Temporäre Freigabe des Pannenstreifens
 soll Verkehrsfluss an Hotspots verbessern

 

erstellt am
15. 06. 18
13:00 MEZ

Nationalrat einstimmig für Anpassungen des Gefahrgutbeförderungsgesetzes
Wien (pk) - Zwei Maßnahmen im Verkehrsbereich wurden am 14. Juni vom Nationalrat beschlossen. Eine Mehrheit fand eine Anpassung der Straßenverkehrsordnung, die unter bestimmten Voraussetzungen die temporäre Freigabe des Pannenstreifens ermöglicht. Die Koalitionsparteien sehen darin die Chance für eine Reduzierung von Staus auf bestimmten Autobahnabschnitten. Einhellige Zustimmung gab es für Änderungen der Regelungen zur Gefahrgutbeförderung, die besonders die Luftfahrt betreffen.

Die NEOS wollen durch eine Änderung der Bestimmungen des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG) erreichen, dass auch online erworbene digitale Vignetten ohne die bisherige Wartezeit sofort benützt werden können. Dieser Antrag wird nun dem Justizausschuss zugewiesen.

Hofer will mit temporärer Freigabe von Pannenstreifen auf bestimmten Autobahnstrecken Staus vorbeugen
Mit einer Novelle der Straßenverkehrsordnung soll die temporäre Freigabe von Pannenstreifen ermöglicht werden. Durch einen besseren Verkehrsfluss von bestimmten hochbelasteten Autobahnabschnitten während der Spitzenzeiten hofft der Verkehrsminister Staus zu verringern und die Verkehrssicherheit zu steigern.

SPÖ-Verkehrssprecher Alois Stöger kritisierte die Novelle als populistische Maßnahme, die von den wirklichen Themen der Verkehrspolitik ablenke. Für eine Freigabe von Pannenstreifen habe der Verkehrsminister bereits jetzt ausreichende gesetzliche Möglichkeiten. Der Entwurf sei auch zu unbestimmt gehalten, sagte Stöger. Er sei daher für eine nochmalige Überarbeitung der Regierungsvorlage. Dietmar Keck (SPÖ) berief sich auf Aussagen der Autofahrerklubs, wonach nur ein äußerst geringer Teil der Autobahnen für die Maßnahme überhaupt geeignet sei. Er sei für eine Testphase, die keine eigene Gesetzesänderung brauche. Erst mit den Erfahrungen daraus sollte man eine genauere gesetzliche Regelung schaffen. Diese Sicht teilte auch Maurice Androsch (SPÖ). Er äußerte die Sorge, dass die Öffnung von Pannenstreifen negative Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit haben könnte.

Die Maßnahme werde den PendlerInnen das Leben erleichtern, zeigte sich hingegen Christian Hafenecker (FPÖ) überzeugt. Sie erlaube einen besseren Verkehrsfluss und sei in anderen Ländern bereits erprobt. Christian Pewny (FPÖ) sah eine einfach umsetzbare Möglichkeit, die Leistungsfähigkeit von bestimmten Autobahnabschnitten zu erhöhen. Er habe sich im Großraum München selbst davon überzeugen können, wie die temporäre Freigabe von Pannenstreifen Staustrecken beseitigen kann.

ÖVP-Verkehrssprecher Andreas Ottenschläger erklärte, mit der Regelung solle eine bestmögliche Nutzung der bereits bestehenden Infrastruktur ermöglicht werden. Die technischen Voraussetzungen dafür seien gegeben, um rasch Erleichterungen für die AutofahrerInnen umzusetzen. Von einer sinnvollen und erprobten Maßnahme für einen besseren Verkehrsfluss zu Stoßzeiten sprach auch ÖVP-Abgeordneter Johann Singer. Die Rettungsgasse biete ein gutes und erfolgreiches Beispiel, wie der Pannenstreifen besser genutzt werden kann.

Verkehrsminister Norbert Hofer sagte, es gebe eine Reihe guter Argumente für die Regelung. Er bitte darum, dem Versuch eine Chance zu geben. Geplant sei sie nur für bestimmte Hotspots, aus gutem Grund erprobe er sie zuerst im Bereich der Ostautobahn. Die temporäre Freigabe des Pannenstreifens erfolge dann, wenn ein Stau drohe. Die Regelung bedeute jedoch nicht, dass man auf den weiteren Ausbau der Autobahnen und Schnellstraßen verzichten werde.

