Wirtschaft begrüßt geplante Entlastungen
 im Verwaltungsstrafrecht

 

erstellt am
11. 05. 18
13:00 MEZ

Leitl: Entschärfung des Kumulationsprinzips ist Meilenstein im Kampf gegen überbordende Verwaltungsstrafen - auch Verankerung von „Beraten statt Strafen“ kommt
Wien (pwk) - „Immer wieder hat die Wirtschaft in der Vergangenheit darauf verwiesen, dass übertriebene Verwaltungsstrafen das Unternehmertum erschweren und die Existenz von Betrieben gefährden. Mit der nun geplanten Entschärfung des Kumulationsprinzips im Verwaltungsstrafrecht ist ein Meilenstein im Kampf gegen überbordende Verwaltungsstrafen gelungen. Die Regierung löst damit ein wichtiges Wahlversprechen gegenüber der Wirtschaft ein“, betont Wirtschaftskammer-Präsident Christoph Leitl zur am 9. Mai in Begutachtung geschickten Novelle zum Verwaltungsstrafgesetz.

Derzeit drohen selbst bei geringfügigen Verstößen Strafen in empfindlicher Höhe. Das kann für kleine und mittlere Unternehmen zu massiven Einschränkungen oder sogar zum Verlust der betrieblichen Existenz führen. Nun ist vorgesehen, das Kumulationsprinzip - also Mehrfachstrafen für ein und dasselbe Vergehen - per 1. Jänner 2020 deutlich zu entschärfen. „Die Wirtschaft drängt bereits seit Jahren auf die Abschaffung des Kumulationsprinzips“, so Leitl. Die Möglichkeit, in Zukunft eine Gesamtstrafe anstelle einer Summe von Einzelstrafen zu verhängen, werde zu einer spürbaren Erleichterung für Unternehmen führen.

Zusätzlich findet sich im Entwurf eine von den Sozialpartnern gemeinsam ausgearbeitete Ausweitung der außerordentlichen Strafmilderung. Demnach soll immer dann, wenn das Kumulationsprinzip zu einer unangemessen hohen Strafe führt, die Strafe bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen auf ein angemessenes Ausmaß - gegebenenfalls auch deutlich – gemildert werden können.

Weiters ist im Entwurf die Verankerung des Prinzips „Beraten statt Strafen“ enthalten. „Dies soll in Zukunft dafür sorgen, dass Betriebe bei geringfügigen Verwaltungsübertretungen zuerst eine Beratung der Behörde erhalten sollen. Gleichzeitig wird durch die Beratung das gesetzeskonforme Verhalten der Unternehmen gefördert. Wichtig ist eine Umsetzung des Prinzips ‚Beraten statt Strafen‘ aber auch in den Materiengesetzen“, so Präsident Leitl.

Eine weitere Maßnahme betrifft die Stärkung der Unschuldsvermutung im Verwaltungsstrafgesetz. Im Verwaltungsstrafrecht wird das Verschulden gesetzlich vermutet. Dies mag bei einfachen Normverstößen (zB Tempo 70 statt Tempo 50 im Ortsgebiet und geringen Strafen sachgerecht sein. Im Zusammenhang mit hohen Verwaltungsstrafen und komplexen Verstößen in arbeitsteiligen Organisationen ist diese gesetzliche Vermutung hingegen unsachgemäß. Der jetzige Entwurf sieht vor, dass künftig bei hohen Strafen ab 50.000 Euro die Unschuldsvermutung gelten soll. Das heißt, dass in diesen Fällen die Behörde den Nachweis eines schuldhaften strafbaren Verhaltens zu erbringen hat.

„Die österreichischen Unternehmen haben in den vergangenen Jahren viele Belastungen hinnehmen müssen. Jetzt ist es an der Zeit, ihnen auch etwas zurückzugeben! Die geplanten Änderungen im Verwaltungsstrafgesetz stellen für die Wirtschaftstreibenden wesentliche Erleichterungen und Verbesserungen dar. Es freut uns sehr, dass die Regierung nun eine rasche Umsetzung dieser langjährigen und prioritären Forderungen der Wirtschaft anstrebt“, so Leitl abschließend.

 

 

 

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