Wahlfreiheit bei Lebensmitteln nur
 mit Herkunftskennzeichnung

 

erstellt am
04. 05. 18
13:00 MEZ

LK fordert gesetzliche Regelungen und Vorbildfunktion öffentlicher Küchen
Linz (lk-oe)- Die heimische Agrar- und Lebensmittelproduktion ist in Europa und international Vorbild in Sachen Lebensmittelqualität, Naturnähe, Gentechnikfreiheit, Bioanteil, Tierwohl, Hygienestandards und kleinregionaler Wertschöpfungsketten. Diese Vorreiterfunktion wird von den österreichischen Konsumentinnen und Konsumenten hochgradig gewürdigt, zumindest dort, wo die Herkunft für sie auch erkennbar ist. Beim Lebensmitteleinkauf greifen sie in diesen Fällen fast ausschließlich zu heimischen Produkten. Dies gilt für Lebensmittel mit EU-weit verpflichtender Herkunftsangabe wie Frischfleisch, Eier, Obst und Gemüse sowie Bioprodukte. Die gegebene Transparenz bietet hier tatsächlich Wahlfreiheit für die Konsumenten.

"Völlig anders sieht es bei vielen verarbeiteten Lebensmitteln sowie bei Speisen in Großküchen und in der Gastronomie aus. Hier tappt man als Konsument oder auch als Gast oft nach wie vor im Dunkeln. Als Landwirtschaftskammer wollen wir daher, dass durch eine Ausweitung der Herkunftskennzeichnung für die Konsumenten tatsächlich Wahlfreiheit geschaffen wird. Auch bei Verarbeitungsprodukten und in der Gemeinschaftsverpflegung sollte jeder die Chance bekommen, gezielt zu hoher heimischer Lebensmittelqualität greifen zu können und nicht durch anonyme Produkte im wahrsten Sinne des Wortes ‚billig abgespeist' zu werden", betont LK-Präsident Franz Reisecker.

Österreich trotz höchster Lebensmittelqualität bei Herkunftskennzeichnung noch im Hintertreffen
Wer sich bewusst für hochwertige Lebensmittel, für die österreichischen Bäuerinnen und Bauern, für eine gepflegte Kulturlandschaft und für eine bäuerlich strukturierte Lebensmittelproduktion in Familienbetrieben entscheiden will, braucht beim Einkauf und in der Gemeinschaftsverpflegung eine entsprechende Transparenz. Doch dafür reichen die geltenden EU-Regelungen der Verbraucherinformationsverordnung bei weitem nicht aus. Auf Drängen der Bauernvertretung wurde daher im neuen Regierungsprogramm vereinbart, dass in Österreich eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln (Fleischprodukte, Milch- und Milchprodukte, Eiprodukte sowie verarbeitete Produkte) nach dem Vorbild Frankreichs zunächst auf nationaler Ebene und später auf EU-Ebene eingeführt werden soll. Zudem ist darin die verpflichtende Einführung einer nationalen Kennzeichnung der Lebensmittelherkunft in Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung (öffentlich und privat) vorgesehen.

Regelungen anderer EU-Länder als Vorbild
Die Landwirtschaftskammer fordert daher von der zuständigen Gesundheitsministerin den zügigen Erlass einer Verordnung auf Basis des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes zur Einführung einer verpflichtenden Herkunftskennzeichnung bei Milch sowie Verarbeitungsprodukten aus Fleisch, Milch und Eiern. Vorbild dafür können die nach dem französischen Modell schon in mehreren EU-Mitgliedsländern umgesetzten Regelungen sein. Zudem ist in der EU-Verbraucherinformationsverordnung insbesondere für Milch sogar eine eigene Option für zusätzliche nationale Kennzeichnungen vorgesehen. Umfragen der Agrarmarkt Austria zum Lebensmitteleinkauf zeigen, dass für die Konsumenten heute bei Lebensmitteln nicht mehr das Preisargument im Vordergrund steht, sondern qualitative Kriterien wie Frische, Gentechnikfreiheit, Saisonalität, Regionalität und Herkunft der Lebensmittel. "Mit einer Ausweitung der Herkunftskennzeichnung auf Verarbeitungsprodukte kann diesen Wünschen gezielt entsprochen werden. Zudem stärkt ein Ausbau der Herkunftskennzeichnung die Position der Landwirtschaft in der Lebensmittelkette, da damit bäuerliche Lieferanten weniger austauschbar werden bzw. im Preiswettbewerb weniger gegeneinander ausgespielt werden können. Die Erweiterung der Herkunftsauszeichnung ist auch eine dringend notwendige Antwort auf den steigenden Anteil von Handelsmarken bei Lebensmitteln mit zumeist anonymen und damit je nach Preissituation beliebig austauschbaren Rohstoffherkünften", zeigt Präsident Reisecker ein weiteres Motiv für eine verpflichtende Deklaration auf.

