EU-Unterausschuss diskutiert Vorhaben der EU im Umweltschutzbereich
Brüssel/Wien (pk) - Der parlamentarische EU-Unterausschuss diskutierte am 4. Mai mit Umweltministerin
Elisabeth Köstinger die von der EU-Kommission anvisierte Senkung der zulässigen Schadstoffemissionen
von Autos. Zur vorgeschlagenen stärkeren Emissionsminderung bis 2030 sagte die Ministerin, dass die EU sich
bereits auf sehr ambitionierte Ziele geeinigt habe, deren Umsetzung während der österreichischen Ratspräsidentschaft
vorangetrieben werden soll.
Ein weiteres umweltpolitisches Vorhaben der Kommission, das der Ausschuss behandelte, ist eine Neufassung der Verordnung
gegen langlebige organische Schadstoffe. Köstinger informierte die Abgeordneten auch über die Vorbereitungen
für die Ausarbeitung eines Globalen Pakts für den Umweltschutz. Damit soll ein international verbindlicher
Rechtsrahmen für die Umsetzung von Umweltschutzmaßnahmen geschaffen werden.
EU-Autoindustrie soll bei emissionsarmer Mobilität durchstarten
Europas Automobilbranche will die Europäische Kommission im weltweiten Wettbewerb mehr Antrieb verleihen.
Neben den geänderten Herstellungsverfahren aufgrund von Digitalisierung und Automatisierung spiele auch die
Entwicklung einer CO2-armen Fahrzeugflotte eine immer größere Rolle, heißt es im Verordnungsvorschlag
für neue Abgasnormen. Damit die EU in der Automobilindustrie ihre technologische Führungsposition nicht
verliert, müsse emissionsfreien bzw. emissionsarmen Fahrzeugen mehr Augenmerk geschenkt werden, so die Kommission.
Abgesehen von der Marktdurchdringung nennt Brüssel folglich auch das Klimaschutzabkommen von Paris als Argument
für die Forcierung schadstoffarmer Autos. Die EU hat sich in diesem Zusammenhang zu einer Senkung der Treibhausgasemissionen
in der gesamten Wirtschaft um 40 % bis 2030 (gegenüber 1990) verpflichtet. Im Straßenverkehr müssen
bis 2030 Treibhausgas-Emissionsminderungen von mindestens 30 % gegenüber dem Jahr 2005 erzielt werden.
Für neue Personenkraftwagen und neue leichte Lieferwagen sieht die EU-Kommission nun bis 2030 eine Verringerung
der CO2-Emissionen um 30% gegenüber den Zielen für 2021 vor. Zwischenziele für 2025 sollen helfen,
Innovationen anzustoßen, die den Übergang von konventionellen Verbrennungsmotoren zu emissionsarmen
Antriebssystemen vorantreiben. Zwar habe der Verkehrssektor in den vergangenen Jahrzehnten den Ausstoß von
Luftschadstoffen in der EU erheblich verringert, konzediert die Kommission, er sei jedoch der größte
Verursacher von Stickoxid-Emissionen. Emissionsfreie Fahrzeuge würden somit nicht nur dazu beitragen, die
straßenverkehrsbedingten CO2-Emissionen zu verringern, sie würden auch für eine bessere Luftqualität
sorgen.
Auf Fragen der Abgeordneten Andreas Kühberger (ÖVP), Markus Tschank (FPÖ) und Eva Holzleitner (SPÖ)
informierte die Ministerin den Ausschuss, dass im März auch eine Einigung über die Reduktion der Schadstoffbelastung
durch Lkw erzielt werden konnte. Die EU-Kommission werde demnächst einen Vorschlag zu schweren Nutzfahrzeugen
vorlegen, der sehr ambitioniert ausfallen soll. Österreich werde alles tun, um die Verhandlungen während
seiner Ratspräsidentschaft zum Abschluss zu bringen.
Schutz vor langlebigen organischen Schadstoffen wirksamer gestalten
Zum Schutz der BürgerInnen vor Belastungen durch langlebige organische Chemikalien (persistente organische
Schadstoffe, POP) hat die EU bereits 2004 eine Verordnung über den Umgang mit diesen Schadstoffen erlassen,
etwa bei der Abfallverarbeitung oder in der Landwirtschaft. Nun steht eine Neufassung dieser Verordnung an. Darin
schlägt die Europäische Kommission unter anderem Vereinfachungen in den Berichterstattungs- und Überwachungsverfahren
vor. Ziel dabei ist, mehr Transparenz und Rechtssicherheit für alle Betroffenen und die Öffentlichkeit
zu schaffen. Außerdem will die Kommission die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) stärker einbinden,
um deren Fachwissen für die Durchführung zu nutzen. Festgehalten wird am hohen Schutzniveau für
die menschliche Gesundheit und die Umwelt.
