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Bogner-Strauß: Gegen Diskriminierung auftreten |
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erstellt am |
Frauenministerin zu Besuch bei der Gleichbehandlungsanwaltschaft Die GAW berät vorwiegend Personen, die sich in einem Arbeitsverhältnis aufgrund des Geschlechts, der
ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung
benachteiligt fühlen. Weiters setzt sie sich mit Benachteiligungen in den Bereichen Sozialschutz, Güter,
Dienstleistungen, Wohnen und Bildung aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit sowie mit dem Zugang zu und bei
der Versorgung mit öffentlichen Gütern und Dienstleistungen aufgrund des Geschlechts auseinander. Ihre
Leistungen umfassen etwa Beratung, Unterstützung und Vergleichsgespräche sowie Verhandlungen im Vorfeld
von gerichtlichen Verfahren. Erhärtet sich die Vermutung einer Diskriminierung, kann von der GAW ein Verfahren
bei der Gleichbehandlungskommission eingeleitet oder dabei unterstützt werden. Und schließlich kann
sie auch diskriminierende Stellen- und Wohnungsinserate zur Anzeige bringen. |
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