LR Schöbi-Fink: Landesregierung beschließt Bildungsreform-Anpassungsgesetz
Bregenz (vlk) - Die Landesregierung hat in ihrer Sitzung vom 29. Mai den Entwurf eines Bildungsreform-Anpassungsgesetzes
beschlossen und dem Landtag zugewiesen. „Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf werden die schulrechtlichen Bestimmungen
des Landes an die durch das Bildungsreformgesetz 2017 erfolgten Änderungen angepasst“, erläutert Bildungslandesrätin
Barbara Schöbi-Fink: „Dabei werden insbesondere die neuen Zuständigkeiten der Bildungsdirektion berücksichtigt
und das Schulratgesetz aufgehoben“.
Gleichzeitig wird vorgesehen, dass der Landeshauptmann der Bildungsdirektion als Präsident vorsteht. Weiters
wird von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, bestimmte Angelegenheiten der Landesvollziehung in Angelegenheiten
des Schulwesens auf die Bildungsdirektion zu übertragen (etwa die Diensthoheit über die Lehrer an land-
und forstwirtschaftlichen Fachschulen).
Schulcluster
Mit einer neuen gesetzlichen Grundlage wird die Möglichkeit geschaffen, Pflichtschulen bzw. Pflichtschulen
und Bundesschulen im organisatorischen Verbund als Schulcluster zu führen. Zudem wird mit Blick auf die bundesgesetzliche
Bestimmung über die Einrichtung von Modellregionen Vorsorge für die Umsetzung einer in diesem Zusammenhang
allenfalls erforderlichen staatsrechtlichen Vereinbarung getroffen.
Abgesehen von den, aufgrund des Bildungsreformgesetzes 2017 erforderlichen Änderungen, enthält der Entwurf
insbesondere folgende Neuerungen: Mit einer neuen Regelung im Pflichtschulorganisationsgesetz wird öffentlichen
Pflichtschulen Teil-rechtsfähigkeit eingeräumt und die Führung von Schulkonten ermöglicht.
Außerdem entfällt die Verpflichtung des Schulerhalters, einen sprengelfremden Schulbesuch zu verweigern.
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