Unbürokratische Anlaufstelle für rat-
 und hilfesuchende Bürgerinnen und Bürger

 

erstellt am
18. 05. 18
13:00 MEZ

Präsentation des Jahresberichtes 2017 der Landesvolksanwältin
Innsbruck (lk) - Landtagspräsidentin Sonja Ledl-Rossmann präsentierte am 18. Mai gemeinsam mit Landesvolksanwältin Maria-Luise Berger in den Räumlichkeiten der Landesvolksanwaltschaft im Haus der Anwaltschaften in der Innsbrucker Meraner Straße den aktuellen Bericht der Volksanwaltschaft.

In ihrem Eingangsstatement betonte Landtagspräsidentin Ledl-Rossmann die Wichtigkeit dieser Einrichtung, die ja ein Organ des Landtages ist, und bedankte sich für die ausgezeichnete Zusammenarbeit: „Landesvolksanwältin Maria-Luise Berger leistet mit ihrem gesamten Team großartige Arbeit, und es ist ihr seit ihrem Amtsantritt vor etwas mehr als zwei Jahren gelungen, das Vertrauen von sehr vielen Menschen zu gewinnen, die sich hilfesuchend an sie gewandt haben. Ich bin sehr froh, dass der Tiroler Landtag bereits im Jahr 1989 eine eigene Landesvolksanwaltschaft eingerichtet hat.“ Seit dieser Zeit sei der Bekanntheitsgrad der LVA stetig gewachsen und die breite Palette an Themenbereichen nehme ebenfalls stetig zu. „Dass vor allem der Sozial- und Behindertenbereich zahlenmäßig besonders stark zugelegt hat, zeigt, dass uns dieser Bereich in der Zukunft immer mehr fordern wird. Die gestrige Diskussion im Tiroler Landtag zum Bericht der Landesvolksanwältin hat jedenfalls auch gezeigt, dass über die Parteiengrenzen hinweg eine große Wertschätzung zu erkennen war und dass man weiß, wie hochprofessionell und mit welcher fachlichen und menschlichen Kompetenz in der Landesvolksanwaltschaft gearbeitet wird“, so die Landtagspräsidentin.

Beratungsschwerpunkte 2017
„Von den über 5.600 Beratungen und Beschwerden betrafen 47% aller Fälle die Bereiche Sozialrecht und Behindertenanliegen. Besonders häufig suchen uns Menschen auf, die auf finanzielle Unterstützung im Rahmen der Mindestsicherung angewiesen sind oder deren Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ohne Unterstützung nicht möglich ist. Viele Menschen sind auch über die weitere Entwicklung im Sozial- und Pflegebereich und ihr Fortkommen verunsichert. Insbesondere Eltern von behinderten Kindern, aber auch pflegende Angehörige oder alleinstehende Personen ohne eigenes Einkommen oder Pensionsanspruch suchen oft verzweifelt um Rat“, zieht Landesvolksanwältin Berger Bilanz. „Die Menschen, die den Weg zu uns suchen, sind nicht selten in großer Not, und daher ist es mir natürlich ein großes Anliegen, rasch und unbürokratisch zu helfen. Ich bin dankbar und froh darüber, dass ich mich auch im vergangenen Jahr auf mein erfahrenes Team verlassen konnte. Nur durch den großen Einsatz aller war es möglich, die gestiegene Anzahl an Vorsprachen in vertretbarer Zeit zu prüfen“, so die seit April 2016 im Amt befindliche Landesvolksanwältin

Zahl der Beschwerden leicht gestiegen, Beratungen überwiegen deutlich
„Die Zahl der Beschwerden hat im Vergleich zu den Vorjahren leicht zugenommen und liegt jetzt bei 35% der Gesamtkontakte, was im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung von 7% bedeutet. Der Beratungsbereich mit 65% der Gesamtkontakte überwiegt aber immer noch eindeutig“, so Berger. „Unser großer Vorteil ist, dass wir in laufende Verfahren eingreifen können und dass die Zusammenarbeit mit den Behörden sehr gut ist“.

