Präsentation des Jahresberichtes 2017 der Landesvolksanwältin
Innsbruck (lk) - Landtagspräsidentin Sonja Ledl-Rossmann präsentierte am 18. Mai gemeinsam mit
Landesvolksanwältin Maria-Luise Berger in den Räumlichkeiten der Landesvolksanwaltschaft im Haus der
Anwaltschaften in der Innsbrucker Meraner Straße den aktuellen Bericht der Volksanwaltschaft.
In ihrem Eingangsstatement betonte Landtagspräsidentin Ledl-Rossmann die Wichtigkeit dieser Einrichtung, die
ja ein Organ des Landtages ist, und bedankte sich für die ausgezeichnete Zusammenarbeit: „Landesvolksanwältin
Maria-Luise Berger leistet mit ihrem gesamten Team großartige Arbeit, und es ist ihr seit ihrem Amtsantritt
vor etwas mehr als zwei Jahren gelungen, das Vertrauen von sehr vielen Menschen zu gewinnen, die sich hilfesuchend
an sie gewandt haben. Ich bin sehr froh, dass der Tiroler Landtag bereits im Jahr 1989 eine eigene Landesvolksanwaltschaft
eingerichtet hat.“ Seit dieser Zeit sei der Bekanntheitsgrad der LVA stetig gewachsen und die breite Palette an
Themenbereichen nehme ebenfalls stetig zu. „Dass vor allem der Sozial- und Behindertenbereich zahlenmäßig
besonders stark zugelegt hat, zeigt, dass uns dieser Bereich in der Zukunft immer mehr fordern wird. Die gestrige
Diskussion im Tiroler Landtag zum Bericht der Landesvolksanwältin hat jedenfalls auch gezeigt, dass über
die Parteiengrenzen hinweg eine große Wertschätzung zu erkennen war und dass man weiß, wie hochprofessionell
und mit welcher fachlichen und menschlichen Kompetenz in der Landesvolksanwaltschaft gearbeitet wird“, so die Landtagspräsidentin.
Beratungsschwerpunkte 2017
„Von den über 5.600 Beratungen und Beschwerden betrafen 47% aller Fälle die Bereiche Sozialrecht und
Behindertenanliegen. Besonders häufig suchen uns Menschen auf, die auf finanzielle Unterstützung im Rahmen
der Mindestsicherung angewiesen sind oder deren Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ohne Unterstützung nicht
möglich ist. Viele Menschen sind auch über die weitere Entwicklung im Sozial- und Pflegebereich und ihr
Fortkommen verunsichert. Insbesondere Eltern von behinderten Kindern, aber auch pflegende Angehörige oder
alleinstehende Personen ohne eigenes Einkommen oder Pensionsanspruch suchen oft verzweifelt um Rat“, zieht Landesvolksanwältin
Berger Bilanz. „Die Menschen, die den Weg zu uns suchen, sind nicht selten in großer Not, und daher ist es
mir natürlich ein großes Anliegen, rasch und unbürokratisch zu helfen. Ich bin dankbar und froh
darüber, dass ich mich auch im vergangenen Jahr auf mein erfahrenes Team verlassen konnte. Nur durch den großen
Einsatz aller war es möglich, die gestiegene Anzahl an Vorsprachen in vertretbarer Zeit zu prüfen“, so
die seit April 2016 im Amt befindliche Landesvolksanwältin
Zahl der Beschwerden leicht gestiegen, Beratungen überwiegen deutlich
„Die Zahl der Beschwerden hat im Vergleich zu den Vorjahren leicht zugenommen und liegt jetzt bei 35% der Gesamtkontakte,
was im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung von 7% bedeutet. Der Beratungsbereich mit 65% der Gesamtkontakte überwiegt
aber immer noch eindeutig“, so Berger. „Unser großer Vorteil ist, dass wir in laufende Verfahren eingreifen
können und dass die Zusammenarbeit mit den Behörden sehr gut ist“.
