Stellungnahme an den Verfassungsgerichtshof übermittelt
Bregenz (vlk) - Der Verfassungsgerichtshof prüft aufgrund zweier vorliegender Fälle das Bettelverbot
der Stadt Feldkirch. In ihrer Stellungnahme an den Verfassungsgerichtshof unterstützt die Vorarlberger Landesregierung
die Verordnung der Stadt Feldkirch, betont Landeshauptmann Markus Wallner: „Wir stehen hinter Feldkirch“.
Die Feldkircher Stadtvertretung hat im Mai 2016 eine Verordnung über ein Bettelverbot gemäß dem
Landes-Sicherheitsgesetz beschlossen. Beim Verfassungsgerichtshof sind zwei Verfahren zur Prüfung dieser Verordnung
anhängig. Die Landesregierung hat dazu eine Stellungnahme verfasst und dem Verfassungsgerichtshof übermittelt.
„Wir stehen hinter dem Bettelverbot der Stadt Feldkirch“, betont Landeshauptmann Wallner. Als Argumente dafür
stellt die Landesregierung fest, dass die Bettelverbots-Verordnung kein flächendeckendes absolutes Verbot
des stillen Bettelns enthalte, sondern das Verbot nur in einzelnen Teilen des Stadtgebietes – mit zeitlicher Befristung
- gelte.
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