Nachdem in der Debatte auch das Thema Lobautunnel angesprochen wurde, erklärte Hofer, er halte diesen für sinnvoll. Wenn Wien sich jedoch gegen den Tunnel entscheide, werde er es zur Kenntnis nehmen und die freiwerdenden Milliarden selbstverständlich anderweitig vergeben. Andere Bundesländer hätten ebenfalls Bedarf für die Umsetzung von Straßenprojekten. Er wolle zudem einen Budgettopf reservieren, um in den Ballungsräumen einen dekarbonisierten öffentlichen Verkehr zu fördern.

Gefahrgutbeförderungsgesetz wird an EU-Recht angepasst
Einstimmigkeit gab es für eine Novelle des Gefahrgutbeförderungsgesetzes (GGBG). Walter Bacher (SPÖ) verwies darauf, dass sie bereits unter der vorigen Bundesregierung geplant war und notwendige Anpassungen und Präzisierungen bringt. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf Bestimmungen in der Luftfahrt, wo durch eine EU-Verordnung Änderungen in Bezug auf die gewerbliche und nichtgewerbliche Beförderung gefährlicher Güter eingetreten sind.

Unter Gefahrgüter fällt eine große Zahl von Stoffen und Gütern, erläuterte Franz Leonhard Eßl (ÖVP), daher seien genaue Regelungen unabdingbar. Das Gefahrgutbeförderungsgesetz setze aktuelles EU-Recht und internationale Übereinkommen in nationales Recht um, wobei die Erfahrungen von betroffenen Wirtschaftskreisen und Behörden berücksichtigt wurden.

Das Gefahrgutbeförderungsgesetz garantiere möglichst hohe Sicherheitsstandard beim Transport von gefährlichen Gütern, betonte Rebecca Kirchbaumer (ÖVP). Das sei angesichts eines zunehmenden Warenexports und damit Transitverkehrs von Bedeutung, In diesem Zusammenhang erinnerte sie daran, dass Tirol keinen zusätzlichen Güterverkehr auf der Straße vertrage, die Verlagerung auf die Schiene sei unbedingt geboten.

NEOS wollen Regelung für rasche Gültigkeit von digitalen Vignetten
Mit einem Initiativantrag wollen die NEOS erreichen, dass eine digitale Vignette sofort nach dem Kauf genutzt werden kann. Aufgrund des derzeit geltenden Rücktrittsrechts beim Kauf von Online-Produkten könne die digitale Vignette erst 18 Tage nach Kauf ihre Gültigkeit erhalten, erläuterten Christian Hafenecker (FPÖ) und Dominik Schrott (ÖVP). Der Lösungsvorschlag der NEOS ist, den Kauf digitaler Vignetten in die Liste jener Fälle aufzunehmen, für die diese Bestimmung des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG) nicht gilt. Der Verbraucherschutz solle jedoch nicht ausgehebelt werden, betonte Schrott. Da in dieser Frage auch EU-Recht berührt ist, sei der Verkehrsausschuss übereingekommen, den Antrag dem dafür zuständigen Ausschuss, dem Justizausschuss, zuweisen zu lassen, sagte Hafenecker.

Schrott nützte die Gelegenheit auch, um zum Thema Vignette auf die Problematik der Mautflüchtlinge auf Tiroler Straßen hinzuweisen. Die Situation sei nicht mehr tragbar und erfordere Lösungen.

Antragsteller Gerald Loacker (NEOS) dankte für die Bereitschaft der Koalition, sich des Themas anzunehmen. Hier sei der Konsumentenschutz falsch geregelt. Er hoffe, dass rasch eine praktikable Lösung gefunden wird.

Verkehrsminister Hofer sagte, der Antrag sei berechtigt, er habe mit Justizminister Josef Moser zu diesem Anliegen bereits Kontakt aufgenommen. Die derzeitige Regelung beruhe auf einer EU-Verordnung, er hoffe, dass es bald eine Lösung auf europäischer Ebene gibt. Bis dahin wolle er bereits Maßnahmen setzen, damit digitale Vignetten an möglichst vielen Verkaufsstellen genauso erworben werden können wie Klebevignetten und damit sofortige Gültigkeit haben.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
https://www.parlament.gv.at

 

 

 

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