Hartinger-Klein: Bundesregierung unterstützt einkommensbedürftige NS-Opfer
Wien (bmasgk) - Anlässlich des Gedenkjahres 2018 hat Bundesministerin Mag. Beate Hartinger-Klein auf
Empfehlung der Opferfürsorgekommission und der in ihr vertretenen Opferverbände eine einmalige persönliche
Zuwendung in Höhe von 1.000 Euro an insgesamt 529 Opfer des NS-Regimes (einkommensbedürftige Bezieherinnen
und Bezieher einer Unterhaltsrente nach dem Opferfürsorgegesetz) beschlossen. „Diese Zuwendung ist eine symbolische
Geste an die Betroffenen und nur ein Beitrag von vielen, um unseren Respekt und unsere Anerkennung vor Widerstandskämpfern
und Opfern der politischen Verfolgung zu zeigen. Aber natürlich kann diese Geldleistung niemals das erlittene
Leid und die unvorstellbar schmerzvollen Erfahrungen der Betroffenen ausgleichen“, bekundet Mag. Beate Hartinger-Klein,
zuständige Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz.
Der Kreis der Bezieherinnen und Bezieher umfasst im In- und Ausland lebende, sozial bedürftige Opfer des Widerstandskampfes
und der politischen Verfolgung mit Anspruch auf Unterhaltsrente nach dem 1945 geschaffenen Opferfürsorgegesetz
(OFG). Die Auszahlung der Zuwendung erfolgte aus Mitteln der Ausgleichstaxfonds-Opferfürsorge. „Das Gedenkjahr
2018 ist Anlass für diese Bundesregierung, die bisherigen Anstrengungen der Republik zur Vergangenheitsaufarbeitung
noch zu verstärken und weiterhin zur öffentlichen Bewusstseinsbildung beizutragen“, schließt Bundesministerin
Hartinger-Klein.
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