Golan/Wien (bmlv)- Am 27. April gab Verteidigungsminister Mario Kunasek die Bildung einer Untersuchungskommission
zu den Vorgängen vom 29. September 2012 am Golan in Auftrag. Ziel des Ministers war es, "so schnell wie
möglich zu erheben, was im September 2012 tatsächlich passiert ist. Die Vorfälle sollen lückenlos
und minutiös aufgeklärt werden".
Der Auftrag an die Kommission lautete:
- Feststellen des maßgeblichen Sachverhaltes und
- prüfen, ob gegen die Einsatzregeln ("Rules of
Engagement") der UNDOF-Mission ("United Nations Disengagement Observer Force") oder
- gegen nationale Bestimmungen verstoßen wurde.
Die Arbeit der Kommission
Die Kommission unter der Leitung von Oberst Herbert Walzer umfasste sechs Personen, darunter auch den externen
Völkerrechtsexperten Sigmar Stadlmeier.
Die Erhebungen der Kommission dauerten vier Wochen. Die Mitglieder der Untersuchungskommission befragten 20 Personen
und sichteten Dokumente im Umfang von 800 Seiten. Die Medienauswertung umfasste acht Videos in der Gesamtlänge
von mehr als 31 Minuten und 136 Fotos. Dazu kamen noch Skizzen und Screenshots. Die Audioanalyse dauerte sechs
Stunden, die Herstellung von digitalem Kartenmaterial und 3D-Modellen 10 Stunden.
Kurzfassung des Ergebnisses
1. Der Vorfall am 29. September 2012 kann und darf nicht isoliert aus heutiger österreichischer Sicht
beurteilt werden. Es ist unabdingbar, die damaligen Rahmenbedingungen betreffend den innersyrischen Bürgerkrieg
zu beachten und in die Würdigung miteinfließen zu lassen.
2. Das Verhalten der österreichischen UNDOF-Soldaten entsprach der für sie geltenden (völkerrechtlichen)
Auftrags- und Weisungslage und war somit mandatskonform. Sie hatten die generelle Anweisung, sich nicht in bewaffnete
Auseinandersetzungen zwischen syrischen Staatskräften und anderen bewaffneten (nichtstaatlichen) Kräften
im Einsatzraum einzumischen und jegliches Verhalten zu unterlassen, dass von einer der Konfliktparteien als Einmischung
gesehen werden konnte.
3. Die Patrouille der Mukhabarat hat den Ort des späteren Feuergefechts, vor Kontaktaufnahme mit den österreichischen
UN-Soldaten, durchfahren und musste den gleichen Weg zurückfahren. Ein Feuergefecht wäre unvermeidlich,
da es auch bei einer Warnung nach militärischem Ermessen zu einem Kampf gekommen wäre.
4. Der Kommandant der Position Hermon Süd hat das Maximum an Handlungsfreiheit genutzt, indem er die Patrouille
der Mukhabarat gewarnt hat ("take care, take care"). Mehr konnte und durfte er im Hinblick auf die klare
Befehlslage nicht tun.
Generalsekretär Baumann: "Feuergefecht nicht zu verhindern gewesen"
Generalsekretär Wolfgang Baumann bedankte sich bei den Vereinten Nationen für die Zusammenarbeit im Zuge
der Untersuchungen. Er fasste die Erkenntnisse zusammen: "Die Soldaten haben vor Ort alle Möglichkeiten
im Rahmen des UN-Mandates und der Befehlslage ausgeschöpft, um eine drohende Gefahr für die syrische
Patrouille zu verhindern." Ein Feuergefecht, so Baumann, sei durch die Soldaten nicht zu verhindern gewesen,
"egal, wie sie sich verhalten hätten".
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