Gold-Plating-Schwachstellen identifizieren – Hohe bürokratische Belastung der Betriebe
darf nicht weiter anwachsen
Wien (pwk) - Im Rahmen der „Deregulierungsoffensive“ der Bundesregierung soll der gesamte Rechtsbestand
des Bundes auf „Gold Plating“ überprüft werden. Auch die Wirtschaftskammer Österreich wurde eingeladen,
bis 15. Mai Gold Plating Beispiele zu übermitteln. Über 200 Beispiele wurden nun dem Justizministerium
übermittelt. „Unnötiges Gold Plating schadet der Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen
Wirtschaft. Überregulierungen und Doppelgleisigkeiten sind große Wachstumshemmer und zum Nachteil der
heimischen Betriebe. Österreich hat in der Vergangenheit immer wieder als Umsetzungs-Musterschüler in
der EU agiert und Fleißaufgaben bei der Transformation europäischer Vorgaben gezeigt. Vielmehr
sollte aber ein ausgewogenes Zusammenspiel bei den zu erreichenden Standards gefunden werden, um dem Standort und
damit den Betrieben nicht zu schaden“, betonte WKÖ-Präsident Christoph Leitl am 15. Mai.
Unnötige Bürokratieeffekte
Oftmals seien es Kleinigkeiten, die in Summe aber unnötige Bürokratieeffekte hervorrufen würden,
wie beispielsweise der Aushang der Devisenkurse in Bankfilialen. In Zeiten des Internets und der Digitalisierung
müsse man die Notwendigkeit nach einer Aushangspflicht aktueller Wechselkurse in Papierform in der Bankfiliale
hinterfragen. „Der bürokratische Aufwand ist als solcher in der EU-Richtlinie nicht vorgesehen, während
es aber in Österreich im Börsegesetz niedergeschrieben wurde“, erklärt Rosemarie Schön, Leiterin
der Rechtspolitischen Abteilung in der WKÖ.
Ein anderes Beispiel: Im Abfallwirtschaftsgesetz ist die Bestellung eines stellvertretenden betrieblichen Abfallbeauftragten
vorgesehen. Unionsrechtlich gibt es keine derartige Vorschrift. Die Meldung, Ausbildung und dauernde Fortbildung
des stellvertretenden Abfallbeauftragten hat unnötigen bürokratischen Aufwand und Kosten für Unternehmen
zur Folge. Die Verpflichtung zur Bestellung eines stellvertretenden Abfallbeauftragten sollte daher gestrichen
werden.
Vermeidung von Gold Plating
„Die Wirtschaftskammer Österreich fordert bereits seit Jahren die Vermeidung und Rücknahme von unnötigem
Gold Plating. Denn betroffen sind durch die Bank alle Betriebe – und überproportional unsere kleinen und mittleren
Unternehmen, die nicht über die Mitarbeiter-Kapazitäten verfügen, um die bürokratischen Anforderungen
abzuarbeiten. Dass dieses Thema nun zu einem prioritären Projekt erklärt wurde, begrüßen wir
ausdrücklich“, so Leitl, der gleichzeitig der Bundesregierung die bestmögliche Unterstützung bei
diesem Projekt zusichert. Das vorliegende Konvolut an rund 200 Beispielen soll die Grundlage bilden, um die „Gold
Plating-Schwachstellen“ zu identifizieren. „Nun ist eine rasche Umsetzung bzw. Entschärfung anzustreben. Wichtig
ist auch, Gold Plating nicht nur aus der Retrospektive zu betrachten, sondern auch künftig bei jeder neuen
Vorschrift im Auge zu haben. Denn die hohe bürokratische Belastung der Betriebe darf nicht weiter anwachsen“,
so Präsident Leitl abschließend.
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