Wirtschaftsministerin begrüßt positives Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - Braucht
schnellere Genehmigungsverfahren
Wien (bmdw) - Das Bundesverwaltungsgericht hat am 23. Mai den Bau des „Lobautunnels“ unter Auflagen genehmigt.
„Für die weitere Entwicklung des Wirtschaftsstandortes Wien ist diese Entscheidung grundsätzlich positiv.
Wenn dieses Projekt realisiert wird, bringt es eine Stärkung der Unternehmen und eine Verkehrsentlastung für
die betroffenen Bezirke. Die Bundeshauptstadt hinkt laut Studien beim Wirtschaftswachstum hinterher und daher braucht
es Impulse, um Wachstum und Arbeitsplätze zu ermöglichen“, begrüßt Wirtschaftsministerin Margarete
Schramböck die Entscheidung.
„Der Lobautunnel ist, trotz des heutigen Urteils, ein weiteres Beispiel für die lange Verfahrensdauer bei
Infrastrukturprojekten. Investoren und Betroffene brauchen schnellere Planungs- und Rechtssicherheit. Aufgabe der
Politik ist es, Rahmenbedingungen für Unternehmen und damit Arbeitsplätze zu schaffen“, verweist Standortministerin
Schramböck angesichts der fast zehnjährigen Diskussion um den Lobautunnel auf die Regierungspläne
für eine Staatszielbestimmung Wirtschaft in der Verfassung sowie die Ausarbeitung eines Standortentwicklungsgesetzes.
Mit dem Standortentwicklungsgesetz werden einzelne Projekte im Interesse der Republik definiert, um daran besondere
verfahrensbeschleunigende Maßnahmen in anderen Materiengesetzen knüpfen zu können. „Es geht nicht
um durchpeitschen von Projekten, sondern um schnellere Verfahren, Klarheit für die Betroffenen und Impulse
für den Wirtschaftsstandort. Es ist unsere Verantwortung, Wohlstand und Arbeitsplätze zu schaffen und
hier zu helfen und zu beschleunigen.“
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