Volksanwaltschaft fordert einmal mehr gleiche Prüfkompetenzen wie im Rechnungshof ein
–Volksanwaltschaftsausschuss befasst sich mit Problemen in der heimischen Verwaltung
Wien (pk) - Geht es nach der Volksanwaltschaft, gibt es für das Parlament einigen Handlungsbedarf.
Neben dem dringenden Appell, das Heimopferrentengesetz vor dem Sommer zu reformieren, wurde am 5. Juni seitens
der Volksanwälte im Volksanwaltschaftsausschuss des Nationalrats einmal mehr die Forderung laut, der Ombudsstelle
dieselben Prüfkompetenzen wie dem Rechnungshof einzuräumen. Demnach sind die Volksanwälte immer
wieder mit Bürgerproblemen mit Unternehmen konfrontiert, an denen die öffentliche Hand zu 50% beteiligt
ist. Diese Prüflücke sei zu schließen, "die Legislaturperiode ist noch lang genug", sagte
Volksanwalt Peter Fichtenbauer im Ausschuss.
Bei der verpflichtenden Umrüstung auf intelligente Stromzähler, die sogenannten Smart Meter, mahnte Fichtenbauer
zudem bürgerrechtskonforme Regeln ein. Durch den Smart Meter könne auf die hundertstel Sekunde gemessen
werden, ob jemand zuhause ist, wann jemand fernsieht oder wann jemand aufsteht. Wieder ins Rollen bringen will
Fichtenbauer zudem eine Haftpflichtversicherung für Naturkatastrophen. "Wir haben hier einen versicherungsrechtlichen
Defekt. Das ist eine reale Lücke im österreichischen Rechtsschutzsystem", sagte Fichtenbauer auf
die Nachfrage von Carmen Schimanek (FPÖ).
Volksanwaltschaft regt erneut Masern-Impfpflicht an
Nach Meinung von Volksanwalt Günther Kräuter fehlt es wiederum an einer konsequenten Gesundheitspolitik,
wenn es um die Impfrate bei Masern geht. Er spricht sich für eine Impfpflicht, beispielsweise geknüpft
an den Mutter-Kind-Pass, aus.
Auch bei der Heimopferrente zeigte Kräuter die Mängel im bestehenden Gesetz auf. Der Opferanspruch müsse
auf Krankenhäuser und private Heime ausgebaut werden, auch für Menschen mit Behinderung gebe es Verbesserungsbedarf.
Notwendig sei zudem die Möglichkeit von Feststellungsbescheiden für Heim- oder Pflegekinder, die Opfer
von Gewalt geworden, aber aktuell noch nicht im Pensionsalter sind. Zu dem Zeitpunkt, in dem diese Menschen bereit
sind, über das Erlebte zu sprechen, sollten alle notwendigen Erhebungen durchgeführt werden können,
so Kräuter.
Mehr passieren muss laut Volksanwältin Gertrude Brinek in Österreich zudem bei der Gewaltprävention
und im Opferschutz für Frauen.
Unbefriedigende Personalsituation bei der Polizei
Angesprochen von Muna Duzdar (SPÖ) auf die Personalsituation bei der Polizei, bezeichnete diese Fichtenbauer
als "offenkundig unbefriedigend". Überforderung und Überbelastung seien per se schlecht in
diesem Bereich. Auch wenn die Regierung eine Aufstockung der Polizei beabsichtige, handle es sich dabei um keinen
Lichtschalter, den man an- und abstellen könne.
Was die hohe Anzahl von Beschwerden aufgrund zu langer Asylverfahren betrifft, informierte Fichtenbauer, dass der
Rückstau unerledigter Asylanträge im Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) mit der befristeten
Verlängerung der Entscheidungsfrist auf 15 Monate abgearbeitet werden konnte. Ab 1. Juli wird wieder die sechsmonatige
Entscheidungsfrist gelten, laut Informationen des BFA könne diese nun eingehalten werden. Nach Einschätzung
Fichtenbauers werden sich die Asylrechtsbeschwerden künftig von der ersten auf die zweite Instanz im Bundesverwaltungsgericht
verlagern. Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts oder Gutachten über die Sicherheitslage in Herkunftsländern
könnten von der Volksanwaltschaft nicht geprüft werden. "Alles andere wäre ein Eingriff in
die unabhängige Rechtsprechung", so Fichtenbauer.
Kräuter kritisch gegenüber staatlicher Rechtsvertretung in Asylverfahren
Angesichts der zunehmenden Beschwerden über Mängel bei der rechtlichen Vertretung von unbegleiteten Minderjährigen
in den Asylverfahren, meinte Kräuter , dass man zwar nicht alles in ein gesetzliches Korsett zwingen müsse,
es aber zu keinen Interessenskonflikten zulasten des Kindeswohls kommen dürfe. Diese Gefahr könnte bestehen,
wenn der Vertreter des Minderjährigen im Asylverfahren auch für die Organisation der Unterbringung
oder für die Betreuung verantwortlich ist. Die Volksanwaltschaft regt daher einen Kontrollmechanismus an,
der die notwendige Unabhängigkeit bzw. Unvoreingenommenheit sicherstellt. Bei der Idee einer staatlichen Rechtsvertretung
in Asylverfahren müsse das Parlament sehr aufmerksam sein. Er sehe das kritisch, wie Kräuter auf Nachfrage
von Stefanie Krisper (NEOS) sagte.
Erneutes Beschwerdeplus bei der Behördenkontrolle
Das erneute Beschwerdeplus in der Behördenkontrolle im Jahr 2017 auf 20.097 korreliert laut Volksanwältin
Brinek stark mit den Asylzahlen von vor zwei Jahren. Sie geht davon aus, dass die asylrechtlichen Beschwerden wieder
zurückgehen werden. Dennoch bleibe genug zu tun, allein bei 50% der Bürgerprobleme mit der öffentlichen
Verwaltung sei ein formales Prüfverfahren eingeleitet worden. Das Beschwerdeverhalten habe sich allerdings
auch geändert. "Es soll schneller gehen", meinte Brinek gegenüber Martina Diesner-Wais (ÖVP),
zeitgleich brauche es aber verständliche und korrekte Rechtsauskünfte.
Die Volksanwaltschaft will demnach auch weiterhin daran arbeiten, BürgerInnen darüber zu informieren,
mit welchen Beschwerden sie sich an die Ombudsstelle wenden können. Für viele Bürgerbeschwerden
habe die Volksanwaltschaft keinen Auftrag, aber "solange die Menschen dastehen und sagen, dass sie nicht mehr
weiter wissen, werden wir helfen", so Brinek. Abgeordneter Alfred Noll von der Liste Pilz regte dazu an, die
Volksanwaltschaft etwa durch Kooperationen mit anderen Institutionen wie Schulen gesamtgesellschaftlich weiter
auszubauen.
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