Köstinger: Umfangreiches Maßnahmenpaket
 für unsere Land- und Forstwirtschaft

 

erstellt am
24. 05. 18
13:00 MEZ

Klimawandel betrifft Österreichs Landwirtschaft immer stärker
Wien (bmnt) - Am 23. Mai wurde im Ministerrat ein umfangreiches Maßnahmenpaket für die Land- und Forstwirtschaft beschlossen. Um den Auswirkungen des Klimawandels entgegen zu wirken, wurden Sofortmaßnahmen, aber auch langfristige Unterstützung beschlossen. „Die Auswirkungen des Klimawandels haben in den letzten Monaten sehr deutlich gezeigt, dass die Land- und Forstwirtschaft die Hauptbetroffenen des Klimawandels sind“, erklärt Nachhaltigkeitsministerin Elisabeth Köstinger und ergänzt: „Für die Bundesregierung war klar, dass wir hier rasche, unbürokratische und wirksame Maßnahmen setzen müssen. Das haben wir mit dem heutigen Ministerrat getan.“

Langfristige Maßnahmen: Eine Antwort auf den Klimawandel
Die Auswirkungen des Klimawandels führen in Österreich seit mittlerweile vielen Jahren besonders häufig zu langanhaltender Trockenheit und Hitze. Dies könnte zukünftig zu noch größeren Ernteeinbußen und Schäden bei Ackerland und Grünland führen. Auch die Frostschäden haben sich in den letzten Jahren stark gehäuft. „Langfristige Maßnahmen sind für uns von großer Bedeutung, damit wir unseren Bäuerinnen und Bauern Sicherheit geben. Versicherungen werden in Zukunft in der Landwirtschaft eine wesentlich höhere Rolle spielen, damit wir Starkwetterereignisse besser abfedern können. Wir müssen unsere bäuerlichen Familienbetriebe absichern, damit wir unsere Lebensmittelsicherheit auch in Zukunft gewährleisten können. Jeder landwirtschaftliche Betrieb, der zusperrt, ist eine Katastrophe“, so Köstinger. Daher wurden von der Bundesregierung zwei Maßnahmen zur verstärkten Ausübung einer eigenverantwortlichen Risikovorsorge getroffen. Die Einführung einer steuerlichen Risikoausgleichsrücklage und die Vereinheitlichung der Versicherungssteuer bei allen landwirtschaftlichen Elementarrisikoversicherungen sind zwei Maßnahmen in der Höhe von 6 Millionen Euro, die nun umgesetzt werden.

Kurzfristige Maßnahmen: Um die aktuellen Schäden abzufedern
Die aktuell anhaltende Trockenheit führt auch zu einem extremen Schädlingsbefall und belastet die heurige Ertragslage für die Landwirtschaft in dramatischem Ausmaß. „Ein Viertel der österreichischen Zuckerrübenanbaufläche, das sind rund 10.000 ha, sind durch Trockenheit und durch den Schädlingsbefall bereits derart geschädigt. Große Teile dieser Flächen sind für den Zuckerrübenanbau verloren gegangen. Diese Schadensfälle haben existenzbedrohende Ausmaße erreicht und daher haben wir alle Möglichkeiten im Rahmen des ÖPUL-Programmes ausgeschöpft, um unseren Landwirten in dieser schwierigen Situation zur Seite zu stehen“, so Köstinger.


1. ÖPUL MASSNAHME „Überschreitung des 75 %-Getreide-Maisanteils“

  • Die Überschreitung des 75 %-Getreide-Maisanteils im Jahr 2018 wird für betroffene Betriebe (hauptsächlich in NÖ und dem Burgenland) ermöglicht.
  • Das betrifft in erster Linie Rübenbauern.
  • Dadurch wird der Anbau etwa von Körnermais ermöglicht um Ertragsausfälle aufgrund des Befalls der Zuckerrüben zu vermindern.


2. ÖPUL MASSNAHME „Einjährige Biodiversitätsflächen“

  • Dadurch wird der Anbau von einjährigen statt normalerweise zweijährigen Biodiversitätsflächen nachfolgend auf umgebrochene Zuckerrüben ermöglicht.
  • Für Flächen zwischen 5 und 10 % der Ackerfläche wird eine Prämie in Höhe von 450 EUR gewährt.

3. Nutzung ÖPUL-Biodiversitätsflächen zur Entschärfung von Futtermittelknappheit

  • In den durch langanhaltende Trockenheit betroffenen Regionen Österreichs wird die frühzeitige Nutzung von Biodiversitätsflächen auf Acker und Grünland in der Maßnahme „Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung“ im ÖPUL ermöglicht.
  • Dadurch entschärft sich die Situation für die betroffenen Landwirte.


4. Schadholzlagerung aufgrund des „Föhnsturm YVES“

  • Der Föhnsturm „Yves“ in Südkärnten am 11. Dez. 2017 verursachte insgesamt ca. 550.000 Festmeter Schadholz.
  • Eine kurzfristige und zeitliche beschränkte Erlaubnis der Manipulation und Lagerung auf beihilfefähigen Flächen ohne Beihilfeverlust wird ermöglicht zulässig.


5. Schadholzlagerung aufgrund des Borkenkäfers im Jahr 2018

  • Die massive Vermehrung des Borkenkäfers macht eine Beseitigung des Schadholzes notwendig.
  • Mit der Anerkennung als „außergewöhnlicher Umstand“ soll eine kurzfristige und zeitliche beschränkte Erlaubnis der Manipulation und Lagerung auf beihilfefähigen Flächen zulässig sein.


6. Vereinheitlichung der Versicherungssteuer bei allen landwirtschaftlichen Elementarrisikoversicherungen

  • Die zunehmenden Risiken in der Landwirtschaft machen eine Eigenvorsorge der Landwirtinnen und Landwirte erforderlich.
  • Eine Absicherung dieser Risiken durch Agrarversicherungen ist daher ein wichtiger Bestandteil einer solchen Eigenvorsorge.
  • Die Prämien von Agrarversicherungen unterliegen der allgemeinen Versicherungssteuer in Höhe von 11% des Versicherungsentgeltes unterliegen
  • Bei der Hagelversicherung wird diese Steuer auf Basis der Versicherungssumme berechnet und beträgt nur 0,02%.
  • Eine Ausdehnung der bestehenden Regelung für die Hagelversicherung auf alle Agrarversicherungen soll einen weiteren Anreiz zur angestrebten Durchversicherung und somit Eigenvorsorge darstellen.
  • Zudem soll damit eine Leistbarkeit der Elementarrisikoversicherungsprämien auch bei steigenden Risiken gewährleistet werden.
  • Diese Maßnahme soll bereits im Zuge des Jahressteuergesetzes 2018 verankert werden und mit 1.1.2019 Inkrafttreten.

7. Einführung einer steuerlichen Risikoausgleichsrücklage

  • Die Einkommen von Landwirten unterliegen starken Schwankungen aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse und Schadensfälle
  • Um einen Risikoausgleich sicherzustellen, soll die Möglichkeit geschaffen werden, die durchschnittlichen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft von mehreren Jahren der Besteuerung zugrunde zu legen (Gewinnglättung)
  • Diese Maßnahme ist grundsätzlich im Regierungsprogramm 2017 – 2022 angekündigt und vorgesehen.
  • Zur Ausarbeitung dieser Maßnahme wird eine Arbeitsgruppe unter Federführung des BMF eingesetzt.

 

 

 

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