Georg Strasser (ÖVP) begrüßte es, dass Maßnahmen ergriffen werden, um langlebige Schadstoffe
zu reduzieren. Allerdings stelle sich die Frage, wie sich ein Land vor dem Eintrag solcher Stoffe von außen
schützen könne. Hans-Jörg Jenewein (FPÖ) wollte wissen, was Anlass für die Neufassung
der Verordnung ist. SPÖ-Abgeordneter Konrad Antoni hinterfragte die Sinnhaftigkeit der geplanten Kompetenzerweiterungen
für die Chemikalienagentur. Die EU-Agenturen zeigten oft Tendenzen, sich demokratischer Kontrolle zu entziehen.
Martha Bißmann (PILZ) wollte wissen, wie die Ministerin den Stellenwert der Subsidiarität im Umweltschutz
bewerte.
Merkmale von POPs sind nicht nur deren Persistenz über einen langen Zeitraum, sondern auch ihr Potential zum
weiträumigen Transport, zur Anreicherung in der Nahrungskette und nicht zuletzt ihre Giftigkeit für Mensch
und Tier, betonte Umweltministerin Köstinger. Ein wirksamer Schutz sei letztlich nur möglich, wenn jedes
Land seinen Beitrag leistet, dass solche Stoffe nicht freigesetzt werden. Ein Demokratiedefizit der EU-Agenturen
sehe sie nicht, diese seien ständigen Kontrollen, vor allem auch des Europäischen Parlaments, unterworfen.
Ihre Aufgabe sei es, die wissenschaftliche und technische Expertise einzubringen. Anlass für die Neufassung
seien die geänderten rechtlichen Grundlagen nach dem Lissabon-Vertrag und die Notwendigkeit, terminologische
Anpassungen vorzunehmen. Was die Subsidiarität im Umweltschutz betreffe, so brauche man die EU, um den Rahmen
und die Ziele vorzugeben. Sie könne aber nicht jedes Detail für ihre Mitgliedsstaaten regeln, diese benötigten
Spielraum für die Umsetzung.
Verbindlicher Rechtsrahmen für den Umweltschutz auf globaler Ebene
Ministerin Köstinger teilte den Abgeordneten auch mit, dass die Europäische Kommission auf französische
Initiative hin anstrebt, namens der EU die Verhandlungen über einen Globalen Pakt für den Umweltschutz
im Rahmen der Vereinten Nationen aufzunehmen. Dazu muss sie vom Rat der Europäischen Union ermächtigt
werden. Im Entwurf für einen entsprechenden Ratsbeschluss sind die Ziele des Globalen Pakts umrissen. So sollen
in internationalen Erklärungen bereits existierende umweltrechtliche Grundsätze in einem rechtsverbindlichen
Vertrag festgeschrieben werden. Die wichtigsten Bestimmungen nicht international gültiger rechtsverbindlicher
Konventionen will man internationalisieren bzw. ergänzen. Anlaufen sollten die Verhandlungen über dieses
internationale Rechtsdokument in der UN-Generalversammlung im Frühjahr 2018.
Österreich begrüße es, dass Umweltfragen auf globaler Ebene diskutiert werden, unterstrich Köstinger.
Derzeit sei das Umweltrecht stark fragmentiert und beruhe auf sehr unterschiedlichen Verträgen oder auf Erklärungen
ohne Rechtsverbindlichkeit. Wichtig sei es, ein geschlossenes Auftreten der EU sicherzustellen. Die Vorbereitungen,
welche die bulgarische Ratspräsidentschaft dazu bereits getätigt hat, sollen unter österreichischem
Vorsitz weitergeführt werden. Anlass der Verhandlungen sei der Wunsch, einen Rechtsrahmen für die Umsetzung
der Pariser Klimaziele zu schaffen, erfuhr Abgeordneter Andreas Kühberger (ÖVP). Klares Ziel sei es,
dadurch das Pariser Abkommen zu stärken, sagte sie in Richtung von Abgeordneter Martha Bißmann (PILZ).
Österreich verhalte sich keineswegs abwartend zu den Verhandlungen, erklärte Köstinger gegenüber
SPÖ-Abgeordneter Petra Bayr. Man betrachte jedoch das Prozedere mit Aufmerksamkeit, da die UNO bereits für
Verzögerungen gesorgt habe. Österreich wolle keinesfalls, dass eine Umsetzung der Klimaziele durch Diskussionen
auf UN-Ebene verzögert wird. Abgeordnetem Markus Tschank (FPÖ) versicherte sie, dass die EU-Kommission
selbstverständlich einen öffentlichen Konsultationsprozess starten werde, sobald die Verhandlungen beginnen.
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