Harmonisierung der Jugendschutzbestimmungen - Änderungsvorschläge bis 13. Juni möglich
Bregenz (vlk) - Die Vorarlberger Landesregierung hat die Novelle des Kinder- und Jugendschutzgesetzes zur
Begutachtung versandt. Wesentliche Änderungen betreffen die Anpassung der Ausgehzeiten für Kinder und
Jugendliche bis 16 Jahre und die Anhebung des Schutzalters für Rauchen auf 18 Jahre. Bis Mittwoch, 13. Juni
2018, liegt der Gesetzentwurf bei Gemeindeämtern, Bezirkshauptmannschaften und beim Amt der Landesregierung
zur Einsicht auf und können auf der Homepage des Landes
Vorarlberg abgerufen werden. Jede Landesbürgerin und jeder Landesbürger hat während dieser Zeit
die Möglichkeit Änderungsvorschläge einzubringen.
Die Inhalte der vorliegenden Novelle entsprechen den getroffenen Vereinbarungen der Jugendreferentenkonferenz vom
April 2018 in Hall. Für Landeshauptmann Markus Wallner ist die Harmonisierung der Jugendschutz-Bestimmungen
"sinnvoll": "Jugendliche müssen gleich behandelt werden, egal in welchem Bundesland sie zuhause
sind". Während Vorarlberg bei der Ausgehzeit einlenkt und diese für 14- bis 16-Jährige um eine
Stunde auf 01:00 Uhr ausweitet, müssen östliche Bundesländer die Vorarlberger Regelung beim gebrannten
Alkohol (Anhebung auf 18 Jahre) übernehmen. Die Vereinheitlichung des Jugendschutzes soll noch in diesem Jahr
erledigt werden, damit die entsprechenden Änderungen in Sachen Rauchen, Hochprozentiges und Ausgehzeiten bereits
mit Jahresbeginn 2019 in Kraft treten können.
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