Österreich bei Umrüstung von VW-Dieselfahrzeugen im Europa-Vergleich auf Platz fünf.
Neue Emissionsvorschriften sollen Manipulationen in Zukunft verhindern.
Wolfsburg/Wien (bmvit) - Seit dem Aufkommen des Dieselskandals rund um den Volkswagen-Konzern im Jahr 2015
müssen in Frage kommende Fahrzeuge verpflichtend zurück in die Werkstatt, um die illegalen Abschalteinrichtungen
zu entfernen und so in einen vorschriftskonformen Zustand gebracht zu werden. "In Österreich sind bereits
90 % der zurückgerufenen Fahrzeuge umgerüstet und damit in einem vorschriftsmäßigen Zustand.
Damit liegt Österreich im EU-Vergleich auf dem fünften Platz. Das BMVIT überwacht weiterhin den
Rückruf der verbleibenden Fahrzeuge und tut damit das Möglichste, um die Auswirkungen des Dieselskandals
zu beseitigen.", freut sich Bundesminister Norbert Hofer.
In absoluten Zahlen handelt es sich in Österreich um 341.916 Fahrzeuge, die vom VW-Konzern bereits umgerüstet
wurden. Noch ausständig sind damit 41.386 Fahrzeuge. Darüber hinaus haben auch andere Autohersteller
insgesamt rund 7.500 Fahrzeuge freiwillig zu einer kostenlosen Umrüstung in die Werkstatt gerufen.
Damit es in Zukunft nicht mehr zu Manipulationen seitens der Autohersteller kommen kann, wird es für ab September
2018 erstmals zugelassene Fahrzeuge neue Vorschriften für die Messungen der Emissionen geben. Das "Worldwide
harmonized Light-duty vehicles Test Procedure", kurz WLTP, ist ein neu entwickeltes Messverfahren und beinhaltet
einen realistischeren Fahrzyklus für den Rollenprüfstand sein, der den "Neuen Europäischen
Fahrzyklus" (NEFZ) ablöst. Das Testverfahren dient zur Bewertung von Schadstoffemissionen bzw. CO2-Emissionen
sowie dem realistischen Verbrauch von Kraftstoff oder Strom.
Als zweites Prüfverfahren kommt das "Real Driving Emissions" (RDE) zum Einsatz. Hier geht es um
die Bewertung der Schadstoffemissionen (NOx, Partikel) im realen Fahrbetrieb. Die Messung erfolgt mittels portabler
Emissionsmesssysteme (PEMS), die an der Anhängekupplung montiert und an den Auspuff des Fahrzeugs angeschlossen
werden. Für die Typengenehmigung von Fahrzeugen gelten diese Regelungen bereits seit dem September des vorigen
Jahres.
|