungen am Grundstücksmarkt haben auch Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt“, so der Landeshauptmann, „mit den Gesetzesnovellen wollen wir leistbares Wohnen auch in Zukunft ermöglichen“.

Befristete Widmung von Bauflächen
„Es geht um die Sicherung von Flächen für Siedlung und Wirtschaft“, betonte Landesstatthalter Rüdisser, der dies auch anhand einiger Zahlen beschrieb: „In den vergangenen 20 Jahren ist Vorarlbergs Bevölkerung um 50.000 Personen gewachsen, das ist mehr als die Einwohnerzahl Dornbirns. Auch die Zahl der Haushalte ist deutlich angestiegen“.

Die Landesregierung betonte auch, dass Ergebnisse des im Herbst 2017 durchgeführten Bürgerinnen- und Bürgerrats sowie der kürzlich stattgefundenen Raumbild-Konferenz bei der Ausarbeitung der Gesetzesnovellen berücksichtigt wurden. Die zentralen Maßnahmen, die in den nun vorliegenden Gesetzesentwürfen enthalten sind, sind:

  • eine befristete Widmung von Bauflächen auf sieben Jahre bei Neuwidmungen – LH Wallner: „Keine Widmungen mehr auf Vorrat“
  • ein Erklärungsverfahren beim Erwerb von Baugrundstücken incl. einer Grenze von 5 Hektar beim Erwerb von unbebauten Baugrundstücken
  • die grundsätzliche Vermeidung einer weiteren Ausdehnung der äußeren Siedlungsränder,
  • Schaffung von Siedlungsschwerpunkten und Verdichtungszonen in dafür besonders geeigneten Bereichen (z.B. Ortszentren, ÖPNV-Knoten)
  • die Verpflichtung der Gemeinden zur Erstellung eines räumlichen Entwicklungskonzepts innerhalb der nächsten drei Jahre
  • Stärkung der Vertragsraumordnung durch Einführung eines dritten möglichen Vertragstypus über Infrastrukturmaßnahmen
  • Einkaufszentren dürfen künftig nur noch mehrgeschossig gebaut werden. Großteil der Stellplätze muss in Garagen oder auf den Gebäuden errichtet werden.
  • Einführung von Vorbehaltsflächen für den gemeinnützigen Wohnbau


Aktive Bodenpolitik von Land und Gemeinden wird forciert
„Über das neu zu schaffende Instrument des Bodenfonds sollen Land und Gemeinden künftig in die Lage versetzt werden, strategisch wichtige Grundstücke für die Landes- und Gemeindeentwicklung anzukaufen,“ informierte Landesrat Rauch, „sei es für die eigene Nutzung oder als Flächenreserve für andere Grundstücke, die nur im Tauschwege zu bekommen sind.“ Die Landtagsparteien von ÖVP und Grünen werden dazu dem Landtag einen Antrag vorlegen, der die Vorgaben für diese zu gründende Gesellschaft beinhaltet. Zielsetzung ist, dass die Umsetzung bis zu Beginn des 4. Quartals 2018 erfolgt ist.

Die Gesetzesnovellen gehen jetzt in die Begutachtung und sollen spätestens im Herbst 2018 vom Vorarlberger Landtag beschlossen werden.

 

 

 

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