Entbürokratisierung der Persönlichen Assistenz am Arbeitsplatz
Wien (bmasgk) - "Mit der Einführung von einheitlichen Stundensätzen bei der Abrechnung der
Persönlichen Assistenz am Arbeitsplatz wird im Sinne des Regierungsprogrammes ein wesentlicher Beitrag zur
Transparenz der Leistungen und zur Reduzierung des Verwaltungsaufwandes geleistet", erklärte Mag. Beate
Hartinger-Klein, Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz.
Dieses Abrechnungsmodell startet in mehreren Bundesländern als Pilotprojekt mit dem Ziel, als Best Practice
in weiterer Folge im gesamten Bundesgebiet zur Anwendung zu kommen. Gleichzeitig werden im Rahmen der Persönlichen
Assistenz am Arbeitsplatz alle Dienstverhältnisse auf sozialversicherungsrechtliche Dienstverhältnisse
umgestellt.
"Damit schaffen wir für die Assistentinnen und Assistenten, die einen so wichtigen Beitrag zur umfassenden
beruflichen und auch gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen leisten, zusätzlich zu einer
Unfallversicherung Ansprüche auf eine Kranken-, Arbeitslosen- und Pensionsversicherung sowie auf alle sonstigen
Vorteile eines Angestelltenverhältnisses wie Urlaub oder Krankenstand. Hierbei handelt es sich um eine klassische
win-win-Situation - unkomplizierte Abwicklung für die Betroffenen, arbeitsrechtliche Verbesserungen für
Assistentinnen und Assistenten und gleichzeitig Vereinfachungen für die Verwaltung", so Hartinger-Klein
abschließend.a
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