|
||
Gewaltentrennung muss gewahrt bleiben |
|
erstellt am |
LH Kaiser im Landtag zur Debatte um Akteneinsicht – Gewaltentrennung muss gewahrt bleiben –
Verfassung schafft klare Regeln - Verbesserungen dort, wo nötig – Weiterleitung von Regierungssitzungs-Akten
per Beschluss prüfen – LR Gruber: Landtag kann Klarheit schaffen Kaiser stellte in seinem Statement in Bezug auf die geforderte Einsicht in Regierungssitzung von Landtagsabgeordneten
klar, dass die Gewaltentrennung bei allen Bestrebungen und Begehren jedoch zu 100 % gewahrt werden müsse.
Der Landtag ist die gesetzgebende Gewalt im Land, die Regierung die ausführende. „Es soll nun zusätzlich von der Landesamtsdirektion geprüft werden, ob mit dem Wortlaut „…Ist an den
Landtag weiterzuleiten oder ist dem Landtag vorzulegen…“, Regierungssitzungsakte den Abgeordneten zugänglich
gemacht werden können“, schlug Kaiser heute vor. Er, Kaiser, erwarte sich in weiterer Folge auch, dass im
Landtag die entsprechende Bearbeitung der Inhalte erfolgt. Der Verfassungsdienst hat im konkreten Fall geklärt, wie diese Regeln anzuwenden sind. Gruber betonte, dass es nun darauf ankomme, Klarheiten zu schaffen und Regeln eindeutig zu definieren. Er sei der Erste, der bei klarer Regelung dann gerne Akteneinsicht gewähre. |
||
|
|
|
|
||
|
|
|
Kennen Sie schon unser kostenloses Monatsmagazin "Österreich Journal" in vier pdf-Formaten? Die Auswahl finden Sie unter http://www.oesterreichjournal.at |
||
|
|
|