Landesrätin informiert über die Möglichkeit von Naturbestattungsanlagen
St. Pölten (nlk) - Wenn ein Angehöriger verstirbt, müssen die Hinterbliebenen nicht nur mit
ihrer Trauer umgehen, sondern sich in dieser ohnehin belastenden Situation auch einer Vielzahl formeller und organisatorischer
Fragen widmen. „Vor allem das Thema Bestattung muss immer mit besonderer Sensibilität behandelt werden, weil
der Verlust nahestehender Menschen für die Betroffenen ohnehin eine Ausnahmesituation darstellt“, betont Landesrätin
Ulrike Königsberger-Ludwig die Sensibilität der Materie.
Vor allem die Suche nach einer würdigen Bestattungsform, die auch mit den Wünschen der Verstorbenen einhergeht,
gestaltet sich für die Trauernden oft schwierig. In den letzten Jahren wurde der Wunsch nach Naturbestattungen
immer größer, so dass das Land Niederösterreich eine entsprechende gesetzliche Grundlage geschaffen
hat. „Naturbestattungsanlagen, in denen Urnen oder Aschekapseln beigesetzt werden können, dürfen ausschließlich
von Gemeinden bzw. Gemeindeverbänden oder anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften betrieben werden.
Private Betreiber können nur in deren Namen tätig werden. Natürlich gibt es auch einige Auflagen,
so müssen die Anlagen den sanitätspolizeilichen Erfordernissen entsprechen, im Eigentum des Betreibers
stehen bzw. die entsprechenden Nutzungsrechte aufweisen und es muss ein Konzept des Betreibers vorliegen“ informiert
Landesrätin Königsberger-Ludwig.
Für die Gemeinden wurde nun eine Information zum NÖ Bestattungsgesetz erstellt und ausgeschickt. „Diese
Materie ist auch für die Gemeinden nicht immer einfach zu handhaben, gilt es doch, die Wünsche der Trauernden
mit der gesetzlichen Situation in Einklang zu bringen. Daher war es mir ein Anliegen, über diese sensible
Materie einmal mehr zu informieren, um es Gemeinden und Trauernden gleichermaßen ein wenig zu erleichtern,
die passenden Bestattungsformen zu finden. Die Möglichkeiten, die das Land Niederösterreich im Rahmen
des NÖ Bestattungsgesetzes einräumt, sollen schließlich dazu dienen, den Familien und Hinterbliebenen
eine individuelle Möglichkeit zu bieten, eine würdige und den eigenen Vorstellungen entsprechende letzte
Ruhestätte für einen schmerzlich vermissten Menschen zu finden“, so Königsberger-Ludwig abschließend.
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