Präsentation der "Wohnbauförderung NEU im Burgenland"
Eisenstadt (blms) - Die Wohnbauförderung hat seit langer Zeit eine äußerst große Bedeutung
für das Burgenland. Primäres Ziel der Wohnbauförderung war und ist, leistbares Wohnen in hoher Qualität
für alle Burgenländerinnen und Burgenländer. „Das Burgenland ist in vielen Bereichen das Wohnland
Nummer 1. Das sind wir weiterhin beim genossenschaftlichen Wohnungsbau. Aber beim Bau von Einfamilienhäusern
mussten wir erkennen, dass der Trend in die falsche Richtung geht, dass immer weniger Einfamilienhäuser gefördert
werden. Wir haben daher in den vergangenen Wochen mehrere Parteiengespräche zu einem neuen Wohnbauförderungsgesetz
geführt. Alle im Landtag vertretenen Parteien, haben sich mit konstruktiven Vorschlägen und Ideen eingebracht.
Alle haben die Sache in den Vordergrund gestellt und von Anfang an den Willen zu einem guten gemeinsamen Ergebnis
gezeigt, damit wir in Zukunft wieder die beste Wohnbauförderung haben, diese durch die entsprechenden Rückflüsse
auch für kommende Generationen dementsprechend absichern, um auch hinkünftig leistbares Wohnen im Burgenland
zu ermöglichen“, so Landeshauptmann Hans Niessl am 25. Mai bei einem gemeinsamen Pressegespräch
mit Landeshauptmann-Stv. Johann Tschürtz, LAbg. Mag. Thomas Steiner, ÖVP, LAbg. Manfred Kölly, LBL,
und LAbg. Mag.a Regina Petrik, Grüne.
Das neue Gesetz bedeutet, dass künftig mehr Burgenländerinnen und Burgenländer in den Genuss der
Wohnbauförderung kommen. So wurden die Einkommensgrenzen angehoben, um wieder vermehrt auch den Mittelstand
anzusprechen. Das höchstzulässige Jahreseinkommen netto beträgt derzeit 62.500 Euro. Künftig
wird es 68.000 Euro betragen. Auch die Grundförderung wird angehoben und gestaffelt. Zum Beispiel bei einer
Wohnnutzfläche von bis zu 150 m2 von derzeit 40.000 Euro auf 51.000 Euro. Auch der Kindersteigerungsbetrag
wird von derzeit 11.000 auf 12.000 Euro je Kind bis 16 Jahren erhöht. Beispielsweise erhöht sich für
eine Familie mit 2 Erwachsenen, 2 Kindern unter 16 Jahren, einem Jahresnetto-Einkommen von knapp 36.400 Euro, einer
Wohnnutzfläche von 160 m2 im Ortskern und einer Energiekennzahl von 35 kWh/m2 die Grundförderung von
40.000 auf 52.200 Euro, der Kindersteigerungsbetrag von 22.000 auf 24.000 Euro und der Ortskernzuschlag von 8.000
auf 11.200 Euro. In Summe steigt die Wohnbauförderung von 70.000 auf 87.400 Euro. Der soziale Aspekt bleibt
auf jeden Fall erhalten. Daher wird es auch einen Sozialzuschlag in der Höhe von maximal 15.000 Euro für
Bezieher kleiner Einkommen geben.
Dazu Landeshauptmann-Stv. Johann Tschürtz: „Wir haben in den einzelnen Gesprächsrunden konstruktiv nach
Lösungen gesucht, um in jedem Bereich der burgenländischen Wohnbauförderung dementsprechende Verbesserungen
zu erreichen, denn die burgenländische Wohnbauförderung war und ist auch ein kräftiger Konjunkturmotor
für Wachstum, für Beschäftigung und für die Schaffung von Arbeitsplätzen. Sie ist aber
auch ein wichtiger Impulsgeber, um die Wertschöpfung im Land weiter zu steigern. Deshalb ist es mir ein großes
Anliegen, dass auch in Zukunft Bauaufträge an heimische Firmen vergeben werden.“ Mit dieser neuen normativen
Grundlage für den Wohnbau im Burgenland soll ein modernes und schlankes Gesetz, klare und transparente Rahmenbedingungen
- auch im Sinne der Verwaltungsvereinfachung - geschaffen werden. „Das ist ein ganz wichtiges Gesetz in unserem
Sinne, denn die Wohnbauförderung ist für uns ein Schlüsselinstrument, mit dem sich die Burgenländerinnen
und Burgenländer Eigentum schaffen können, die Familien als Leistungsträger der Gesellschaft gestärkt
werden und ressourcenschonend agiert wird“, so LAbg. Mag. Thomas Steiner, ÖVP.
