Schramböck: Lobau-Tunnel hilft
 Wirtschaftsstandort Wien

 

erstellt am
24. 05. 18
13:00 MEZ

Wirtschaftsministerin begrüßt positives Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - Braucht schnellere Genehmigungsverfahren
Wien (bmdw) - Das Bundesverwaltungsgericht hat am 23. Mai den Bau des „Lobautunnels“ unter Auflagen genehmigt. „Für die weitere Entwicklung des Wirtschaftsstandortes Wien ist diese Entscheidung grundsätzlich positiv. Wenn dieses Projekt realisiert wird, bringt es eine Stärkung der Unternehmen und eine Verkehrsentlastung für die betroffenen Bezirke. Die Bundeshauptstadt hinkt laut Studien beim Wirtschaftswachstum hinterher und daher braucht es Impulse, um Wachstum und Arbeitsplätze zu ermöglichen“, begrüßt Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck die Entscheidung.

„Der Lobautunnel ist, trotz des heutigen Urteils, ein weiteres Beispiel für die lange Verfahrensdauer bei Infrastrukturprojekten. Investoren und Betroffene brauchen schnellere Planungs- und Rechtssicherheit. Aufgabe der Politik ist es, Rahmenbedingungen für Unternehmen und damit Arbeitsplätze zu schaffen“, verweist Standortministerin Schramböck angesichts der fast zehnjährigen Diskussion um den Lobautunnel auf die Regierungspläne für eine Staatszielbestimmung Wirtschaft in der Verfassung sowie die Ausarbeitung eines Standortentwicklungsgesetzes. Mit dem Standortentwicklungsgesetz werden einzelne Projekte im Interesse der Republik definiert, um daran besondere verfahrensbeschleunigende Maßnahmen in anderen Materiengesetzen knüpfen zu können. „Es geht nicht um durchpeitschen von Projekten, sondern um schnellere Verfahren, Klarheit für die Betroffenen und Impulse für den Wirtschaftsstandort. Es ist unsere Verantwortung, Wohlstand und Arbeitsplätze zu schaffen und hier zu helfen und zu beschleunigen.“

 

 

 

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