Brüssel/Wien (bmvrdj) - Am 28. Mai präsentierte die Europäische Kommission
die wichtigsten Ergebnisse der vierten Ausgabe des EU-Justizbarometers. Dieses wird jährlich erhoben und beurteilt
Effizienz, Qualität sowie Unabhängigkeit der Justizsysteme der EU-Mitgliedsstaaten. Die Beurteilung erfolgt
anhand einer Vielzahl von Kriterien – dazu zählen beispielsweise die Länge der Gerichtsverfahren, die
Verfahrensabschlussquote und die Anzahl der anhängigen Verfahren.
Österreich schneidet im EU-Vergleich besonders gut ab: Für den Abschluss von Zivil-, Handels-, Verwaltungs-
und sonstigen Rechtssachen benötigen Österreichs Gerichte erster Instanz weniger als zwei Monate. Das
ist EU-weit der 4. Platz. Ebenso liegt Österreich im E-Justice Bereich im Spitzenfeld. Die österreichische
Justiz wird von der Studie der Europäischen Kommission insgesamt als effizient und leistungsfähig gelobt.
„Das ist wieder einmal eine Bestätigung für die exzellente Arbeit unserer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen
und Staatsanwälte und alle, die im juristischen Bereich arbeiten. Das EU-Justizbarometer zeigt, dass wir mit
unserer sachorientierten Politik im Justizministerium auf dem richtigen Weg sind“, so Justizminister Josef Moser.
Im Bereich der wahrgenommenen Unabhängigkeit der Justiz belegen wir den dritten Platz - nur Dänemark
und Finnland besser gerankt als Österreich. Das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Justiz wird durch
die Befragung der jeweiligen Bevölkerung erhoben. 2017 bezeichneten 77 Prozent der Österreicherinnen
und Österreicher die Justiz als unabhängig, 2018 waren es bereits 81 Prozent. „Die österreichische
Justiz ist ein Garant für Rechtsstaatlichkeit und ein Grundpfeiler unserer Demokratie. Sie wahrt den Rechtsfrieden
und schafft Rechtssicherheit. Als Justizminister ist es mir besonders wichtig, dass die Unabhängigkeit der
Justiz als Stütze der Gesellschaft gestärkt wird. Wie das EU-Justizbarometer zeigt, ist dies im letzten
Jahr gelungen. Das Vertrauen in die Justiz steigt stetig“, so Moser.
|