Neu ist deshalb auch das bodenverbrauchsparende Bauen. „Die Grünen haben stets ein großes Augenmerk
auf die ökologischen Momente gelegt und immer die Sanierung statt dem Neubau in den Vordergrund gerückt.
Deshalb war es uns auch ein wesentliches Anliegen, dass dieses bodenverbrauchsschonende Bauen hier klar zum Ausdruck
kommt“, betonte LAbg. Mag.a Regina Petrik von den Grünen. Bisher hat der Ortskernzuschlag maximal 10.000 Euro
betragen, künftig wird es, wenn ein bestehendes Objekt durch einen Neubau ersetzt wird, eine Förderung
der Abrisskosten von 35% und maximal 16.000 Euro geben. Oder, wenn eine Baulücke geschlossen wird, bis zu
12.600 Euro geben. Für Barrierefreies Bauen werden Maßnahmen mit bis zu 7.500 Euro gefördert, behindertengerechte
Maßnahmen mit 100% der Kosten mit maximal 15.000 Euro. Deutliche Verbesserungen und höhere Förderungen
gibt es auch für Sanierungsmaßnahmen. Beispielsweise kann man für eine umfassende energetische
Sanierung - bei entsprechender Energiekennzahl - bis zu maximal 80.000 Euro an Förderung erhalten.
Ein wichtiges Anliegen ist auch der Erhalt alter Bausubstanz, wenn es um Arkadenhöfe oder Streckhöfe
geht. Hier ist eine um 25% höhere Förderung der Sanierungsmaßnahme vorgesehen. Damit sollen Leerstände
beseitigt und die Kulturlandschaft erhalten bleiben. Voraussetzung ist, dass das Objekt vor 1920 erbaut wurde.
Im Mehrgeschossbau ist mit Generationenwohnen eine neue Förderart vorgesehen. Der Schwerpunkt Generationenwohnen
umfasst Starterwohnungen und Betreubares Wohnen. Hier geht es um reine Mietwohnungen ohne Eigentumsoption, bei
denen die Nettomiete 5 Euro/m2 Wohnnutzfläche nicht übersteigen darf. Die Förderhöhe für
Generationenwohnen beträgt 680 Euro/m2.
Es sollen auch Anreize für die Revitalisierung von bereits bestehenden, bisher nicht für Wohnzwecke genutzte
Gebäude geschaffen werden. Das könnte, zum Bespiel, ein leerstehendes, nicht mehr genutztes Gasthaus
sein, in dem Wohnraum geschaffen wird. Dafür gibt es eine erhöhte Förderung in der Höhe von
680 Euro/m2. Verbesserungen wird es auch bei den Rückzahlungsmodalitäten geben. Die Darlehenslaufzeit
wird verlängert und der Annuitätenzins wird, zum Beispiel, in den ersten 10 Jahren, in der ersten Periode,
von 1% auf 0,7% gesenkt. „Ich sehe darin einen Meilenstein, was die Entwicklung der Wohnbauförderung in unserem
Land betrifft. Ich sehe darin einen parteiübergreifenden Erfolg, der zeigt, dass eine konstruktive Zusammenarbeit
in wichtigen Sachfragen von wesentlicher Bedeutung ist. Wir dürfen aber im Interesse der Menschen in diesem
Land dennoch nicht stehen bleiben, sondern müssen auch künftig auf gesellschaftliche Veränderungen
dementsprechend reagieren, um weiterhin für eine stabile Entwicklung des Burgenlandes zu sorgen“, so LAbg.
Manfred Kölly, LBL, abschließend.
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