Finanzsektor, Automotive, Energie und Transport sind Sanktionsziele - Ausmaß der Betroffenheit
für Österreichs Exportwirtschaft hängt von den Details ab
Teheran/Wien (pwk/awo) - Die Aufkündigung des Joint Comprehensive Plan of Action (JCPOA) durch die
USA – also des Atom-Abkommens mit dem Iran – und damit die Wiedereinführung der ausgesetzten US-Sanktionen
wird Auswirkungen auf das Iran-Geschäft österreichischer wie europäischer Unternehmen haben. In
welchem Ausmaß die rot-weiß-roten Iranexporte in Höhe von rund 300 Millionen Euro durch die US-Sanktionen
beeinflusst werden, hängt von den Details ab.
Die ausgesetzten Sanktionen sollen nach einer Übergangsfrist nach 90 und 180 Tagen ab US-Ausstieg aus dem
Iran-Abkommen von Washington wieder in Kraft gesetzt. Bei Verstößen drohen auch Nicht-US-Unternehmen
hohe Strafen und eine Sperre des amerikanischen Marktes. Die USA werden die Sanktionen gegenüber dem Iran
in zwei Phasen einführen.
Erste Sanktionswelle startet am 6. August 2018
Am 6. August 2018 - 90 Tage nach dem US-Ausstieg am 8. Mai - hat beispielsweise die erste US-Sanktionswelle
die iranische Fahrzeugindustrie und den Handel mit Metallen wie Aluminium und Stahl, Graphit, Kohle, Software,
Gold und Edelmetalle im Visier.
Zweite Sanktionswelle mit 4. November 2018
Die zweite Sanktionswelle folgt nach 180 Tagen am 4. November und zielt auf Irans Devisenbringer, nämlich
die Erdöl- und petrochemische Industrie ab. Neben dem Handel mit diesen Produkten ist auch die Lieferung von
Maschinen und Ausrüstungen untersagt. Nicht-amerikanischen Finanzinstituten sind Geschäfte mit dem Iran
nicht erlaubt. Generallizenzen werden demnach vom Office of Foreign Asset Control (OFAC) im amerikanischen Finanzministerium
eingezogen bzw. überarbeitet: So können beispielsweise amerikanische Tochterfirmen im Ausland keine Geschäfte
mehr mit dem Iran abwickeln. Dementsprechend betroffen sind österreichische Unternehmen mit einem US-Eigentümer.
Personen und Unternehmen, die mit der Unterzeichnung des JCPOA von der sogenannten “Specially Designated Nationals
List” (SDN) gestrichen wurden, werden nach dem US-Ausstieg wieder gelistet. Es wird nun auch Nicht-US-Personen
und Unternehmen verboten sein, mit den Gelisteten Geschäfte zu machen. Die neue SDN-Liste wird iranische Banken,
bedeutende iranische Wirtschaftsunternehmen und Regierungsstellen beinhalten. Verboten wird nicht nur die direkte
Belieferung der SDN-Gelisteten, sondern auch von Firmen, die zu mehr als 50 Prozent in deren Eigentum stehen.
Sonderregelung für offene Forderungen
Für Geschäfte, die rechtmäßig vor dem 8. Mai abgeschlossen und vor den jeweiligen Fristen
geliefert werden, können Unternehmen auch nachher Gelder aus diesen Forderungen erhalten.
Wichtig für Unternehmen ist: Jeder Geschäftsfall ist einzigartig und muss angesichts der neuen Sanktionsbestimmungen
geprüft werden. Die Informationen über die US-Sanktionen werden von AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA der Wirtschaftskammer
Österreich laufend aktualisiert. Als Coach fungiert wie bei der bisherigen Abwicklung von Iran-Geschäften
das AußenwirtschaftsCenter Teheran. Engpass bei der Abwicklung von noch möglichen Geschäften wird
die finanzielle Abwicklung sein.
Die österreichischen Exporte in den Iran haben sich bedingt durch die Sanktionen wellenförmig entwickelt.
Nach dem Export-Hoch von 401 Millionen Euro im Jahr 2005 sind die Austro-Exporte in den Iran nach Einsetzen der
Sanktionen bis zum Jahr 2013 stetig auf 183 Millionen Euro gesunken. Seither waren sie - auch schon vor dem Aussetzen
der Sanktionen Anfang 2016 - im Aufwind. Die 300-Millionen-Euro-Marke des Vorjahres wird aufgrund der jüngsten
Entwicklungen einen Dämpfer bekommen.
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