Schwerpunkt Mindestsicherung und Teilhabe
„Die Landesvolksanwaltschaft hat sich bereits im Gesetzwerdungsprozess zum neuen Tiroler Mindestsicherungsgesetz
2017 mit zahlreichen Anregungen eingebracht. Zwischenzeitlich hat sich gezeigt, dass gerade bei der Deckelung des
Wohnbedarfes und der damit verbundenen Höchstsätze ein dringender Anpassungsbedarf an die tatsächlichen
Verhältnisse am Wohnungsmarkt geboten ist. Ich bin daher sehr froh, dass das Land bereits signalisiert hat,
die Wohnkostenrichtsätze nachzujustieren“, betont LVA Berger. Im Sinne der UN-Konvention für Menschen
mit Behinderung zukunftsorientiert bewertet Berger weiters das im Dezember 2017 vom Landtag beschlossene Tiroler
Teilhabegesetz, das am 1. Juli 2018 in Kraft treten und damit das Tiroler Rehabilitationsgesetz aus dem Jahr 1983
ersetzen wird. „Wir regen auch hier einige Nachjustierungen an, so z.B. im Bereich der Mitsprachemöglichkeiten
der Betroffenen oder im Bereich der Schlichtungsstelle“, so Berger.
Schwerpunkt häusliche Betreuung
Als weiteren Schwerpunkt im diesjährigen Bericht habe man sich erneut mit dem Thema häusliche Betreuung,
die in den nächsten Jahren von immer größerer Relevanz werde, auseinandergesetzt. „Wir müssen
hier die Zeichen der Zeit erkennen. 30 bis 40% aller in Tirol lebenden Menschen über 70 Jahre braucht zu Hause
Unterstützung. 90% der Menschen über 70 wollen aber auch zu Hause bleiben“, erläutert Berger. „Wir
regen daher wie schon im letzten Jahresbericht an, dass zukünftig eine Mitfinanzierung der häuslichen
Betreuung durch das Land angedacht werden sollte, und damit verbunden auch die Festlegung von Qualitätskriterien,
Kontrollmechanismen und einer einheitlichen Tarifgestaltung der häuslichen Betreuung“. Durch diese Maßnahmen
könne nicht nur eine deutliche Entlastung der stationären Strukturen, sondern auch eine Kostenersparnis
der öffentlichen Hand erreicht werden.
Ab 1. Juli 2018 Behindertenanwalt in der Landesvolksanwaltschaft
„Haben im Jahr 2000 noch 224 Menschen beim Behindertenansprechpartner der Landesvolksanwaltschaft Christoph Wötzer
Rat und Unterstützung gesucht, so waren es im Berichtsjahr 2017 über 800 Menschen, davon knapp 300 im
Zuge von persönlichen Vorsprachen“, informiert LVA Berger. Schwerpunkte der Arbeit des Behindertenanwaltes
seien vor allem die rechtliche Beratung von Menschen mit körperlicher, psychischer und altersbedingter Behinderung
und deren Angehörige, die – soweit zeitlich möglich - Einzelbetreuungen und -begleitungen, die Beratung
zu finanziellen Hilfen von Menschen mit Behinderung (z.B. für den Ankauf von Hilfsmitteln oder zur Finanzierung
von Therapien), und die Weitervermittlung der Betroffenen an Facheinrichtungen. „Sehr erfreulich ist, dass der
Tiroler Landtag unserer langjährigen Anregung, einen eigenen Behindertenanwalt einzurichten und damit die
Tätigkeit des Behindertenansprechpartners aufzuwerten, nachgekommen ist und dieser im Rahmen einer Novellierung
des Gesetzes über den Landesvolksanwalt im Dezember 2017 rechtlich verankert wurde“, so Berger. In das Arbeitsfeld
des Behindertenanwaltes im Büro der Landesvolksanwältin, der mit 1. Juli 2018 bestellt wird, fallen zukünftig
u.a. auch Kontrollaufgaben bei privaten Einrichtungen, die im Auftrag des Landes arbeiten.
Landesvolksanwaltschaft Tirol
Die Landesvolksanwaltschaft wurde im Jahr 1989 vom Tiroler Landtag als Beratungs- und Beschwerdestelle eingerichtet,
die ergänzend zum bestehenden Rechtschutzsystem möglichst einfach und unbürokratisch den BürgerInnen
beistehen soll. Als Organ des Tiroler Landtages ist die Landesvolksanwältin von der Landesregierung unabhängig
und weisungsfrei. Konkret kontrolliert die LVA die Verwaltungstätigkeit der Gemeinden, der Bezirkshauptmannschaften,
des Stadtmagistrates Innsbruck und des Amtes der Tiroler Landesregierung. Erster Landesvolksanwalt war Helmuth
Tschiderer, ihm folgte 1999 Johannes Pezzei, sowie im Jahr 2004 Josef Hauser. Die seit 1. April 2016 im Amt befindliche
Landesvolksanwältin Maria-Luise Berger wurde im Dezember 2015 vom Tiroler Landtag auf die Dauer von sechs
Jahren gewählt.
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