Reform der Sozialversicherung – Reduktion von 21 auf maximal fünf Krankenkassen
Wien (bka) - "Wir dürfen Ihnen heute eines der größten Reformprojekte in der Geschichte
Österreichs präsentieren. Seit rund 50 Jahren wird bereits darüber diskutiert, die Zahl der Kassen
zu reduzieren. Es gab immer wieder Regierungen, die das versucht haben und in ihr Regierungsprogramm geschrieben
hatten, aber die Reform hat niemals stattgefunden. Diese Regierung setzt nun um, was angekündigt wurde. Wir
vereinfachen das System und führen schon lange notwendige Reformschritte endlich durch", sagte Bundeskanzler
Sebastian Kurz in der Pressekonferenz zur Sozialversicherungsreform am 22. Mai im Bundeskanzleramt. Gemeinsam mit
Vizekanzler Heinz-Christian Strache, Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein und ÖVP-Klubobmann und Gesundheitssprecher
August Wöginger präsentierte er die Eckpunkte der geplanten Kassenreform.
Mit der Struktur- und Verwaltungsreform bei den Sozialversicherungsträgern würden bis 2023 rund eine
Milliarde Euro eingespart werden. "Wir reduzieren die Kosten in der Verwaltung und stellen sicher, dass der
Erlös der Reform bei den Patientinnen und Patienten ankommt", so Kurz. Die "Gesundheitsmilliarde"
soll in bessere Leistungen für die Patientinnen und Patienten investiert werden. Kanzler und Vizekanzler betonten,
dass mit der Reform ein faires System geschaffen werden soll: "Wir wollen mehr Gerechtigkeit schaffen, indem
die gleichen Leistungen für gleiche Beiträge angeboten werden", so die Regierungsspitze unisono.
Es sei auch nicht zu befürchten, dass Krankenhäuser geschlossen würden. Gespart werde im System,
durch eine schlankere Verwaltung und effizientere Strukturen, und nicht bei den Gesundheitsleistungen. So wolle
man unter anderem den niedergelassenen Bereich stärken, Wartezeiten verkürzen und einheitliche Standards
in der Gesundheitsversorgung sicherstellen.
Die Sozialversicherungsträger sollen künftig von 21 auf maximal fünf reduziert werden. Die 9 Gebietskrankenkassen
sollen zu einer "Österreichischen Gesundheitskasse" zusammengefasst werden. Daneben werde es noch
eine Sozialversicherung für Selbständige, eine Versicherungsanstalt für den öffentlichen Dienst
sowie die Pensionsversicherungsanstalt geben. Der Weiterbestand der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt sei
noch abhängig von der Erfüllung vereinbarter Vorgaben. "Die Strukturreform ermöglicht uns die
Einsparung von 80 Prozent der Funktionäre", so der Bundeskanzler. Statt bisher über 2 000 werde
es künftig nur noch rund 400 Funktionäre im Sozialversicherungssystem geben. Weiters könne bei den
Verwaltungsgremien von derzeit 90 auf 30 gekürzt werden, statt 21 seien nur noch 5 bis 6 Generaldirektoren
erforderlich. Durch die Nicht-Nachbesetzung von Verwaltungsstellen könnten über einen Zeitraum von zehn
Jahren etwa 30 Prozent der Posten eingespart werden.
Gesundheitsministerin Hartinger-Klein sprach abschließend von einem "sozial- und gesundheitspolitischen
Meilenstein", der auf mehr Fairness im System, einheitliche Leistungen und eine langfristige Finanzierbarkeit
abzielt. Gemeinsam mit Kanzler und Vizekanzler dankte sie allen beteiligten Verhandlungspartnern für die konstruktive
Zusammenarbeit. Die Eckpunkte der Reform würden morgen im Ministerrat beschlossen. Die gesetzliche Umsetzung
ist im Herbst zu erwarten.
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