EU fördert öffentliche WLAN-Zugänge in den Gemeinden
Brüssel/Salzburg (lk) - Wer im Internet ist, ist mit der Welt verbunden. Die Infrastruktur in den
ländlichen Gebieten hinkt in dieser Hinsicht teils hinterher, das soll sich nun ändern. Die EU fördert
die Errichtung lokaler WLAN-Zugänge an öffentlichen Plätzen in den Gemeinden.
Kostenfreies WLAN ist auf vielen Plätzen im städtischen Raum schon seit Jahren mehr die Regel als die
Ausnahme. "Die Digitalisierung darf aber nicht am ländlichen Raum vorbeigehen. Vor allem für die
Jugend, aber auch für Gäste in Salzburg ist es heute selbstverständlich, dass es an möglichst
vielen Orten eine WLAN-Versorgung gibt. Ich freue mich über die Initiative der Europäischen Kommission,
Gratis-WLAN auf öffentlichen Plätzen zu fördern, und lade alle Gemeinden ein, dieses Angebot zu
nutzen. Die digitale Infrastruktur ist für den ländlichen Raum besonders wichtig", so Landesrat
Josef Schwaiger.
Rechtzeitig registrieren
Da es sich um ein „first-come-first-serve-Verfahren“ handelt, ist es beonders wichtig, dass sich die Gemeinden
für den ersten "Call" vorbereiten und sich auf der Plattform vorab registrieren. EU-weit sollen
durch dieses Förderprogramm 6.000 bis 8.000 freie WLAN-Zugänge auf öffentlichen Plätzen errichtet
werden. Zur Realisierung ist eine Gesamtfinanzierung in Höhe von 120 Millionen Euro bis 2020 geplant.
Daten und Fakten
- Wer kann Geld beantragen? Gemeinden oder Gemeindeverbände.
- Wo kann beantragt werden? Online unter www.wifi4eu.eu.
- Wann kann beantragt werden? Ab Mitte Mai 2018. Eine Vorabregistrierung
wird empfohlen.
- Wieviel kann beantragt werden? Es gilt das "first-come-first-serve-Prinzip".
Pro Ausschreibung können auf den jeweiligen Mitgliedstaat höchstens acht Prozent des jeweiligen
Ausschreibungsvolumens entfallen.
- Weiters gilt: nur ein Gutschein pro Gemeinde. In der ersten
Ausschreibung sollen rund 15 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Die einzelnen Gutscheine werden einen Wert
von rund 15.000 Euro haben.
So funktioniert das Gutschein-System
Nach Ende der jeweiligen Ausschreibungsrunde erhalten Begünstigte den WiFi4EU-Gutschein. Die Begünstigten
haben dann eineinhalb Jahre Zeit, den lokalen WLAN-Zugangspunkt zu errichten. Nach Fertigstellung wird der Wifi4EU-Gutschein
an das WLAN-Errichtungsunternehmen übertragen, welches die durchgeführten Arbeiten der Europäischen
Kommission in Rechnung stellen kann.
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