Vorfall am Golan: Untersuchungskommission
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erstellt am
05. 06. 18
13:00 MEZ

Golan/Wien (bmlv)- Am 27. April gab Verteidigungsminister Mario Kunasek die Bildung einer Untersuchungskommission zu den Vorgängen vom 29. September 2012 am Golan in Auftrag. Ziel des Ministers war es, "so schnell wie möglich zu erheben, was im September 2012 tatsächlich passiert ist. Die Vorfälle sollen lückenlos und minutiös aufgeklärt werden".

Der Auftrag an die Kommission lautete:

  • Feststellen des maßgeblichen Sachverhaltes und
  • prüfen, ob gegen die Einsatzregeln ("Rules of Engagement") der UNDOF-Mission ("United Nations Disengagement Observer Force") oder
  • gegen nationale Bestimmungen verstoßen wurde.


Die Arbeit der Kommission
Die Kommission unter der Leitung von Oberst Herbert Walzer umfasste sechs Personen, darunter auch den externen Völkerrechtsexperten Sigmar Stadlmeier.

Die Erhebungen der Kommission dauerten vier Wochen. Die Mitglieder der Untersuchungskommission befragten 20 Personen und sichteten Dokumente im Umfang von 800 Seiten. Die Medienauswertung umfasste acht Videos in der Gesamtlänge von mehr als 31 Minuten und 136 Fotos. Dazu kamen noch Skizzen und Screenshots. Die Audioanalyse dauerte sechs Stunden, die Herstellung von digitalem Kartenmaterial und 3D-Modellen 10 Stunden.

Kurzfassung des Ergebnisses
1. Der Vorfall am 29. September 2012 kann und darf nicht isoliert aus heutiger österreichischer Sicht beurteilt werden. Es ist unabdingbar, die damaligen Rahmenbedingungen betreffend den innersyrischen Bürgerkrieg zu beachten und in die Würdigung miteinfließen zu lassen.

2. Das Verhalten der österreichischen UNDOF-Soldaten entsprach der für sie geltenden (völkerrechtlichen) Auftrags- und Weisungslage und war somit mandatskonform. Sie hatten die generelle Anweisung, sich nicht in bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen syrischen Staatskräften und anderen bewaffneten (nichtstaatlichen) Kräften im Einsatzraum einzumischen und jegliches Verhalten zu unterlassen, dass von einer der Konfliktparteien als Einmischung gesehen werden konnte.

3. Die Patrouille der Mukhabarat hat den Ort des späteren Feuergefechts, vor Kontaktaufnahme mit den österreichischen UN-Soldaten, durchfahren und musste den gleichen Weg zurückfahren. Ein Feuergefecht wäre unvermeidlich, da es auch bei einer Warnung nach militärischem Ermessen zu einem Kampf gekommen wäre.

4. Der Kommandant der Position Hermon Süd hat das Maximum an Handlungsfreiheit genutzt, indem er die Patrouille der Mukhabarat gewarnt hat ("take care, take care"). Mehr konnte und durfte er im Hinblick auf die klare Befehlslage nicht tun.
Generalsekretär Baumann: "Feuergefecht nicht zu verhindern gewesen"

Generalsekretär Wolfgang Baumann bedankte sich bei den Vereinten Nationen für die Zusammenarbeit im Zuge der Untersuchungen. Er fasste die Erkenntnisse zusammen: "Die Soldaten haben vor Ort alle Möglichkeiten im Rahmen des UN-Mandates und der Befehlslage ausgeschöpft, um eine drohende Gefahr für die syrische Patrouille zu verhindern." Ein Feuergefecht, so Baumann, sei durch die Soldaten nicht zu verhindern gewesen, "egal, wie sie sich verhalten hätten".

 

 

 

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