Stationäre Pflege von Menschen mit Behinderung ebenfalls berücksichtigt
Wien (bmasgk) - Nach mehreren Verhandlungsrunden zum Kostenausgleich durch die Abschaffung des Pflegeregresses
haben sich nun Bund und Länder auf einen Maximalbetrag in Höhe von rund 340 Millionen Euro geeinigt.
Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Mag. Beate Hartinger-Klein ist überaus
erfreut über den Kompromiss: „Die Sicherstellung einer menschenwürdigen und hochwertigen Pflege sowie
die Unterstützung pflegebedürftiger und behinderter Menschen sind große Herausforderungen für
die Zukunft, die es zu meistern gilt. Umso mehr freut es mich, dass nun nach mehreren Verhandlungsrunden eine konstruktive
Lösung gefunden werden konnte. Als Bundesministerin für Gesundheit und Soziales war es mir auch ein persönliches
Anliegen in meinen Gesprächen mit Finanzminister Löger, dass auch die stationäre Pflege von Menschen
mit Behinderung berücksichtigt wird. Dass nun meine Bestrebungen dahingehend Eingang gefunden haben, begrüße
ich sehr.“
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