Reduktion der Leistungsträger von 21 auf maximal 5 soll Effizienz steigern
Wien (bka) - Beim Pressefoyer nach dem Ministerrat stellten Gesundheits- und Sozialministerin Beate Hartinger-Klein
und Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck am 23. Mai die geplante Reform der Sozialversicherung
vor. "Wir wollen im System sparen und nicht bei den Menschen", sagte Schramböck. Es werde 80 Prozent
weniger Funktionäre, konkret 400 statt 2 000 geben, 30 statt 90 Verwaltungsgremien und 5 statt 21 Generaldirektoren.
"Bis 2023 soll eine Milliarde Euro eingespart werden."
"Wir reformieren ein überholtes, veraltetes System: aus 9 Gebietskrankenkassen wird die Österreichische
Gesundheitskasse entstehen, die Versicherung der gewerblichen Wirtschaft und der Bauern ebenso wie die der Eisenbahner
und der Beamten fusioniert. Die Pensionsversicherungsanstalt bleibt bestehen", präzisierte Hartinger-Klein.
Die Zukunft der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) sei noch offen. Diese habe bis 31. August Zeit, ein
Konzept inklusive der entsprechenden Organbeschlüsse vorzulegen. Damit sollen Doppelgleisigkeiten in Zukunft
vermieden werden", so die Sozialministerin.
Die zweite Kernbotschaft sei die Schaffung effizienter Strukturen und die Entpolitisierung der Sozialversicherungen,
betonte Hartinger-Klein. "In Zukunft soll nicht ein politisches Mandat entscheidend sein, sondern die fachliche
Qualifikation."
Die Gesundheitsmilliarde solle durch Einsparungen in der Verwaltung, in der IT sowie beim Einkauf erreicht werden.
Kündigungen solle es keine geben, die Stellenreduktion im Verwaltungsbereich solle ausschließlich durch
Pensionierungen erfolgen. Ebenso sollen die Versicherungsbeiträge nicht erhöht werden.
"Wichtig ist uns, mehr Fairness durch die Harmonisierung der Leistungen für die Versicherten zu gewährleisten
und das System effizienter und zukunftstauglicher zu machen", sagte die Sozialministerin und stelle auch die
weitere Vorgangsweise vor. Bis Juli soll der Vorschlag in Begutachtung gehen, bis September die Einwände geprüft
und bis November die Regierungsvorlage zur Beschlussfassung kommen. "Damit kann noch im ersten Quartal 2019
das Gesetz für das neue Gesundheitsmodell in Kraft treten, natürlich mit den entsprechenden Übergangsbestimmungen.
Nachhaltigkeitsministerin Elisabeth Köstinger stellte das geplante Hilfspaket für die Land- und Forstwirtschaft
vor. Die Auswirkungen des Klimawandels seien bereits deutlich zu spüren, so kämpfen weite Landesteile
mit starker Trockenheit. Dazu käme ein massiver Schädlingsbefall. "Über 10 000 Hektar Zuckerrüben-Anbaufläche
ist durch den Rüsselkäfer bedroht. Im Forst mindert der Borkenkäfer den Holzertrag in bisher nie
gekanntem Ausmaß." Die Bundesregierung will daher den betroffenen Forst- und Landwirten mit Sofortmaßnahmen
helfen. Zudem soll "Hilfe zur Selbsthilfe" gegeben werden, so Köstinger, und den Land- und Forstwirten
zu besseren Versicherungen geraten werden. Als Anreiz solle die Versicherungssteuer sinken und die Möglichkeit
der Gewinnglättung über 3 Jahre gegeben werden.
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