Außenministerin Kneissl legt Bericht über Autonomieentwicklung Südtirols 2013
bis 2017 vor
Wien (pk) - Die Regierung will die Frage der Doppelstaatsbürgerschaft für SüdtirolerInnen
"neu denken". Den Angehörigen deutscher und ladinischer Muttersprache in Südtirol, für
die Österreich die Schutzfunktion ausübt, soll es ermöglicht werden, neben der italienischen auch
die österreichische Staatsbürgerschaft zu erwerben. Dafür könnte es auch zu einem "grundlegenden
Systemwandel des österreichischen Staatsbürgerschaftsrechts" kommen, wie im aktuell von Außenministerin
Karin Kneissl vorgelegten Bericht ( III 132 d.B.)über die Autonomieentwicklung Südtirols 2013 bis 2017
zu lesen ist.
Das Thema der Doppelstaatsbürgerschaft für SüdtirolerInnen ist im Parlament kein neues. Noch im
März 2016 konnte darüber im Außenpolitischen Ausschuss unter den damaligen Parlamentsfraktionen
kein Konsens erzielt werden. Während sich FPÖ und das Team Stronach dezidiert dafür aussprachen,
sahen ÖVP, SPÖ und Grüne unterschiedliche politische Schwierigkeiten. Anstoß der Diskussion
im Parlament war eine Bürgerinitiative, die in einem eigenen Südtirol-Unterausschuss mit ExpertInnen
eingehend behandelt wurde. (Siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 270 vom 17.03.2016)
Laut Südtirol-Bericht werden derzeit alle Aspekte des in Aussicht genommenen Vorhabens eingehend geprüft,
da bei einem solchen Schritt weder eine Spaltung der Südtiroler Gesellschaft noch negative Auswirkungen auf
die politische Komponente der Ausübung der Schutzfunktion ausgeschlossen werden könnten. Weitere Schritte
sollen in einem engen Dialog mit der italienischen Regierung in Rom und der südtiroler Landesregierung in
Bozen erfolgen, wie im Bericht weiters zu lesen ist.
Südtirol als Modell für die Lösung von Minderheitenkonflikten
Kneissl betont im Bericht zudem den besonderen Stellenwert Südtirols in der österreichischen Außenpolitik.
Der Südtirol-Autonomie komme heute auf europäischer Ebene Modellfunktion für die Lösung von
Minderheitenkonflikten zu. Die ausgezeichneten bilateralen Beziehungen zwischen Österreich und Italien würden
dabei auch Südtirol zugutekommen.
Ortsnamen nach wie vor politisch sensibles Thema
Auf Basis eines Autonomieausbau-Memorandums seitens des südtiroler Landeshauptmanns Arno Kompatscher und seines
Trentiner Amtskollegen Ugo Rossi wurden in den letzten Jahren Zuständigkeiten von Italien wieder an das Land
Südtirol übertragen. Etwa ging die Verwaltung des in Südtirol befindlichen Anteils des Nationalparks
Stilfser Joch 2015 auf die Region über. 2017 wurden zudem einige Schutzregelungen, die für die deutsche
und italienische Minderheit gelten, von Italien auch auf die ladinische Sprachgruppe ausgedehnt.
Nichtsdestoweniger bleiben die Ortsnamen auch weiterhin ein politisch sensibles Thema. Ein Urteil im Rechtsstreit
zwischen Südtirol und der italienischen Regierung über das Toponomastik-Landesgesetz vom September 2012,
das die Errichtung eines Verzeichnisses der Ortsnamen Südtirols vorsieht, steht nach wie vor aus. Nach einem
zwischenzeitlichen Durchbruch im Februar 2017 sei es erneut zu einer Verhärtung der unterschiedlichen Positionen
gekommen, heißt es im Bericht des Außenressorts.
Noch nicht abschließend geklärt ist auch der "Schilderstreit" um die Sprachverwendung auf
Wegweisern des Südtiroler Alpenvereins. Auf Basis des "Durnwalder-Delrio"-Abkommens konnte zunächst
2017 eine Liste von zirka 1300 Bezeichnungen – vorwiegend einsprachig deutsche Namen mit zum Teil italienischen
Bezeichnungen wie malga (Alm) -außer Streit gestellt werden. Das Einvernehmen wurde später allerdings
wieder gekippt.
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