Agrarinvestitionskredite sorgen für ein Investitionsvolumen von rund 250 Mio. im ländlichen
Raum.
Wien (bmnt) - Österreichs land- und forstwirtschaftlichen Betrieben wird im Jahr 2018 für Agrarinvestitionskredite
ein Kreditvolumen in der Höhe von 130 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Agrarinvestitionskredite
sind besonders für einzelbetriebliche Investitionen von großer Bedeutung und ermöglichen eine langfristige
und stabile Finanzierung. „Investitionen in Form von Agrarinvestitionskrediten sind wichtige Stützen für
unsere bäuerlichen Familienbetriebe. Sie halten die Wertschöpfung im Land und sind somit gleichzeitig
wichtige Investitionen in den ländlichen Raum“, stellte Nachhaltigkeitsministerin Elisabeth Köstinger
am 9. Mai fest. Seitens des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus wird mit rund 1.500 Förderungsanträgen
gerechnet. Das durch die Agrarinvestitionskredite ausgelöste Investitionsvolumen beträgt rund 250 Mio.
Euro.
Agrarinvestitionskredite sind ein Motor für die ländliche Entwicklung
Bei Agrarinvestitionskrediten handelt es sich um mit Zinsenzuschuss geförderte Kredite, die als national finanzierte
Zuschläge im Rahmen der ländlichen Entwicklung gewährt werden. Diese Kredite werden für Projekte
in der Be- und Verarbeitung von regionalen Produkten, für die Direktvermarktung von regionalen Lebensmitteln,
für Biomasseheizanlagen, für Almen, für die Verbesserung der Umweltmaßnahmen in der Landwirtschaft,
für den Gartenbau, sowie Obst- und Weinbau aber vor allem für Projekte in benachteiligten Gebieten eingesetzt.
„Diese Beispiele zeigen, wie wichtig die Fördermittel in der ländlichen Entwicklung und somit in der
2. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik für uns sind“, so Köstinger und stellt seitens der Europäischen
Kommission noch einmal klar: „Bei der Ländlichen Entwicklung steht in der Gemeinsamen Agrarpolitik ein Verlust
von 97,5 Mio. Euro pro Jahr im Raum. Dies ist ein echter Angriff auf den Umweltschutz, die bäuerlichen Familienbetriebe
und den ländlichen Raum. Die österreichische Position ist hier sehr klar: Keine Benachteiligung bäuerlicher
Familienbetriebe mit hoher Qualität, keine Finanzspritzen für große Agrarfabriken, in denen es
nur um Menge und Profit geht und keine Benachteiligung der ländlichen Räume durch Kürzung von Fördermitteln.
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