Wien (gemeindebund) - Am 14. Mai verstrich die Frist für die Meldung der entgangenen Einnahmen durch die
Abschaffung des Pflegeregresses. Bis auf das Burgenland haben alle Bundesländer ihre gemeldeten Zahlen auch
öffentlich genannt. Diese liegen bisher bei knapp 465,6 Millionen Euro.
Die Bundesländer fordern vom Bund als Kostenersatz für die Abschaffung des Pflegeregresses knapp 466
Millionen Euro. Die Länder sollten dem Finanzministerium bis zum 14. Mai 2018 melden, was sie der Entfall
des Pflegeregresses akut kostet. Acht Länder nannten ihre Zahlen am 14. Mai auch öffentlich. Diese beliefen
sich auf insgesamt 444,7 Millionen Euro.
Burgenlands Landeshauptmann Hans Niessl wollte zu diesem Zeitpunkt noch keine Zahlen nennen, da er in Sachen Pflegeregress
auch die künftige Entwicklung der Pflegekosten berücksichtigt haben möchte. „Ein Pauschalbetrag
wird hier zu wenig sein“, so Niessl gegenüber der APA. Später wurden dann auch die burgenländischen
Forderungen bekannt. Sie belaufen sich auf 21,2 Millionen Euro.
Einigung bei LH-Konferenz am 18. Mai angestrebt
Der Bund hatte ursprünglich nur 100 Millionen Euro als Ersatz der entfallenden Kosten geboten. Finanzminister
Hartwig Löger hatte allerdings erst bei einer Bund/Länder/Gemeinde-Sitzung am 8. Mai 2018 eingeräumt,
dass die 100 Millionen Euro „wahrscheinlich nicht ausreichen werden“. Eine Einigung wird nun bei der Landeshauptleutekonferenz
am 18. Mai 2018 in Wien angestrebt.
Weitere Themen sind die Mindestsicherung sowie die im Oktober stattfindende außerordentliche Landeshauptleutekonferenz
unter burgenländischem Vorsitz. Für letztere kündigte Niessl eine gemeinsame Resolution „Für
Österreich, für die Republik aber auch für die Europäische Union“ an.
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