… der Aufsicht über Kapitalmarktprospekte: FMA billigte 8 Prospekte und 22 Nachträge
Wien (fma) - Die Anzahl der von der Österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) gebilligten
Prospekte belief sich im 1. Quartal 2018 auf acht, um fünf weniger als im 1. Quartal 2017. Zudem wurden 22
Nachträge gebilligt, was einen Anstieg um drei Stück verglichen mit dem entsprechenden Vorjahreszeitraum
bedeutet. Kein Billigungsverfahren wurde eingestellt. Das Bruttoemissionsvolumen im Hinblick auf verzinsliche Wertpapiere
österreichischer Emittenten betrug gleichzeitig € 28,24 Mrd. und lag damit um € 2,04 Mrd. über dem 1.
Quartal 2017, nämlich mit € 26,20 Mrd. Dies geht aus dem heute von der FMA veröffentlichten Quartalsbericht
der österreichischen Aufsicht über Kapitalmarktprospekte hervor.
„Die mit der Aufsichtsreform 2017 eingeführte vollelektronische Prospektbilligung ist ein großer Erfolg
und im ersten Quartal wurden bereits alle Billigungsverfahren über das Tool S.E.P.P - (Secure Electronic Prospectus
Portal) eingereicht und auch gebilligt.“, so der Vorstand der FMA, Klaus Kumpfmüller und Helmut Ettl. Alle
Dokumente sind seit Beginn des neuen Jahres, wie beispielsweise der Antrag auf Billigung, der finale Prospekt oder
ein Nachtrag zum Prospekt, über das elektronische Prospektbilligungsportal der FMA einzureichen und es entfällt
somit die physische Unterfertigung, der Druck und das Binden der Prospekte sowie das persönliches Erscheinen
bei der FMA.
Im Hinblick auf die verschiedenen Emittentenkategorien verteilten sich die Billigungsverfahren im 1. Quartal 2018
wie folgt: IPOs, Kapitalerhöhungen und Listingprospekte 1 (Q1 2017: 4), Basisprospekte 4 (Q1 2017: 4) und
Anleihen 3 (Q1 2017: 3).
Voraussetzung für die Verwendung eines Prospekts bzw. eines Nachtrags in einem anderen EWR-Mitgliedstaat ist
die Übermittlung einer Notifikation an die jeweilig zuständige nationale Behörde. Im 1. Quartal
2018 wurden der FMA von Schwesterbehörden 32 Prospekte (Q1 2017: 40) und 164 Nachträge (Q1 2017: 263)
notifiziert. Die FMA notifizierte ihrerseits 2 Prospekte (Q1 2017: 2) und 6 Nachträge (Q1 2017: 10).
Auf Grund von Verstößen gegen das Kapitalmarktgesetz verhängte die FMA im 1. Quartal 2018 sechs
Verwaltungsstrafen (Q1 2017: 2), brachte jedoch keine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft ein (Q1 2017: 1).
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