Ressort berichtet über Sicherstellung und Wirksamkeit der neuen Opferschutzeinrichtungen
Wien (pk) – Nach dem Ausbau des Opferschutzes im Zuge des Strafprozessrechts- änderungsgesetzes 2016
bestätigt nun ein Bericht des Justizministeriums ( III-141 d.B.) die zentrale Bedeutung der Prozessbegleitung
für besonders schutzwürdige Opfer und hebt dabei die Rolle der Opferschutzeinrichtungen hervor. 2016
wurde demnach 7.976 und 2017 8.444 Opfern psychosoziale und/oder juristische Prozessbegleitung durch 48 vom Justizministerium
beauftragte Opferschutzeinrichtungen gewährt. Allein der Weiße Ring betreute im letzten Jahr 1.106 und
der Verein LEFÖ, der sich vornehmlich der Beratung, Bildung und Begleitung von Migrantinnen widmet, 126 Opfer.
Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2016 stärkte Stellung besonders schutzwürdiger Opfer
Besonders schutzwürdige Opfer, insbesondere Opfer sexueller Gewalt oder von Gewalt in Wohnungen und jedenfalls
minderjährige Opfer, haben aufgrund der Novelle nunmehr eine besondere rechtliche Stellung im Verfahren, die
von Amts wegen zu berücksichtigen ist. Sie sind im Ermittlungsverfahren nach Möglichkeit von einer Person
des gleichen Geschlechts zu vernehmen und können die Beantwortung einzelner Fragen verweigern. Sie haben das
Recht, eine Vertrauensperson beizuziehen und müssen überdies von der Freilassung oder Flucht des Beschuldigten
aus der U-Haft oder seiner Wiederergreifung von Amts wegen verständigt werden. Klargestellt wird zudem auch,
dass besonders schutzwürdigen Opfern generell das Recht auf Vernehmung durch Bild- und Tonaufnahmen zusteht.
Alle zwei Jahre Runder Tisch an den Gerichtshöfen zum Thema Prozessbegleitung
Der Bericht informiert auch über die Formen der Zusammenarbeit mit den Opferschutzeinrichtungen und nennt
dabei vor allem die alle zwei Jahre stattfindenden Runden Tische zum Thema Prozessbegleitung bei den Gerichtshöfen
erster Instanz, bei denen aktuelle Problemstellungen behandelt und Lösungsansätze erarbeitet werden.
Das im letzten Jahr dabei erörterte Generalthema lautete "Die Rahmenbedingungen bei der schonenden Vernehmung
von besonders schutzwürdigen Opfern". Zur Abklärung von Fragen im Zusammenhang mit der psychosozialen
Prozessbegleitung findet überdies jedes Jahr ein Jour fixe mit VertreterInnen der Opferschutzeinrichtungen
im Justizministerium statt.
Bereits 93 ausgebildete psychosoziale ProzessbegleiterInnen
Was Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen betrifft, setzt das Ministerium im Zuge der Ausbildung von RichteramtsanwärterInnen
auf ein Angebot von Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit Opferschutzeinrichtungen und Gewaltschutzzentren, die
sich mit Themen des Opferschutzes und insbesondere mit den Rechten und Bedürfnissen von Opfern (sexualisierter)
Gewalt sowie minderjährigen Opfern beschäftigen. Besondere Fortbildungsveranstaltungen gelten zudem den
Themen Hasskriminalität und Menschenhandel. Die Ausbildung von psychosozialen und juristischen ProzessbegleiterInnen
wiederum erfolgt in neuntägigen Lehrgängen. Insgesamt wurden bisher 93 MitarbeiterInnen von Opferschutzeinrichtungen
zu psychosozialen ProzessbegleiterInnen ausgebildet. Dieses Jahr rechnet das Ressort mit weiteren 30 AbsolventInnen.
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