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Wiedereingliederungsteilzeit soll bis zu einem Monat |
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Wien (pk) - Um ArbeitnehmerInnen nach schweren Erkrankungen oder Unfällen den Wiedereinstieg in das Berufsleben
zu erleichtern, hat das Parlament im vergangenen Jahr die Wiedereingliederungsteilzeit beschlossen. Dieses Instrument
ermöglicht es Betroffenen, ihre Arbeitszeit vorübergehend zu reduzieren, wobei daraus resultierende Gehaltseinbußen
durch ein aliquotes Krankengeld (Wiedereingliederungsgeld) ausgeglichen werden. Voraussetzung für die Inanspruchnahme
ist u.a. eine vorangegangene mindestens sechswöchige Arbeitsunfähigkeit und eine Vereinbarung mit dem
Arbeitgeber. Zweifel gab es bislang darüber, zu welchem Zeitpunkt die Wiedereingliederungsteilzeit anzutreten
ist, nun soll diese Frage zugunsten der ArbeitnehmerInnen geregelt werden ( 164 d.B.). Der von der Regierung vorgelegte
Gesetzentwurf sieht außerdem vor, das Betriebspensionsgesetz an EU-Vorgaben anzupassen. |
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Allgemeine Informationen: |
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