Schwerpunkt Mindestsicherung und Teilhabe
„Die Landesvolksanwaltschaft hat sich bereits im Gesetzwerdungsprozess zum neuen Tiroler Mindestsicherungsgesetz 2017 mit zahlreichen Anregungen eingebracht. Zwischenzeitlich hat sich gezeigt, dass gerade bei der Deckelung des Wohnbedarfes und der damit verbundenen Höchstsätze ein dringender Anpassungsbedarf an die tatsächlichen Verhältnisse am Wohnungsmarkt geboten ist. Ich bin daher sehr froh, dass das Land bereits signalisiert hat, die Wohnkostenrichtsätze nachzujustieren“, betont LVA Berger. Im Sinne der UN-Konvention für Menschen mit Behinderung zukunftsorientiert bewertet Berger weiters das im Dezember 2017 vom Landtag beschlossene Tiroler Teilhabegesetz, das am 1. Juli 2018 in Kraft treten und damit das Tiroler Rehabilitationsgesetz aus dem Jahr 1983 ersetzen wird. „Wir regen auch hier einige Nachjustierungen an, so z.B. im Bereich der Mitsprachemöglichkeiten der Betroffenen oder im Bereich der Schlichtungsstelle“, so Berger.

Schwerpunkt häusliche Betreuung
Als weiteren Schwerpunkt im diesjährigen Bericht habe man sich erneut mit dem Thema häusliche Betreuung, die in den nächsten Jahren von immer größerer Relevanz werde, auseinandergesetzt. „Wir müssen hier die Zeichen der Zeit erkennen. 30 bis 40% aller in Tirol lebenden Menschen über 70 Jahre braucht zu Hause Unterstützung. 90% der Menschen über 70 wollen aber auch zu Hause bleiben“, erläutert Berger. „Wir regen daher wie schon im letzten Jahresbericht an, dass zukünftig eine Mitfinanzierung der häuslichen Betreuung durch das Land angedacht werden sollte, und damit verbunden auch die Festlegung von Qualitätskriterien, Kontrollmechanismen und einer einheitlichen Tarifgestaltung der häuslichen Betreuung“. Durch diese Maßnahmen könne nicht nur eine deutliche Entlastung der stationären Strukturen, sondern auch eine Kostenersparnis der öffentlichen Hand erreicht werden.

Ab 1. Juli 2018 Behindertenanwalt in der Landesvolksanwaltschaft
„Haben im Jahr 2000 noch 224 Menschen beim Behindertenansprechpartner der Landesvolksanwaltschaft Christoph Wötzer Rat und Unterstützung gesucht, so waren es im Berichtsjahr 2017 über 800 Menschen, davon knapp 300 im Zuge von persönlichen Vorsprachen“, informiert LVA Berger. Schwerpunkte der Arbeit des Behindertenanwaltes seien vor allem die rechtliche Beratung von Menschen mit körperlicher, psychischer und altersbedingter Behinderung und deren Angehörige, die – soweit zeitlich möglich - Einzelbetreuungen und -begleitungen, die Beratung zu finanziellen Hilfen von Menschen mit Behinderung (z.B. für den Ankauf von Hilfsmitteln oder zur Finanzierung von Therapien), und die Weitervermittlung der Betroffenen an Facheinrichtungen. „Sehr erfreulich ist, dass der Tiroler Landtag unserer langjährigen Anregung, einen eigenen Behindertenanwalt einzurichten und damit die Tätigkeit des Behindertenansprechpartners aufzuwerten, nachgekommen ist und dieser im Rahmen einer Novellierung des Gesetzes über den Landesvolksanwalt im Dezember 2017 rechtlich verankert wurde“, so Berger. In das Arbeitsfeld des Behindertenanwaltes im Büro der Landesvolksanwältin, der mit 1. Juli 2018 bestellt wird, fallen zukünftig u.a. auch Kontrollaufgaben bei privaten Einrichtungen, die im Auftrag des Landes arbeiten.

Landesvolksanwaltschaft Tirol
Die Landesvolksanwaltschaft wurde im Jahr 1989 vom Tiroler Landtag als Beratungs- und Beschwerdestelle eingerichtet, die ergänzend zum bestehenden Rechtschutzsystem möglichst einfach und unbürokratisch den BürgerInnen beistehen soll. Als Organ des Tiroler Landtages ist die Landesvolksanwältin von der Landesregierung unabhängig und weisungsfrei. Konkret kontrolliert die LVA die Verwaltungstätigkeit der Gemeinden, der Bezirkshauptmannschaften, des Stadtmagistrates Innsbruck und des Amtes der Tiroler Landesregierung. Erster Landesvolksanwalt war Helmuth Tschiderer, ihm folgte 1999 Johannes Pezzei, sowie im Jahr 2004 Josef Hauser. Die seit 1. April 2016 im Amt befindliche Landesvolksanwältin Maria-Luise Berger wurde im Dezember 2015 vom Tiroler Landtag auf die Dauer von sechs Jahren gewählt.

 

 

 

Weitere Informationen:
https://www.tirol.gv.at/landtag/landesvolksanwaltschaft/

 

 

 

 

 

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