Herkunftskennzeichnung für Gemeinschaftsverpflegung als erster Schritt in der Gastronomie
Zusätzlich fordert die Landwirtschaftskammer eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung der wertbestimmenden Zutaten aus Fleisch, Milch und Eiern in der öffentlichen und privaten Gemeinschaftsverpflegung. Umfragen zeigen, dass auch hier von den Konsumenten eine entsprechende Transparenz gefordert wird. Erfolgreiche Systemcaterer zeigen zudem vor, wie durch das gezielte Setzen auf die österreichische Lebensmittelherkunft sogar zusätzliche Marktanteile erobert werden können.

Gerade in diesem Bereich kommen derzeit aufgrund des Preisargumentes zu einem hohen Anteil auch ausländische Lebensmittel-Herkünfte zum Einsatz. Diese Stoßrichtung ist für die Landwirtschaftskammer deshalb sehr wichtig, da es hier aufgrund des steigenden Außer- Haus-Verzehrs von Lebensmitteln um ein wachsendes und mittlerweile ganz erhebliches wirtschaftliches Beschaffungs-Volumen bei Lebensmitteln geht. Nach Schätzungen werden in Österreich täglich 2,2 bis 2,5 Millionen Portionen Essen in Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung wie Schulen, Spitäler, Seniorenheimen und Betriebskantinen großer Firmen zubereitet. Mit dem vom Nationalrat am 20. April erfolgten Beschluss zur Einführung des Bestbieterprinzips bei der Lebensmittelbeschaffung können beim Lebensmitteleinkauf öffentlicher Einrichtungen vorerst auf freiwilliger Basis wesentliche Qualitätskriterien wie Regionalität, Frische und ökologische Nachhaltigkeit mitberücksichtigt werden.

LK fordert Vorbildfunktion von öffentlichen Küchen
Die OÖ Landwirtschaft ist aufgrund vieler Vorgaben der öffentlichen Hand mit höchsten Produktionsstandards konfrontiert und erbringt gerade mit der Landschaftspflege auch viele Leistungen im öffentlichen Interesse. "Um diese auch längerfristig sicher zu stellen, brauchen wir Bäuerinnen und Bauern faire Preise für unsere Produkte und damit funktionierende Absatzmärkte. Wir erwarten daher durchaus berechtigt, dass in den öffentlichen Küchen des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände konsequent heimische Lebensmittel eingekauft werden. Damit bleibt auch die Wertschöpfung der dort konsumierten Lebensmittel im Land und der heimische Agrar- und Lebensmittelproduktions- standort kann so weiter gestärkt werden", appelliert Präsident Reisecker an die Verantwortungsträger im Land OÖ, die sich diesbezüglich in ersten Gesprächen diesem Anliegen gegenüber schon aufgeschlossen gezeigt haben. Gleichzeitig werden aber auch die Konsumentinnen und Konsumenten eingeladen, in öffentlichen Küchen und Verpflegungseinrichtungen konsequent heimische Lebensmittelqualität einzufordern.

Appell an Gastronomie: Herkunftskennzeichnung ist wirtschaftliche Chance
Als Bauernvertretung haben wir auf den ersten Blick zwar ein gewisses Verständnis, dass sich Vertreter der Gastronomie und Hotellerie aufgrund der regulatorischen Anforderungen des "Buchstabensalates" der Allergen-Verordnung und der Raucherschutz-Maßnahmen gegen neue Vorgaben und Regelungen wehren. Trotzdem ist es unverständlich, dass nicht viel mehr Betriebe die hohe Qualität heimischer Lebensmittel als besonderen USP nutzen und damit ihre Marktposition und die Ertragskraft verbessern. Das Schweizer Modell der Herkunftskennzeichnung und mehrere Betriebe der Gastronomie und Hotellerie in Österreich zeigen bereits mit großem Erfolg vor, dass damit nicht nur in der landwirtschaftlichen Produktion, sondern vor allem auch in der Gastronomie selbst zusätzliche Wertschöpfung generiert werden kann. Unsere Gäste schätzen gerade beim Restaurantbesuch sowie im Urlaub den Genuss und höchste Lebensmittelqualität. Nicht zuletzt deshalb wird in den verschiedenen nationalen und regionalen Tourismusstrategien verstärkt auf die Kulinarik gesetzt. "Diese Strategien sind für den Urlaubsgast allerdings nur dann authentisch, wenn von den Tourismusbetrieben mit einer nachvollziehbaren Herkunft tatsächlich auf beste österreichische Lebensmittelqualität gesetzt wird", appelliert Landwirtschaftskammer- Präsident Franz Reisecker an die Gastronomie sowie Hotellerie und ergänzt: "Die Wahlfreiheit auf Basis der Herkunftskennzeichnung ist gegenüber den Gästen ein wichtiges Qualitäts- und Marketingargument, dass in der bestehenden Wettbewerbssituation nicht ungenutzt bleiben sollte."

 

 

 

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